Versicherungen
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland für alle internationalen Promovierenden und Forschenden sowie begleitende Familienmitglieder Pflicht. Falls Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, verlangt die zuständige Ausländerbehörde dafür den Nachweis einer Krankenversicherung.
Wir empfehlen Ihnen, schon vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Ihr Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Sollte dieses nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Sie für die ersten Tage in Bamberg schützt. Nach Ihrer Ankunft in Bamberg sind wir Ihnen bei der Suche nach einer passenden Krankenversicherung gern behilflich.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen, die von der Finanzierung Ihres Aufenthaltes abhängen. Die entsprechenden Hinweise finden Sie unten.
Haftpflichtversicherung
In Deutschland wird jeder für Schäden haftbar gemacht, die er Dritten zufügt. Eltern haften für ihre Kinder.
Wir empfehlen Ihnen daher, bei einem längeren Aufenthalt in Bamberg eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen. Manche Krankenversicherungen bieten ein Paket an, bei dem eine Haftpflichtversicherung zustätzlich dazu buchbar ist. Allgemeine Infos zur Haftplichtversicherung finden Sie auf dieser Seite von EURAXESS.
Aufenthalt mit Stipendium / selbstfinanziert
Sollten Sie mit einem Stipendium nach Bamberg kommen oder den Aufenthalt selbst finanzieren, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Als Stipendiatin oder Stipendiat empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber nach eventuellen Kooperationen mit privaten Krankenkassen erkundigen. Eventuell schließt Ihr Stipendium auch schon eine private Krankenversicherung mit ein.
Die privaten Krankenversicherungen eignen sich für Gastforschende, Promovierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten und Postdocs mit ihren jeweiligen Familien.
Die Beiträge und Leistungen der einzelnen Versicherungen sind zum Teil recht unterschiedlich, deshalb informieren Sie sich vor dem Abschluss eines Vertrages bitte genau. Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Informationen des EURAXESS Netzwerks zu diesem Thema.
Ausnahme: EU-Bürger mit Stipendium / selbstfinanziert
Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens gelten möglicherweise andere Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich in dem Fall bei der Krankenversicherung Ihres Heimatlandes. Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser EURAXESS Seite.
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag
Falls Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Bamberg abschließen, besteht in der Regel eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 64.350 € (Versicherungspflichtgrenze 2021) müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für die Mitgliedschaft zahlen Sie einen festen Prozentsatz von Ihrem Arbeitseinkommen, der bei allen gesetzlichen Krankenkassen der gleiche ist. Einige Kassen verlangen auch noch einen Zusatzbeitrag. Die Krankenversicherungsbeiträge und evtl. anfallende Zusatzbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit bei allen Kassen 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,3 % (Stand 2021). Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer aktuell 7,3 % zahlen und ggf. die Hälfte des Zusatzbeitrags von derzeit durchschnittlich 0,65%.
Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder, die nach Bamberg mitkommen, können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert werden.
Bei einem regelmäßigen Bruttojahreseinkommen von mehr als 64.350 € (Stand 2021) können Sie sowohl einer gesetzlichen als auch einer privaten Krankenversicherung beitreten. Da ein Wechsel von einer privaten zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht ohne weiteres möglich ist, sollte dieser Schritt wohl überlegt erfolgen. Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Hier müssen Familienangehörige selbst versichert werden.
Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsgesellschaften ist recht groß. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenversicherungen finden Sie hier, eine Liste aller privaten Versicherungsgesellschaften finden Sie hier.
Weitere Infos finden Sie auf Make it in Germany und Euraxess.