Bamberger ERASMUS+ Studierende im Ausland 2024/25

Auf dieser Seite finden Bamberger Studierende, die im Studienjahr 2024/25 an einem ERASMUS+-Austauschprogramm teilnehmen, Informationen und Formulare, die sie während oder im Anschluss an ihr Auslandsstudium benötigen.

Sollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts kurzfristig Änderungen bezüglich der einzureichenden Unterlagen ergeben, werden diese auf dieser Seite zeitnah bekannt gegeben. Zusätzlich werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails (Wir verwenden grundsätzlich die Adresse, die auch auf Ihrem Grant Agreement angegeben ist).

Erasmus-Unterlagen zum Herunterladen / Anhänge I -V zum Grant Agreement

Erasmus+ Top-up für nachhaltiges Reisen (Green Travel)

Als Teilnehmende am Erasmus+ Programm haben sie die Möglichkeit, bis zu 6 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden:

  • Fahrrad
  • Bus
  • Fahrgemeinschaft im Auto
  • Zug
  • Andere nachhaltige Transportmittel

Einen Antrag auf Green Travel müssen Sie spätestens am Ende Ihrer Mobilität stellen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Word (30.4 KB)oder PDF(167.9 KB)) einreichen.  

Erasmus+ Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen

Achtung! Bitte lesen Sie sorgfältig den Kriterienkatalog(373.2 KB), bevor Sie einen Antrag auf Zusatzförderung stellen.

Einen Antrag auf die Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen müssen Sie vor dem Auslandsstudium stellen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Word (16.0 KB)oder PDF(97.8 KB)) zusammen mit Ihrem Grant Agreement einreichen. Da eine Mehrfachförderung nicht möglich ist, müssen Sie sich für eine der Zusatzförderungen entscheiden, falls mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.

Teilnehmende am ERASMUS+ Programm, auf die mindestens eines der folgenden Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250 EUR/Monat für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten:

Erwerbstätige Studierende:

Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate im Zeitraum von 12 Monaten vor dem Antritt des Auslandsstudiums ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Folgende Nachweise müssen vorgelegt werden:

  • Bestätigung, dass Sie mindestens 6 Monate durchgehend vor dem Antritt des Auslandsstudium gearbeitet haben (alternativ ein Arbeitsvertrag)
  • Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen muss zwischen 450 € und 850 € pro Monat sein (Ihre Lohnbescheinigungen für die letzten 6 Monate)
  • Bestätigung, dass Sie Ihre Arbeit vor dem Antritt des Auslandsstudiums beendet haben (Bestätigung Ihrer Kündigung)

 
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus):

Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
 
Studierende mit Kind(ern):

Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
 
Studierende mit chronischer Erkrankung:

Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich. Bei der Definition einer chronischen Erkrankung orientieren Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit.
 
Studierende mit Behinderung:

Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
 

(Online) Learning Agreement for Studies

In der ERASMUS+ Programmgeneration 2021-2027 müssen Learning Agreements online verwaltet werden (Digitales Learning Agreement). Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg nutzt die Online-Learning-Agreement-Plattform learning-agreement.eu, die mit dem Erasmus Without Paper (EWP) Netzwerk verbunden ist. Die Vorlagen des Learning Agreements (Papierform) sind grundsätzlich nur zu Informationszwecken bereitgestellt und dürfen nicht zur Verwaltung von Learning Agreements für das Studium verwendet werden.

Eine Anleitung zum Online Learning Agreement (OLA) finden Sie hier(1.3 MB).

Achtung! Sollten Sie nach Start Ihres Erasmus-Studiums Änderungen am erstellten, bereits von allen drei Seiten unterschriebenen Online Learning Agreement (OLA) vornehmen müssen, ist ein Online Learning Agreement for Changes (OLA Changes) zu erstellen, das erneut von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erstellen Sie bitte kein neues OLA! Eine Anleitung hierfür finden Sie hier(257.5 KB).

Allerdings befindet sich die Digitalisierung der Learning Agreements bzw. der Anschluss an das Erasmus Without Paper (EWP) Netzwerk in einer Übergangsphase. Es kann daher vorkommen, dass einige unserer Partneruniversitäten noch nicht an das EWP Netzwerk angeschlossen sind.

Für diese Ausnahmefälle stellen wir Ihnen folgende Dateien zur Verfügung:

Grundsätzlich können Sie unsere Hilfsmuster sowohl für eine digitale Version des Learning Agreements als auch für eine Papierversion nutzen.

Wichtiger Hinweis: Tragen Sie bitte alle Kurse einschließlich der jeweiligen ECTS-Credits ein, die Sie an der ausländischen Universität besuchen (Table A), unabhängig davon, ob Sie diese in Bamberg anrechnen lassen wollen. Ihr (Online) Learning Agreement muss Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester enthalten. Angaben zum Umfang der geplanten Anerkennung in Bamberg machen Sie in Table B. 

Bitte beachten Sie: Auch wenn das (Online) Learning Agreement verpflichtend ist, kann die Anrechnung der Kurse in Bamberg ggf. mit weiteren administrativen Formalitäten verbunden sein. Informationen dazu finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Adresse zur Einsendung von Unterlagen

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
International Office
"Erasmus-Unterlagen Auslandsstudium"
z.Hd. Khrystyna Pavliukh
Kapuzinerstr. 25/02.02b
96045 Bamberg
Germany

E-Mail: erasmus.abroad(at)uni-bamberg.de 

Gerne können Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben. Unsere Adresse und Öffnungszeiten finden Sie hier

Erfahrungsbericht für das International Office

Den Erfahrungsbericht über Ihr Austauschprogramm können Sie sich als Word-Datei herunterladen. Ihren ausgefüllten Bericht schicken Sie bitte als E-Mail-Anlage im .docx oder pdf-Format an erfahrungsberichte.auslandsstudium(at)uni-bamberg.de.

Was den Umfang Ihres Berichtes angeht, so haben wir Ihnen in unserem Formularvordruck alle Freiräume gelassen, die Sie brauchen. Wir erwarten keine Romane von Ihnen, aber etwas mehr als nur "ja" oder "nein" darf es an einigen Stellen schon sein. Überlegen Sie sich einfach, was für Sie selbst vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eine wichtige Information gewesen wäre bzw. war.

EU Online Survey

Den Link zum Berichtsformular erhalten Sie ca. ein bis zwei Wochen nach Ende Ihres Auslandsstudiums per E-Mail.

Tandem-Programm

Erinnern möchten wir Sie an dieser Stelle auch an unser Tandem-Programm, bei dem wir Partnerschaften zwischen Bamberger Studierenden und internationalen Studierenden, die neu nach Bamberg kommen, vermitteln. Wir hoffen, dass Ihre Begeisterung für das Auslandsstudium auch nach Ihrer Rückkehr anhält, und Sie mitmachen, wenn es darum geht, unseren ausländischen Gästen das Einleben in Bamberg zu erleichtern. Mehr Informationen zu unserem Tandem-Programm und wie Sie sich anmelden können, bekommen Sie in unserer Tandem-Sektion.