Visum und Einreise
Beim Thema Einreise und Aufenthalt in Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen für Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz auf der einen und Bürger von sogenannten Drittstaaten auf der anderen Seite:
1. Staatsangehörige der Europäischen Union, Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig (§ 2 Abs. 5 FreizügG).
Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie müssen jedoch eine spezielle Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen (§ 28 AufenthV).
2. Staatsangehörige aus Drittstaaten
Im Allgemeinen gilt, dass Staatsangehörige eines sogenannten Drittstaates, das heißt weder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, ein Visum für die Einreise, bei längerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Das Visum bekommt man in der Regel bei den deutschen Auslandsvertretungen. Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).
Staatsangehörige einiger Drittstaaten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt ohne Visum einreisen. Weitere Informationen finden Sie in dieser Übersicht des Auswärtigen Amts.