Referenzschreiben für andere Hochschulen, Gutachten für Stiftungen u. ä.

Die steigende Nachfrage nach Referenzschreiben macht eine gewisse Formalisierung notwendig. Folgende Regelungen kommen zur Anwendung:
 

Allgemeines

  • Anträge sind schriftlich an den Lehrstuhl oder per E-Mail an vwl-mikro@uni-bamberg.de zu richten.
  • Mindestens zwei meiner Veranstaltungen müssen erfolgreich absolviert worden sein.
  • Es werden maximal zwei Schreiben ausgestellt.
  • Bei einer Direktbewerbung an einer ausländischen Hochschule ist die vollständige Anschrift der Hochschule mitzuteilen.
  • Dem Antrag ist ein aktueller Notenauszug aus FlexNow beizufügen.
  • Die Schreiben werden dem Antragsteller in verschlossenem Umschlag persönlich ausgehändigt bzw. an die Hochschule verschickt.

Inhalt eines Referenzschreibens

  • Das Schreiben ist weitgehend normiert.
  • Bei Direktbewerbungen enthält das Schreiben im Briefkopf die Adresse der Hochschule, für die das Schreiben gedacht ist.
  • Über die bis zum Zeitpunkt der Ausstellung erbrachten Leistungen wird ein zusammenfassendes Urteil abgegeben. Dieses kann auch "durchschnittlich" oder "unterdurchschnittlich" lauten.
  • Konkrete Noten werden nur für Leistungen erwähnt, die in Veranstaltungen des Lehrstuhls erbracht wurden.
  • Aktivitäten, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen, werden nicht im Gutachten erwähnt.