Grenzen wahren: Richtlinie zur Verhinderung von Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Stalking und Gewalt

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg setzt sich für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander ein, um so ein gesundheitsförderliches und von Zufriedenheit geprägtes Arbeits- und Studienklima zu schaffen.

Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Stalking, Gewalt sowie Grenzverletzungen gefährden dieses Arbeits- und Studienklima.

Der Zweck dieser Richtlinie „Grenzen wahren“ ist es, für Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Stalking, Gewalt sowie Grenzverletzungen zu sensibilisieren sowie Maßnahmen und Verfahrenswege für Prävention und Intervention festzulegen.

Die Richtlinie dient der Verbesserung der Arbeits- und Studienbedingungen, welche wichtige Voraussetzungen für den Erfolg der Universität und die Zufriedenheit aller Universitätsmitglieder sind.

Die Richtlinie "Grenzen wahren" können Sie als pdf-Datei hier(140.9 KB) abrufen.

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg möchte allen Studierenden, Mitarbeitenden und auch ihren Gästen ein respektvolles und rücksichtsvolles Arbeits- und Studienklima bieten. Aus diesem Grund werden Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Stalking, Gewalt sowie Grenzverletzungen nicht toleriert.

 

Alle Personen, die an der Universität Bamberg studieren, arbeiten oder sich vorübergehend an der Universität befinden, verpflichten sich zur Einhaltung der Richtlinie „Grenzen wahren“ – das bedeutet, dass wir gemeinsam ein Arbeits- und Studienklima schaffen, dass es jeder Person ermöglicht, sich frei an der Universität zu bewegen und dass wir einander mit Respekt, Professionalität und Wertschätzung begegnen.

 

Sollten Ihre Grenzen verletzt worden sein, möchten wir Sie ermutigen, sich an eine Vertrauensperson und/oder eine der geschulten Beratungsstellen der Universität zu wenden.

In Anlehnung an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Charta der Vielfalt schützt die Richtlinie „Grenzen wahren“ vor Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Stalking, Gewalt sowie Grenzverletzungen aufgrund der geschützten Dimensionen und Merkmale

 

  • Alter,
  • Behinderung und chronische Erkrankung,
  • Elternschaft und Fürsorgepflichten,
  • Ethnische Herkunft oder rassistische Zuschreibungen,
  • Geschlecht und Geschlechtsidentität,
  • Religion und Weltanschauung,
  • sexuelle Orientierung,
  • soziale Herkunft sowie
  • Zuschreibungen aufgrund der Hautfarbe oder des Aussehens.

Die Richtlinie "Grenzen wahren" gilt für alle Universitätsmitglieder wie auch für Personen, die sich nur vorübergehend und gastweise an der Universität befinden.

Für eine Beratung stehen Ihnen verschiedene geschulte Ansprechpersonen zur Verfügung.

 

Eine Übersicht über Beratungsangebote finden Sie in den Leitsystemen für Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende (Link) und für Mitarbeitende (Link). Alle universitätsinternen Beratungsangebote beraten entlang der Richtlinie „Grenzen wahren“.

  • In einem Beratungsgespräch wird der Sachverhalt geschildert und es gemeinsam nach möglichen Lösungen und weiteren Schritten gesucht.
  • Alle Anfragen werden strikt vertraulich behandelt.
  • Sofern andere Universitätsorgane in eine Beratung (oder Beschwerde) involviert werden sollen, geschieht dies ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis der betroffenen Person.
  • Als betroffene Person entscheiden sie allein, welche weiteren Schritte zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen sollen.
  • Alle Informationen, die mit den Beratungsstellen geteilt werden, unterliegen dem Datenschutz.

Ein sensibler Umgang mit Anliegen rund um die Themen Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist ein Zeichen von Führungsqualität. Grenzüberschreitende Verhaltensweisen dürfen von Vorgesetzten nicht toleriert, bagatellisiert oder gar ignoriert werden.

 

Wenn Sie grenzverletzende Verhaltensweisen erkennen oder von Ihren Mitarbeitenden um Hilfe gebeten werden, müssen Sie tätig werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen, wenden Sie sich gern an die oben genannten Beratungsstellen. Hier erhalten Sie Unterstützung.