Gleichstellungsgelder

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

  • Tagungs- und Reisekosten für Wissenschaftlerinnen (bitte prüfen Sie vorab auch die Förderbarkeit durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, FNK), vorrangig mit eigenem Beitrag
  • Tagungs- und Reisekosten für Studentinnen, wenn sie auf dieser Konferenz vortragen 
  • Reisekosten für Forschungsreisen von Studentinnen, wenn diese zur Erstellung der Abschlussarbeit nötig sind
  • Gastvorträge, Ringvorlesungen, Kolloquien mit Bezug zu Gender- bzw. Frauenthematik
  • Seminare oder Workshops für Studentinnen und Mitarbeiterinnen

Nicht berücksichtigt werden können unter anderem:

  • Druckkosten
  • Literatur
  • Verpflegungskosten

Über die Förderung von Anträgen, die sich nicht unter diese Punkte fassen lassen, entscheidet der Frauenbeirat. Der maximale Zuschuss pro Antrag wird jedes Jahr je nach Antrags- und Haushaltslage neu festgelegt, beträgt momentan 200 € für Studentinnen und 300 € für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, kann jedoch abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge auch niedriger ausfallen.

In welcher Form muss ich meinen Antrag einreichen?

Senden Sie Ihren Antrag mit allen geforderten Unterlagen vollständig an die Frauenbeautragte der Fakultät HuWi

1. per E-Mail als ein PDF-Dokument an Prof. Dr. Yelva Larsen yelva.larsen(at)uni-bamberg.de

UND

2. per Post mit allen Unterlagen im Original an folgende Adresse:

Prof. Dr. Yelva Larsen
Markusplatz 3 (MND/01.03)
96047 Bamberg

Bei Rückfragen können Sie sich direkt an Prof. Dr. Yelva Larsen yelva.larsen(at)uni-bamberg.de wenden.

Was muss ich bei der Antragstellung berücksichtigen?

Es kann ein Antrag pro Jahr gestellt werden.

Anträge müssen spätestens vier Monate nach Reiseantritt gestellt werden, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass die Anträge viermal im Jahr geprüft werden: jeweils alle Anträge, die bis zum 31.1., bis zum 30.4., bis zum 31.7. und bis zum 31.10. eingegangen sind.

Die Höhe der Zuschüsse aus den Gleichstellungsgeldern richtet sich nach der aktuellen Haushalts- und Antragslage. Beachten Sie den maximalen Zuschuss (siehe "Was wird gefördert?").

Was muss ich einreichen?

Nur vollständig eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. Dafür einzureichen ist:

  • kurze Begründung, warum Tagung wichtig war, mit kurzer Aufstellung der Kosten (bitte die maximale Zuschusshöhe beachten: 200 € für Studentinnen, 300 € für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen)

Bitte teilen Sie noch Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit.

Wie geht es dann weiter?

Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung darüber. Diese Bestätigung reichen Sie

  • als wissenschaftliche Mitarbeiterin zusammen mit Ihrer Reisekostenabrechnung bei Frau Finzel (Ref. III/2)
  • als Studentin bei Frau Haderlein

ein.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Über die Förderung durch die Fakultätsfrauenbeauftragten hinaus werden Bamberger Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auch von den Universitätsfrauenbeauftragten in vielfältiger Weise gefördert. Alle Informationen dazu finden Sie hier.