Nachreichfristen bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen
Studierende haben gemäß bisherigen Vorgaben des Kultusministeriums das Recht, auch im unmittelbaren Semester vor Antritt des Ersten Staatsexamens (Frühjahr oder Herbst eines Kalenderjahres) entsprechende Pflichtleistungen zu erbringen. Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden:
1) Fehlende Leistungen aus früheren Semestern (ohne das unmittelbar dem Ersten Staatsexamen vorgelagerte Semester!) können bis spätestens zum dritten Arbeitstag vor der ersten (eigenen) schriftlichen Staatsexamensprüfung im Prüfungsamt der Universität Bamberg nachgereicht werden. Dies gilt für sämtliche ausstehende Leistungen (einschließlich früherer Semester).
2) Leistungen, die aus dem dem Staatsexamen unmittelbar vorgelagerten Semester stammen, können in Höhe von max. 30 LP bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des jeweiligen Prüfungssemesters nachgereicht werden (sog. 30LP-Regelung). Davon ausgenommen sind jedoch die Schriftliche Hausarbeit zum Ersten Staatexamen (sog. Zulassungsarbeit) sowie EWS- und Praktikumsleistungen. Weitere Präzisierungen dazu finden Sie auf einem Antragsblatt, das Sie bei der Anmeldung zum Staatsexamen erhalten und das Sie beim Prüfungsamt der Universität Bamberg fristgerecht (spätestens am dritten Arbeitstag vor Ihrer ersten eigenen Staatsexamensprüfung) einreichen müssen.
Bitte beachten Sie dazu folgenden aktuellen Hinweis des Staatsministeriums: Noch ausstehende Leistungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des unmittelbar nächsten Semesters (Semesterbeginn sind jeweils 01.04 und 01.10.) bei der Außenstelle des Prüfungsamtes (hier: Universität Bamberg) nachzuweisen. Eine zeitlich darüber hinaus gehende Nachreichung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zudem, dass das Staatsministerium die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Regelung mit Wirkung zum Staatsexamenstermin Herbst 2021 nur noch bietet, wenn Studierende die für ihre Schulart gültige sog. Regelstudienzeit nicht überschritten haben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes.