Hochschulvertrag 2023-2027
Am 21.09.2023 wurde die 5. Generation der Zielvereinbarungen als individueller Hochschulvertrag - basierend auf der Rahmenvereinbarung Hochschulen: Agilität, Exzellenz und Innovation für Bayerns Hochschullandschaft - mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 unterzeichnet.
Neben Lehre und Forschung als Kernaufgaben der Hochschulen werden die Leistungen der Hochschulen in hochaktuellen weiteren Themenbereichen für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung in insgesamt zehn Handlungsfeldern festgelegt:
- Studium und Lehre, Weiterbildung
- Forschung
- Wirkung in die Gesellschaft und Transfer
- Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung
- Gleichstellung, Chancengerechtigkeit, Inklusion
- Internationalisierung
- Kooperationen und Verbünde
- Digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung
- Nachhaltigkeit, Klimaschutz
- Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung
Die Universität Bamberg setzt in ihrem Hochschulvertrag strategische Schwerpunkte, die mit Mitteln aus dem Strategiefonds unterstützt werden: Im Bereich Studium und Lehre, Weiterbildung stehen die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung digital unterstützter Lehr- und Lernmethoden im Fokus. Die moderne, effiziente Infrastruktur entsprechend der Digitalisierungsstrategie weiter auf- und auszubauen, ist Ziel im Handlungsfeld Digitale Transformation sowie Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung. In den Bereichen Gleichstellung und Chancengerechtigkeit sowie Nachhaltigkeit und Klimaschutz sollen die bereits vorhandenen zahlreichen Aktivitäten strategisch weiter verfolgt und ausgebaut werden. Projekte im Handlungsfeld Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung flankieren den profilbildenden Prozess.
Hochschulvertrag der Universität Bamberg 2023 bis 2027(2.9 MB) (pdf)
Rahmenvereinbarung Hochschulen: Agilität, Exzellenz und Innovation für Bayerns Hochschullandschaft(944.8 KB) (pdf)
Mehr zum Thema "Rahmenvereinbarung und Hochschulverträge" finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
[Z/PQM]