Behördengänge
Einwohnermeldeamt
Ihr Aufenthalt in Bamberg beträgt mehr als zwei Monate? Dann bitten wir Sie, sich möglichst bald nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt der Stadt Bamberg anzumelden. Sie benötigen zur Anmeldung keinen Termin, bitte beachten Sie aber die Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts. Bitte bringen Sie Ihren Pass bzw. Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung(49.7 KB, 1 Seite) Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters mit. Die Anmeldung ist kostenfrei.
Bei kürzeren Aufenthalten ist keine Anmeldung nötig.
Ausländeramt
Beim Ausländeramt der Stadt Bamberg beantragen Sie bitte, wenn nötig, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Ob Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigen, hängt von Ihrer Aufenthaltsart und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Weitere Infos finden Sie auf dieser Webseite.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen müssen, bevor Ihr Visum abläuft bzw., falls Sie visumsfrei einreisen können, innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise. Da Sie zur Beantragung einen Termin bei der Ausländerbehörde benötigen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich umgehend nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt um einen solchen Termin kümmern.
Für die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis brauchen Sie normalerweise:
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Finanzierungsnachweis (z.B. Arbeits- oder Stipendienvertrag)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- ca. 95 € Gebühr (für ein Jahr und einen Erwachsenen; Kinder zahlen die Hälfte der Gebühr)
Das Welcome Center unterstützt Sie gerne bei den Behördengängen und bei der Terminvereinbarung mit dem Ausländeramt.