Prüfungsausschuss Informatik und Angewandte Informatik

Der Prüfungsausschuss Informatik und Angewandte Informatik betreut die Studiengänge:

Informationen zu den Mitgliedern des Prüfungsausschusses finden Sie auf der allgemeinen Webseite der Fakultät WIAI zu den Prüfungsausschüssen.

Anfragen und Anträge an den Prüfungsausschuss

Bevor Sie eine Anfrage stellen, schauen Sie bitte, ob diese vielleicht schon in unseren FAQs beantwortet wird!

Ist dies nicht der Fall, sind Anfragen und Anträge über Frau Häuser als Mitarbeiterin im Prüfungsausschuss an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten.

Für die Anerkennung von Prüfungs- oder Studienleistungen, z.B. von Leistungen aus einem Auslandssemester oder Vorstudium, verwenden Sie bitte die dafür vorgesehenen Formulare und fügen Sie alle notwendigen Unterlagen (Learning Agreements, Zeugnisse der anderen Hochschule, etc.) bei. Diese finden Sie im VC-Kurs des Prüfungsausschusses

Anträge, Scheine und sonstige Unterlagen können Sie auch in den Briefkasten des Prüfungsausschusses werfen. Dieses befindet sich links neben dem Büro WE5/01.079 im ersten Stock auf der ERBA. Bitte adressieren Sie die Unterlagen an den zuständigen Prüfungsausschuss, also I/AI oder WI.

Beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Sind Fristen einzuhalten (z. B. Prüfungsanmeldungsfrist), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.

Aktuelles aus dem Prüfungsausschuss

 

Informationen, Formulare zum Download und Foren zu Fragen finden Sie im Kurs des Prüfungsausschusses im Virtuellen Campus.

Achten Sie bitte insbesondere auf die Nachrichten im Forum Ankündigungen und Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses

Studierenden wird dringend empfohlen, sich im entsprechenden Kurs anzumelden, damit sie über neue Ankündigungen per mail benachrichtigt werden.

Informationen zum Prüfungsamt

Das Prüfungsamt ist insbesondere zuständig für den operativen Vollzug der Prüfungsordnungen:

  • Anmeldungen zu Prüfungen (über FlexNow) und Abschlussarbeiten,
  • Zulassung zu Prüfungen,
  • Festlegung der Prüfungsräume und -termine,
  • Verbuchung von Prüfungsergebnissen, Notenbekanntgabe,
  • Mitteilung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen,
  • Erstellung von Zeugnissen, Urkunden und Bestätigungen.

Besucheradresse des Prüfungsamtes:
Kapuzinerstr. 25

Ansprechpartner im Prüfungsamt:
Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät WIAI:

Frau Heike Schick oder Frau Elaine Lopez-Hirt, beide erreichbar unter wiai.pruefungen(at)uni-bamberg.de

Rücktritt von Prüfungen

Gemäß ständiger Rechtssprechung müssen die für das Versäumnis einer Prüfung oder den Rücktritt von einer Prüfung geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich dem Prüfungsamt oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angezeigt und glaubhaft nachgewiesen werden.

Erfolgt der Rücktritt während der Prüfung, sind die Gründe gegenüber den jeweiligen Prüferinnen / Prüfern oder Aufsichtführenden zu erklären und glaubhaft zu machen.

Bei Erkrankung ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen, das grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist (bitte beachten: das Prüfungsamt muss am Tag der Prüfung telefonisch informiert werden, das Attest ist spätestens drei Tage nach der Prüfung vorzulegen). Das Attest muss eine Angabe des Krankheitsbildes enthalten (Diagnose).

Rechtsgrundlagen:

§ 7 Abs. 2 Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät WIAI, § 8 Abs. 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Diplom-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsinformatik und der Angewandten Informatik.

Datenschutzinformation zur Datenverarbeitung

Aktuell werden Studienverläufe aus den Studiengängen der Informatik und Angewandten Informatik im Rahmen eines Forschungsprojekts "Dikule - Digitale Kulturen der Lehre entwickeln" /dikule erforscht. Das Pilotprojekt überprüft, ob anhand der Modulabfolge in einem Studium Aussagen über ein erfolgreiches Studium möglich sind. Langfristiges Ziel ist es, die Studienordnungen und die Studienberatung zunächst exemplarisch in Studiengängen der Informatik und Angewandten Informatik zu verbessern. Es werden pseudoanonymisierte Daten realer Studienverläufe (ohne Namen oder Immatrikulationsnummern u.ä.) verwendet. Einen Hinweis zum Datenschutz finden Sie hier(338.5 KB).