Anrechnung

Konsekutives Studium mit Zweitfach – Wechsel von einer anderen Universität nach Bamberg

Konsekutiv Studierende von anderen Universitäten (Wirtschaftspädagogik mit Zweitfach) wird es in Zukunft möglich sein Studienvariante II im Master zu studieren; trotz fehlender ECTS (< 36). Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, sofern ein Weg ins Lehramt angestrebt wird: Sollten im Bachelor bspw. lediglich 25 ECTS des Zweitfachs erworben worden sein, werden insgesamt, mit den im Master zusätzlich erworbenen 38 ECTS im Zweitfach, nicht die geforderten 74 ECTS Punkte erreicht. Diese sind jedoch nach der LPO vorgeschrieben, um ein Zweitfach unterrichten zu können. Folglich wird empfohlen, die fehlenden ECTS im Rahmen des Masterstudiums nachzuholen.

Anrechnung von Modulen des Zertifikatsprogramm der FAU 

Eine Anrechnung der Module ist prinzipiell möglich, sofern diese inhaltlich mit den Anforderungen der Veranstaltungen des Masterstudiengangs „Wirtschaftspädagogik“ übereinstimmen. Über eine inhaltliche Äquivalenz entscheiden die Fachvertreterinnen und Fachvertreter; der Prüfungsausschuss nimmt die Anerkennung in formaler Hinsicht vor. Eine rechtlich belastbare Prüfung der Anerkennung von Vorbildungsleistungen kann erst nach Immatrikulation in den Master Wirtschaftspädagogik erfolgen. Eine inoffizielle Vorabprüfung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Informationen zum konkreten Vorgehen bei der Anerkennung von Leistungen entnehmen Sie bitte dieser Website.

Anrechnung von Zweitfächern des Zertifikatsprogramms der FAU, die nicht an der Universität Bamberg angeboten werden

Entscheiden Sie sich für ein Zweitfach, das nicht über die Universität Bamberg angeboten wird, kann Ihnen dieses nicht angerechnet werden. Haben Sie in diesem Fach die erforderlichen Leistungen über das Zertifikatsprogramm erbracht, können Sie damit dem Ministerium Ihre Befähigung zum Unterrichten dieses Zweitfachs nachweisen, unabhängig von der Universität Bamberg.