Gebühren
Die meisten Angebote der Universitätsbibliothek können Sie kostenlos nutzen. In einigen Fällen fallen jedoch Gebühren an:
Drucken, kopieren, scannen
Sie können in allen Teilbibliotheken drucken, kopieren und scannen. Selbst angefertigte Scans sind kostenlos.
- Preisliste für Ausdrucke und Kopien mit campusprint
Fernleihe
Bücher und Kopien werden innerhalb Deutschlands kostenlos geliefert. In Ausnahmefällen werden Bestellungen durch kostenpflichtige Kopien erledigt, die aber nur nach Rücksprache durchgeführt werden.
Mahnungen
Werden Leihfristen überschritten, hat die Bibliothek das Recht und die Pflicht, kostenpflichtig zur Rückgabe aufzufordern. Mahngebühren sind eine Entschädigung für den durch Mahnschreiben entstehenden Verwaltungsaufwand. Sie fließen in den Gesamthaushalt des Freistaates Bayern und werden nicht dem Bibliotheks- oder Bücheretat gutgeschrieben.
Zurzeit sind folgende Gebühren festgesetzt:
- 1. Aufforderung zur Rückgabe: € 7,50
- 2. Aufforderung zur Rückgabe: € 10,00 (zusätzlich zur Gebühr für die 1. Aufforderung)
- 3. Aufforderung zur Rückgabe: € 20,00 (zzgl. Porto, zusätzlich zu den Gebühren für die 1. und 2. Aufforderung)
- Leistungsbescheid: € 30,00 (zzgl. Porto, zusätzlich zu den Gebühren für die 1. - 3. Aufforderung).
Die erste und die zweite Aufforderung zur Rückgabe werden per E-Mail verschickt, wenn uns eine E-Mail-Adresse vorliegt. Die 3. Aufforderung zur Rückgabe und der Leistungsbescheid werden weiter per Post versandt.
Alle Benutzerinnen und Benutzer ohne E-Mail-Adresse erhalten Mahnungen wie gewohnt weiter per Post.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie kostenpflichtig gemahnt wurden, können Sie erst dann weitere Bücher ausleihen, bestellen, vormerken oder Leihfristen verlängern, wenn Sie
- die ausstehenden Titel zurückgegeben haben und
- die Mahngebühren bezahlt haben.
Es dauert üblicherweise einige Tage, bis wir von der Staatsoberkasse über Zahlungseingänge benachrichtigt werden. Gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (z.B. Kontoauszug) können wir Ihr Bibliothekskonto auch vorher wieder freischalten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Teilbibliothek.
Ausschluss von der Benutzung
Laut Allgemeiner Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken kann von der Benutzung ausgeschlossen werden, "wer gegen die Benützungsordnung oder gegen Anordnungen der Bibliothek wiederholt oder schwerwiegend verstößt" (§26 Abs. 1 ABOB).
Es gelten folgende Gebühren: € 30,00 (zzgl. Porto).