Qualifikationsziele: B.Ed. Berufliche Bildung
Absolventinnen und Absolventen des Unterrichtsfachs Katholische Religionslehre können am Ende ihres Studiums im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung Gegenstandsbereiche und Handlungsfelder der Katholischen Theologie in ökumenischer und interreligiöser Perspektive reflektieren und exemplarisch in Bezug auf Fragen religiöser Lehr-/Lernprozesse hin transformieren.
1) Wissenschaftliche Befähigung
- Durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit biblischer, historischer, systematischer und praktischer Theologie im Bachelorstudiengang sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, die christliche Religion im Horizont historischer sowie aktueller Fragen in ihrer existenziellen Bedeutsamkeit zu analysieren und theologische Fragestellungen wissenschaftlich sowie methodisch kontrolliert unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis aufzubereiten. Dadurch sind sie für Spezifika christlicher Weltdeutung sensibilisiert und können diese im Vergleich mit nicht-christlichen und nicht-religiösen Weltdeutungsweisen reflektieren.
- Die Absolventinnen und Absolventen legen zentrale biblische Grundlagen des Christentums und seine wechselvolle Geschichte dar, wie sie in Seminararbeiten gezeigt haben.
- Die Absolventinnen und Absolventen erläutern zentrale Antworten der Kirche auf die Frage nach dem Verhältnis von Glaube und Vernunft und reflektieren diese im Kontext religiöser Heterogenität.
- Die Absolventinnen und Absolventen differenzieren ethische Aussagen von Religion(en) und Kirche angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen – bspw. von der Embryonenforschung über das Armutsproblem bis hin zu Fragen religionsbezogener Diskriminierung oder nachhaltiger Entwicklung.
- Die Absolventinnen und Absolventen charakterisieren die Gegenwartsgesellschaft im Lichte religionssoziologischer sowie religionspsychologischer Erkenntnisse, erschließen verschiedene Handlungsfelder von Religion(en) – z. B. Kindergarten, schulischer Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, Gemeindepädagogik oder Jugendarbeit – und damit verknüpfte grundlegende Fragen religiöser Bildung.
2) Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit
- Die Absolventinnen und Absolventen transformieren ausgewählte katholisch-theologische Gegenstandsbereiche auf Lehr-/Lernsituationen mit Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen.
- Die Absolventinnen und Absolventen sind nach dem fachdidaktischen Praktikum im Unterrichtsfach in der Lage, Religionsunterricht in Grundzügen zu planen, exemplarische Unterrichtsstunden durchzuführen und diese zu evaluieren.
- Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren die Bedeutung theologischer Expertise, religionsdidaktischer Fähigkeiten sowie persönlicher religions-, schüler- und bildungsbezogener Einstellungen für ihre persönliche Rolle als Religionslehrkraft.
3) Persönlichkeitsentwicklung
- Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren im Lichte theologischer Reflexionen ihre persönliche (Glaubens-)Biografie und entwickeln diese – unter anderem in Bezug auf die professionelle Gestaltung religiöser Lehr-/Lernprozesse – im Sinne eines lebenslangen Lernens weiter.
- Die Absolventinnen und Absolventen nehmen fundiert an interreligiösen Diskursen teil, tragen zur toleranten Entschärfung religiös grundierter gesellschaftlicher Konflikte bei und begegnen stereotypisierenden sowie religiös-fundamentalistischen Einstellungen kritisch. Sie sind somit befähigt, gesellschaftliche Prozesse kritisch, reflektiert, mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitzugestalten.