Förderung von Open-Access-Monografien und Open-Access-Beiträgen in Sammelwerken
In der Open-Access-Erklärung unserer Universität fordert die Universitätsleitung die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, ihre Publikationen und Forschungsergebnisse Open-Access zu publizieren. Die Finanzierung von Publikationsgebühren qualitätsgeprüfter Bücher wird aus dem Open-Access-Fonds unterstützt.
Achtung:
Die Finanzierung über den Open-Access-Publikationsfonds ist nur noch für das Haushaltsjahr 2024 gesichert.
Die Fördermöglichkeiten ab 2025 sind noch in Bearbeitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Wir bitten Sie zu prüfen, ob eine kostenfreie Open-Access-Publikation bei University of Bamberg Press möglich ist.
Für eine Förderung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Autorin, der Autor bzw. der Herausgeber, die Herausgeberin ist Mitglied der Universität Bamberg und für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
- Es können nur bisher unveröffentlichte und originäre Open-Access-Monografien („Goldener Weg“) gefördert werden, die in der jeweiligen Disziplin üblichen Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen (Peer-Review, wissenschaftliches Lektorat).
- Beiträge in sogenannten hybriden Sammelwerken können nicht gefördert werden: wenn also der Sammelband nicht Open Access erscheint, aber einzelne Beiträge gegen Gebühr Open Access veröffentlicht werden.
- Die Veröffentlichung von Abschlussarbeiten und Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht gefördert werden.
- Die Veröffentlichung muss mit einer freien Lizenz versehen sein (bevorzugt Creative Commons Attribution CC BY).
- Der Verlag sollte eine transparente Kalkulation vorlegen, mit der der Anteil der Open-Access-Kosten belegt wird, und im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied des Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) gelistet sein.
- Alle geförderten Veröffentlichungen müssen im Forschungsinformationssystem (FIS) dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht werden.
- Die Förderung durch die DFG bzw. die Otto-Friedrich-Universität Bamberg muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein, zum Beispiel:
„Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnummer(n)“ beziehungsweise "Funded by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer(n)"
oder
„Wir danken für die Unterstützung aus dem Open-Access-Fonds der Otto-Friedrich-Universität Bamberg“ beziehungsweise "We acknowledge support by the Open Access Publication Fund of the Otto-Friedrich-Universität Bamberg."
Die Förderung pro Veröffentlichung ist begrenzt:
- Beiträge aus Sammelwerken können mit max. 2.000 € gefördert werden. Es werden maximal zwei Beiträge je Sammelwerk oder das Sammelwerk gesamt gefördert.
- Monografien und Sammelwerke können mit max. 4.000 € unterstützt werden. Eine anteilige Förderung ist möglich.
- Monografien und Sammelwerke aus DFG-Projekten können mit max. 5.000 € unterstützt werden. Eine anteilige Förderung ist möglich.
Nicht förderfähig sind:
- Druckkosten bzw. Kosten die mit einem Druck in Verbindung stehen z.B. Zuschläge für Farbe, Umfang, Format etc.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Forschungs- und Publikationsservices, Tel. 0951 863-1595, an Ihre Fachreferentin oder Ihren Fachreferenten, oder vereinbaren Sie einen Termin über die UB-Beratung.