Geschäftsordnung des Zentrums für Mittelalterstudien der Universität Bamberg
(Angenommen in der konstituierenden Sitzung des Zentrums am 17.12.1997; verabschiedet vom Senat der Universität Bamberg am 28.1.1998 ;
geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.07.2006, geändert 15.09.2011)
§ 1 Institutionelle Verankerung
Das Zentrum für Mittelalterstudien (ZEMAS) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der mit Mittelalter-Forschung befassten Fächer der Universität Bamberg.
§ 2 Aufgaben
Das Zentrum dient der fächerübergreifenden Koordination und Organisation der mittelalterbezogenen Aktivitäten in Forschung, Lehre und Weiterbildung. Es fördert die Kooperation mit allen entsprechenden historischen Institutionen in Bamberg und Oberfranken, mit den entsprechenden Fächern der Nachbaruniversitäten und mit der nationalen und internationalen Mittelalterforschung.
§ 3 Mitglieder
Ordentliche Mitglieder:
Mitglieder des Zentrums können alle an der Universität Bamberg mediävistisch tätigen Professoren, Privatdozenten und promovierten Wissenschaftler sein. Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Im Zweifelsfall entscheidet die Mitgliederversammlung.
Korrespondierende Mitglieder:
Nicht der Universität Bamberg angehörende, promovierte Wissenschaftler können auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung als korrespondierende Mitglieder aufgenommen werden. Korrespondierende Mitglieder können mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, gemeinsam mit ordentlichen Mitgliedern Anträge stellen und sich an der Durchführung von Projekten des ZEMAS beteiligen. Die Mitgliedschaft eines korrespondierenden Mitgliedes endet durch Austrittserklärung des Mitgliedes. Sie kann auch durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung beendet werden, in dem festgestellt wird, dass eine Fortsetzung der korrespondierenden Mitgliedschaft des betreffenden Mitgliedes nicht mehr den Interessen des ZEMAS entspricht. Ordentliche Mitglieder, die an andere Universitäten wechseln, können auf Antrag mit Zustimmung der Mitgliederversammlung ihre Mitgliedschaft als korrespondierendes Mitglied fortsetzen.
Nachwuchsmitglieder:
Studierende des Studiengangs „Interdisziplinäre Mittelalterstudien (Medieval Studies)“ und anderer Studiengänge mit mediävistischem Anteil, Doktoranden mit mediävistischen Forschungsinteressen und nicht promovierte Mitarbeiter der am ZEMAS beteiligten Lehrstühle und Professuren (einschließlich Projektmitarbeiter) können auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung als Nachwuchsmitglieder aufgenommen werden. Die Nachwuchsmitglieder wählen einen Sprecher, der mit beratender Stimme an der Mitgliederversammlung des ZEMAS teilnimmt. Nachwuchsmitglieder können gemeinsam mit ordentlichen Mitgliedern, die zugleich die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung des beantragten Projektes übernehmen, Anträge auf Förderung von Projekten stellen und sich an der Durchführung von Projekten des ZEMAS beteiligen. Die Mitgliedschaft eines Nachwuchsmitglieds endet durch Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft, mit Abschluss der Promotion oder durch Austrittserklärung des Mitgliedes bzw. Ausscheiden aus der Universität Bamberg (Exmatrikulation, Ende des Beschäftigungsverhältnisses). Sie kann auch durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung beendet werden, in dem festgestellt wird, dass eine Fortsetzung der Nachwuchsmitgliedschaft des betreffenden Mitgliedes nicht mehr den Interessen des ZEMAS entspricht.
§ 4 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt das Leitungsgremium und entscheidet über dessen Vorschläge zum Arbeitsprogramm des Zentrums. Die Mitgliederversammlung tritt auf Antrag der Leitung bzw. auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Semester, zusammen.
§ 5 Leitung
Für die Leitung des Zentrums werden für die Dauer von zwei Jahren fünf Hochschullehrer gewählt, einer davon als geschäftsführender Direktor.
§ 6 Evaluation des Zentrums
In Abständen von höchstens fünf Jahren findet eine Evaluation des Zentrums durch mindestens drei externe Gutachter und Gutachterinnen statt. Die Gutachter und Gut-achterinnen bestellt der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin des Zentrums im Einvernehmen mit der Universitätsleitung. Gegenstand der Evaluierung ist die Arbeit des Zentrums und der Studiengang „Interdisziplinäre Mittelalterstudien/Medieval Studies“.