Learning Agreements
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule verbringen möchten und entsprechend belegte Module in Ihr Studium einbringen möchten, so sollten Sie vor Beginn des Auslandsaufenthalts ein Learning Agreement mit dem Prüfungsausschuss abschließen. Nur dann ist eine Anrechnung gewährleistet. Für diesen Prozess werden ausführliche Informationen (Modulbeschreibungen) über die ausländischen Modul benötigt. Das Prozedere des Abschlusses eines Learning Agreements unterscheidet sich je nach Anrechnungsart.
Beachten Sie bitte die FAQs.
Beachten Sie bitte die Fristen für die Anerkennung von Studienleistungen(299.8 KB, 2 Seiten)
Formulare für die Learning Agreements
Die Formulare finden Sie im VC - Informationen des Prüfungsausschusses WI/IISM/WipaedWI (nach der Anmeldung).
Learning Agreement für eine Modulanrechnung (Äquivalenzanrechnung)
Belegen Sie ein Modul während ihres Auslandssemesters, dass inhaltlich einem Bamberger Modul entspricht (z.B. Information and Knowledge Management, welches Inhaltlich ähnlich zu SNA-WIM-B Wissens- und Informationsmanagement ist) so schließen Sie das Learning Agreement mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen der Universität Bamberg ab. Kontaktieren Sie dazu bitte direkt den jeweiligen Modulverantwortlichen mit der Modulbeschreibung des ausländischen Moduls. Der Modulverantwortlichen ist im Modulhandbuch in der jeweiligen Modulbeschreibung zu finden.
Für die Anrechnung werden bei Äquivalenz die ECTS-Punkte des Bamberger Moduls angerechnet.
Das Formular finden Sie hier: Learning Agreement (Modulanrechnung)
Learning Agreement für eine Modulgruppenanrechnung
Belegen Sie ein Modul während ihres Auslandssemesters, dass nicht äquivalent zu einem Bamberger Modul ist (z.B. Introduction to Data Science) und Sie möchten dieses Modul entsprechend in einem Wahlpflichtbereich anrechnen lassen (z. B. im Profilbildungsstudium), so schließen Sie das Learning Agreement direkt mit der Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) ab. Wenden Sie sich dafür mit den Modulbeschreibungen per Mail an die Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI). Die Modulgruppenanrechnung wird Ihnen vom Prüfungsausschuss per Mail bestätigt.
Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die ausländischen Module mit den im Ausland vergebenen ECTS-Punkten angerechnet.
Das Formular finden Sie hier: Learning Agreement (Modulgruppenanrechnung)
Anrechnung der Prüfungsleistungen nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt legen Sie folgende Unterlagen vollständig der Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) vor:
- Die abgestimmten Learning Agreements (sowohl Learning Agreements für Modulanrechnung als auch Modulgruppenanrechnung)
- Das Transcript of Record der ausländischen Hochschule
- Den ausgefüllten Anrechnungsantrag
Den Anrechnungsantrag finden Sie hier: Anrechnung nach Auslandsaufenthalt