Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen erbracht wurden, können anerkannt werden, sofern nicht wesentliche Unterschiede der erworbenen Kompetenzen in Inhalt, Niveau oder Umfang bestehen.
Sofern Ihr Auslandsaufenthalt noch bevorsteht, schließen Sie zu Ihrer eigenen Planungssicherheit bitte im Voraus ein Learning Agreement ab. Das Formular finden Sie im VC des Prüfungsausschusses Inf./AI.
Einbringung in eine Modulgruppe:
Beantragen Sie die Anrechnung eines auswärtig absolvierten Moduls, für das es in Bamberg kein entsprechendes Modul gibt, kann das Modul bei passenden Kompetenzen ggbfs. auch frei in den Wahlpflichtbereich der entsprechenden Modulgruppe eingebracht werden kann. Reichen Sie dazu beim Prüfungsausschuss Inf./AI eine aussagekräftige Modulbeschreibung und das Zeugnis bzw. Transcript of records ein. Ebenfalls muss ein ausgefüllter Anerkennungsantrag beigefügt werden.
Abschließende Anerkennung:
Anschließend reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen gemeinsam mit dem Zeugnis der auswärtigen Universität/Hochschule beim Prüfungsausschuss Inf./ AI ein. Das Formular finden Sie im VC des Prüfungsausschusses Inf./AI.
Anerkennung von Scheinen:
Leistungsnachweise in Form von "Scheinen" sollten inzwischen weitgehend der Vergangenheit angehören. Grundsätzlich sollten Sie sich, wenn Sie sich für eine Prüfung nicht über FlexNow anmelden können, immer fragen, ob diese Prüfungsleistung überhaupt (noch) in Ihren Studiengang einbringbar ist! In einigen Sonderfällen kann es jedoch immer noch auftreten, dass die Prüfungsanmeldung nur als "Scheinteilnehmer/in" erfolgen kann. Es ist also immer sinnvoll, die Verwendbarkeit des Scheins vorab mit dem Prüfungsausschuss zu klären. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie Prüfungen "auf Schein" absolvieren, die Sie nicht mehr in Ihr Studium einbringen können.
Sollte die Einbringung der Leistung auf Schein unproblematisch möglich sein, werfen Sie den Schein einfach in den Briefkasten des Prüfungsausschusses (links neben dem Büro, WE5/01.079) ein.
Bei Fragen können Sie jederzeit den Prüfungsausschuss Inf./AI kontaktieren.
Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen:
Auch Kompetenzen, die Sie außerhochschulisch, z.B. im Rahmen einer Ausbildung erworben haben, sind potentiell anrechenbar. Im Unterschied zur Anerkennung hochschulischer Kompetenzen setzt die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten jedoch die "Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau" voraus. Dieses Kriterium ist gerade für außerhochschulische Kompetenzen nur selten erfüllt. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit dem Prüfungsausschuss Inf./ AI.