Anerkennung von Vorleistungen bei Wechsel der Universität, des Studiengangs oder eines bzw. mehrerer Studienfächer
Grundsätzlich gilt bei Anerkennungsangelegenheiten (4.) folgendes Procedere:
Hinweise zum grundsätzlichen Anerkennungsprocedere:
Mit dem Wechsel vom bisherigen Studienort an die Universität Bamberg bzw. einem universitätsinternen Wechsel (Schulart oder Unterrichtsfach) beginnen Sie formalrechtlich ein neues Studium. Damit bedürfen alle bislang erbrachten Leistungen einer Anerkennungdurch den Prüfungsausschuss für modularisierte Lehrämter. Ansonsten verfallen diese Leistungen langfristig und müssten im Rahmen Ihres aktuellen Studiums regulär erbracht werden.
Da es grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung von Leistungen gibt, sollten Sie sich in einem ersten Schritt direkt an den Prüfungsausschuss (Mailadresse: pa.lehramt(at)uni-bamberg.de) wenden, um Ihre individuelle Ausgangslage adäquat einschätzen zu können. Dort erfahren Sie das für Sie relevante Anerkennungsprocedere.
In der Regel entscheidet der Prüfungsausschuss auf Basis von Empfehlungen aus dem jeweiligen Fach, die dort benannte Verantwortliche direkt oder über Sie an den Prüfungsausschuss weitergeben, damit dieser die finale rechtsgültige Anerkennung vollziehen kann. Eine Liste der jeweils aktuellen Fachverantwortlichen erhalten Sie auf Nachfrage beim Prüfungsausschuss.
Bei einem Wechsel werden Sie in der Studierendenkanzlei zunächst provisorisch ins 1. Semester eingestuft. Danach werden Sie vom Prüfungsausschuss je nach Summe der anerkannten Leistungen höher gestuft (30 ECTS = 1 Semester); beachten Sie dabei aber: Das Studium der Schulpsychologie ist grundsätzlich studienplatzbeschränkt, so dass entsprechende Umstufungen auch bei Fach- oder Schulartwechsel qua Leistungsanerkennung nicht möglich sind. Grundsätzlich müssen alle Fächer gemäß LPO-Vorgabe mit der gleichen Fachsemesterzahl studiert werden.
Ausgangslage im Falle eines endgültig nicht bestandenen Moduls:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem endgültig (!) nicht bestandenen Modul (siehe StuPo des jeweiligen Faches) automatisch einen Wechsel vornehmen müssen:
1. Endgültiges Nichtbestehen eines Fachmoduls: Obligatorischer Wechsel des Faches (d.h. der Fächerkombination) in derselben Schulart oder obligatorischer Wechsel der Schulart (bei Beibehaltung des endgültig nicht bestandenen Faches, sofern die LPO I die vorhandene Fächerkombination in der anderen Schulart vorsieht).
2. Endgültiges Nichtbestehen eines EWS-Moduls: Obligatorischer Wechsel des Studiengangs (d.h. der Lehramts- bzw. Schulart).
Bitte beachten Sie im Falle eines Wechsels die jeweils für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung:
Bei Wechsel eines Unterrichtsfachs (alle Schularten) gilt jeweils die aktuellste Studien- und Prüfungsordnung desjenigen Semesters, in dem Sie den Wechsel vollziehen (Ausnahme: nur Wechsel eines Didaktikfachs in den Lehrämtern Grund- und Mittelschule).
Bei abermaliger Rückkehr in eine vormalige, identische Schulart und Fächerkombination gilt wieder die ursprüngliche Studien- und Prüfungsordnung.
Ein abschließender Hinweis:
Wenn Sie die Universität Bamberg verlassen, so ist die Universität, an die Sie wechseln, für die dortige Anrechnung Ihrer Bamberger Leistungen zuständig. In der Regel müssen Sie dort einen entsprechenden FlexNow-Auszug als Dokumentation vorlegen. Die Universität Bamberg kann darüber hinaus keine weiteren Dokumente ausstellen.