Qualifikationsziele

Absolventinnen und Absolventen des Unterrichtsfachs Katholische Religionslehre verfügen am Ende ihres Wirtschaftspädagogik-Masterstudiums über vertiefte Kenntnisse der Katholischen Theologie als Wissenschaft und transformieren diese eigenständig hinsichtlich einer zukunftsfähigen Konzipierung und Reflexion von Religionsunterricht – auch in Bezug auf dessen konfessionell-kooperative Ausgestaltung in einer religiös heterogenen Gesellschaft.
Master-Absolventinnen und Master-Absolventen des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre sind befähigt, den Vorbereitungsdienst / das Referendariat an beruflichen Schulen in diesem Unterrichtfach aufzunehmen.

1) Wissenschaftliche Befähigung

  • Durch die vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit systematischer oder praktischer Theologie im Masterstudiengang sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, die christliche Religion im Horizont historischer sowie aktueller Fragen in ihrer existenziellen Bedeutsamkeit selbständig zu analysieren und theologische Fragestellungen wissenschaftlich sowie methodisch kontrolliert zu entwickeln und unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis zu bearbeiten. Dadurch können sie Spezifika christlicher Weltdeutung wahrnehmen und formulieren und können diese im Vergleich mit nicht-christlichen und nicht-religiösen Weltdeutungsweisen reflektieren und in reflektierter Form sprachfähig in gegenwärtige Diskurse einbringen.
  • Absolventinnen und Absolventen interpretieren biblische Texte wissenschaftlich fundiert, erschließen diese exemplarisch in ihrer rezeptionsgeschichtlichen Wirkung und können diese im Horizont gegenwartsgesellschaftlicher und individueller Fragestellungen angemessen auslegen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erläutern zentrale Antworten der katholischen Theologie sowie anders-konfessioneller Theologien oder Religionswissenschaften auf die Frage nach dem Verhältnis von Glaube und Vernunft und reflektieren diese im Kontext religiöser Heterogenität. Sie sind in der Lage, mit ihrem Wissen über die Kirchen- und Christentumsgeschichte gegenwärtige Erscheinungen von Religiosität und der Stellung von Religion(en) und Glaube in der Gegenwart reflektiert wahrzunehmen, zu interpretieren und entsprechend die Situationen der Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Die Absolventinnen und Absolventen charakterisieren und beforschen in kleineren eigenen Empirie-Projekten die Gegenwartsgesellschaft im Lichte religionssoziologischer sowie religionspsychologischer Erkenntnisse, erschließen verschiedene Handlungsfelder von Religion(en) – schulischer Religionsunterricht, Gemeindearbeit sowie Erwachsenenbildung – und damit verknüpfte grundlegende Fragen religiöser Bildung.

2) Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit

  • Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren die Bedeutung theologischer Expertise, religionsdidaktischer Konzepte sowie persönlicher religions-, schüler- und bildungsbezogener Einstellungen für ihre persönliche Rolle als Religionslehrkraft, können daraufhin theologische Gehalte subjektorientiert aufbereiten und für die Schülerinnen und Schüler eine authentische und zu Diskursen einladende Lehrperson sein.
  • Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fachdidaktische Expertise und sind in der Lage, theologische Inhalte selbständig auf Lehr-/Lernsituationen mit Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen hin zu transformieren und zu strukturieren. Sie können die Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten Umgang mit Religion und Glaube und zu einer diesbezüglichen eigenen Positionierung anleiten. Die Absolventinnen und Absolventen können den Religionsunterricht in seinem Beitrag zu schulischer Allgemeinbildung in Bezug auf die Schulfamilie (Schulleitung, Lehrkräftekollegium, Eltern etc.) transparent machen.
  • Aufgrund ihrer spezifischen Kenntnisse historischer, dogmatischer, ethischer oder praktischer Fragestellungen der Theologie, mit denen sie in Seminaren und Hausarbeiten bzw. mündlicher Prüfung gegenwärtige gesellschaftliche Fragestellungen reformuliert und in für einen allgemeinen Diskurs im Kontext religiöser Heterogenität nachvollziehbaren Weise bearbeitet haben, können sie religionsbezogene Lehr-Lern-Prozesse reflektieren, gestalten und evaluieren: Auf diese Weise können sie Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen anleiten, im Blick auf religiöse Wirklichkeitsdeutung sprach-, handlungs- und positionierungsfähig zu werden.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind nach dem fachdidaktischen Praktikum im Unterrichtsfach in der Lage, Religionsunterricht in Grundzügen zu planen, exemplarische Unterrichtsstunden durchzuführen und diese zu evaluieren.

3) Persönlichkeitsentwicklung

  • Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren im Lichte theologischer Argumentationen ihre persönliche (Glaubens-)Biografie und entwickeln diese – unter anderem in Bezug auf die professionelle Gestaltung religiöser Lehr-/Lernprozesse – selbstgesteuert in Form von Prozessen lebenslangen Lernens weiter.
  • Sie verfügen über ein wissenschaftsbasiertes Selbstverständnis als Expertin bzw. Experte in religionsbezogenen und theologischen Fragestellungen sowie religionspädagogischen Handlungsfeldern, mit dem sie sich auch in öffentliche Diskurse zu religiösen Themen reflektiert und positioniert einbringen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen nehmen fundiert an interreligiösen Projekten teil, treten für das Menschenrecht der Religionsfreiheit ein und können eigene Strategien entfalten, um stereotypisierenden sowie religiös-fundamentalistischen Einstellungen eine kritisch-produktive Perspektive gegenüberzustellen. Sie sind somit befähigt, gesellschaftliche Prozesse kritisch, reflektiert, mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitzugestalten.