Es gibt verschiedene Gelegenheiten, bei denen Studienleistungen angerechnet werden können. Die Entscheidung über die Anrechnung liegt beim Prüfungsausschuss, der sich auf die vorherige inhaltliche Bewertung durch die Fachstudienberatung stützt. Die Anerkennung von Studienleistungen kann dazu führen, dass die Anzahl der Fachsemester erhöht wird, abhängig vom Umfang der anerkannten Leistungen. Eine inoffizielle Vorabprüfung der Anrechnung von Vorbildungsleistungen ist nicht möglich. Anrechnungsanträge können erst nach der Immatrikulation erfolgen.

Daher ist es ratsam, sich in allen Fällen zunächst an die Fachstudienberatung zu wenden. Beachten Sie dabei die nachstehenden Informationen zum Vorgehen.

Anerkennung von Studienleistungen aus einem Vorstudium

In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Anrechnung von Vorleistungen aus einem anderen Studium (Diplom, Master) an der Universität Bamberg oder einer anderen Hochschule vornehmen zu können. Die anzurechnende Leistung muss dabei inhaltsäquivalent zum Wirtschaftspädagogik-Modul sein. Schicken Sie zur Prüfung folgende Unterlagen per Mail an die Fachstudienberatung:

  • Leistungsnachweis mit Note des anzurechnenden Moduls
  • Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls und Angabe für welches Bamberger Wirtschaftspädagogik-Modul die Anrechnung erfolgen soll
  • Ausgefülltes Anrechnungsformular(87.8 KB)

Die Fachstudienberatung kümmert sich dann um die weitere Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss.

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.

Voraussetzung für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistung (z. B. während eines Auslandssemesters) ist der vorherige Abschluss eines Learning Agreements(166.3 KB). Dieses ist vor Beginn des Auslandsaufenthaltes mit der Fachstudienberatung abzuschließen. Schicken Sie das ausgefüllte Learning Agreement zur Prüfung per Mail an die Fachstudienberatung.

Die Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt nach dem Auslandsaufenthalt. Schicken Sie hierzu folgende Unterlagen per Mail an die Fachstudienberatung:

  • Leistungsnachweis mit Note des anzurechnenden Moduls
  • Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls und Angabe für welches Bamberger Wirtschaftspädagogik-Modul die Anrechnung erfolgen soll
  • Ausgefülltes Anrechnungsformular(87.8 KB)
  • Abgeschlossenes Learning Agreement

Die Fachstudienberatung kümmert sich dann um die weitere Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss.