Klausurhinweise
Einsichtnahme in Prüfungsklausuren der Bachelor- und Masterstudiengänge
Die Termine und Formalitäten zur Einsichtnahme werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben. Näheres finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.
Vorkorrektur von Klausuren
Unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit, die Vorkorrektur einer Klausur am Lehrstuhl zu beantragen.
Diese Umstände können zum Beispiel sein:
- Dritter bzw. letzter Versuch.
- Bestehen der Klausur muss gegenüber Dritten nachgewiesen werden (z. B. bei Auslandsaufenthalt oder Praktikum)
- Einhaltung von Fristen für BAföG-Verlängerungsanträge.
- Bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an einer anderen Prüfung.
Bitte richten Sie Ihren begründeten Antrag, inklusive eventueller Belege, per E-Mail oder postalisch bis 7 Tage vor der jeweiligen Klausur, für die die Vorkorrektur beantragt werden soll, an public-economics(at)uni-bamberg.de.
Meldefristen für Scheinklausuren
Die Meldefristen für Scheinklausuren des Lehrstuhls sind in jedem Semester identisch mit den Meldefristen des Prüfungsamtes.