Anrechnungen von Prüfungsleistungen & Learning Agreements
Learning Agreement
Vor Auslandsaufenthalt wird für ein Learning Agreement benötigt:
- Formular Learning Agreement, das auf der Homepage der zuständigen Prüfungsausschüsse zu finden ist
- Deutsche oder Englische Übersetzung der Kursbeschreibung der ausländischen Universität bzw. einen ausführlichen Syllabus einschl. ECTS-, SWS-Zahlen
Anerkennung
1) Bei Studienort- oder Studiengangwechslern:
- Beschreibung der besuchten Vorlesung einschl. ECTS-/SWS-Zahlen
- Bescheinigung, dass Sie die Prüfung bestanden haben
- je nach Studiengang: ggf. Formblatt für die Anrechnung vom Prüfungsausschuss
2) nach Auslandsaufenthalt wird benötigt:
- Bescheinigung, dass Sie den bewilligten Kurs bestanden haben
- je nach Studiengang: ggf. Formblatt für die Anrechnung vom Prüfungsausschuss
Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Anne Leucht
Gutachten & Empfehlungsschreiben
benötigte Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Notenauszug (mit mindestens guten Noten im mathematischen Bereich)
- Lebenslauf
- ggf. Antragsformulare, Fristen, Richtlinien des Adressaten
- falls Gutachten auf Basis von WiMa I/II erstellt werden soll (bei aktiver Teilnahme in V/Ü/T) : Name des Tutors
Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Anne Leucht