Angebote für Bamberger Fakultäten

Bei der Entwicklung von Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung müssen verschiedene Anforderungen beachtet werden, die sich teils zu denen in der grundständigen Lehre erheblich unterscheiden.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen Beratung bei der Realisierung Ihres Weiterbildungsvorhabens an.

Allgemeine Grundlagen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Angebotsformate und Abschlüsse
  • Zugang und Zulassung
  • Status der Studierenden
  • Gebühren/Entgelte

Angebotsgestaltung

  • Weiterbildungsbedarf/Analyse
  • Strukturierung des Studienangebots

Organisatorische Abwicklung

  • Finanzierung, Kostenkalkulation
  • Nebentätigkeit und Honorierung von Dozentinnen und Dozenten
  • Marketing

Qualitätssicherung

  • Akkreditierung

Weiterbildende Masterstudiengänge sind laut Bayerischem Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) postgraduale Studiengänge, die als allgemeine Qualifikationsvoraussetzung zusätzlich zu den Voraussetzungen, die auch für reguläre Masterstudiengänge gelten, eine weitere besitzen: Es sind „Masterstudiengänge, die an eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel grundsätzlich nicht unter einem Jahr anknüpfen und diese inhaltlich berücksichtigen“.

Für weiterbildende Masterstudiengänge müssen Gebühren verlangt werden. Diese „sind so zu bemessen, dass der Aufwand der Hochschule sowie der Nutzen, der wirtschaftliche Wert oder die sonstige Bedeutung der Leistung für die Leistungsempfängerin oder den Leistungsempfänger angemessen berücksichtigt werden“ (BayHIG).

Demnach definiert sich der weiterbildende Masterstudiengang hauptsächlich nach der spezifischen Zielgruppe (Berufserfahrene). Die KMK geht in ihrem Beschluss auch auf die inhaltliche Ebene ein: „Als Weiterbildungsstudiengang setzt der Masterstudiengang eine Phase der Berufspraxis und ein Lehrangebot voraus, das die beruflichen Erfahrungen berücksichtigt.“

Der Akkreditierungsrat formuliert seine Definition so: „Ein weiterbildender Masterstudiengang ist ein curricular verfasstes, durch eine Prüfungsordnung geregeltes und auf einen akademischen Abschluss ausgerichtetes Studienangebot, das  – unter Berücksichtigung auch alternativer Zugangswege – einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraussetzt und nach Aufnahme einer i.d.R. mindestens einjährigen, qualifizierten beruflichen Tätigkeit erfolgt. Er ist fachlich und didaktisch-methodisch auf Hochschulniveau konzipiert, soll die berufliche Erfahrung der Studierenden in das Curriculum einbinden und an diese anknüpfen sowie ggf. das spezifische Zeitbudget Berufstätiger berücksichtigen.“

Hinweis: Als Service für die Bamberger Fakultäten ist zu dem Thema eine ausführliche Aktennotiz sowie ein Flyer für die Einrichtung von Weiterbildungsstudiengängen im VC hinterlegt. Wenn Sie in den Kurs aufgenommen werden möchten, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei Frau Dr. Nicole Höhn.

Ziel des VC-Kurses ist es, eine Möglichkeit des Austausches zu schaffen für die in der wissenschaftlichen Weiterbildung tätigen Hochschulmitglieder und diejenigen, die in diesem Feld tätig werden möchten, Neuigkeiten zu übermitteln und Informationsmaterial bereitzustellen.

Wenn Sie in den Kurs aufgenommen werden möchten, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei Frau Dr. Nicole Höhn.