Zulassung und Einschreibung
Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtstudiums ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (nicht: Fachhochschulreife!) bzw. der entsprechende Hochschulzugang. Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.
Ausnahme: Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden. Es bestehen Zulassungsbeschränkungen. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren durch die Universität Bamberg vergeben. Anträge auf Zuteilung eines Studienplatzes sind form- und fristgebunden. Eine Bewerbung ist nur noch online möglich. Die ausgefüllten Antragsformulare müssen zusammen mit den darin bezeichneten Unterlagen bis spätestens 15. Julieines Jahres bei der Universität Bamberg eingegangen sein, wenn sie im Zulassungsverfahren für das darauffolgende Wintersemester berücksichtigt werden sollen. Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden ca. ab Mitte August versandt. Die Ergebnisse eines vergangenen Auswahlverfahrens erlauben keinen Rückschluss für das kommende Auswahlverfahren, da lediglich die Zahl der Studienplätze konstant bleibt, nicht aber die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber und deren Qualifikation bzw. Wartezeit.
Die Immatrikulation erfolgt über die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg. Die aktuellen Einschreibetermine können der Webseite der Studierendenkanzlei entnommen werden.