Referenzschreiben für andere Hochschulen, Gutachten für Stiftungen u. ä.
Die steigende Nachfrage nach Referenzschreiben macht eine gewisse Formalisierung notwendig. Folgende Regelungen kommen zur Anwendung:
Allgemeines
- Anträge sind schriftlich an den Lehrstuhl oder per E-Mail an vwl-mikro@uni-bamberg.de zu richten.
- Mindestens zwei meiner Veranstaltungen müssen erfolgreich absolviert worden sein.
- Es werden maximal zwei Schreiben ausgestellt.
- Bei einer Direktbewerbung an einer ausländischen Hochschule ist die vollständige Anschrift der Hochschule mitzuteilen.
- Dem Antrag ist ein aktueller Notenauszug aus FlexNow beizufügen.
- Die Schreiben werden dem Antragsteller in verschlossenem Umschlag persönlich ausgehändigt bzw. an die Hochschule verschickt.
Inhalt eines Referenzschreibens
- Das Schreiben ist weitgehend normiert.
- Bei Direktbewerbungen enthält das Schreiben im Briefkopf die Adresse der Hochschule, für die das Schreiben gedacht ist.
- Über die bis zum Zeitpunkt der Ausstellung erbrachten Leistungen wird ein zusammenfassendes Urteil abgegeben. Dieses kann auch "durchschnittlich" oder "unterdurchschnittlich" lauten.
- Konkrete Noten werden nur für Leistungen erwähnt, die in Veranstaltungen des Lehrstuhls erbracht wurden.
- Aktivitäten, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen, werden nicht im Gutachten erwähnt.