DAAD Gastdozenturen
Der DAAD schreibt ein neues Gastdozentenprogramm aus, das Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen fördert. Das Programm ist für alle Fächer offen.
Es sind zwei Förderlinien vorgesehen:
Modell A - Individualförderung
- Gefördert werden Gastdozenturen einzelner ausländischer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für eine Dauer zwischen 3 Monaten und maximal 2 Jahren.
- Die Hochschule trägt eine finanzielle Beteiligung an der Vergütung von mindestens 10%.
Modell B - Gastlehrstühle
- Gefördert wird ein Gastlehrstuhl, mit dessen Hilfe die Internationalisierung eines Studiengangs ermöglicht und verstetigt werden soll und der wegen der fachlichen Breite den Einsatz wechselnder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfordert.
- Die maximale Förderdauer des Gastlehrstuhls beträgt 4 Jahre. Die Förderdauer der einzelnen Gastdozentinnen und Gastdozenten liegt zwischen 3 Monaten und maximal 2 Jahren. In Ausnahmefällen sind auch kürzere Aufenthalte von mindestens 6 Wochen möglich.
- Die Hochschule trägt eine finanzielle Beteiligung an der Vergütung von mindestens 30%.
Die Antragsfrist endet am 15. Juli (für Vorhaben ab dem Sommersemester des folgenden Jahres) bzw. am 15. Januar (für Vorhaben ab dem Wintersemester desselben Jahres).
Weitere Infos finden Sie unter www.daad.de/hochschulen/internationalisierung/gastdozenten/05065.de.html.
Für das Programm wird auch ein spezielles Unterprogramm „Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug" angeboten.
Weitere Infos finden Sie unter www.daad.de/hochschulen/internationalisierung/gastdozenten/06175.de.html.