Förderung von Open-Access-Monografien und Open-Access-Beiträgen in Sammelwerken
In der Open-Access-Erklärung unserer Universität fordert die Universitätsleitung die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, ihre Publikationen und Forschungsergebnisse Open-Access zu publizieren. Die Finanzierung von Publikationsgebühren qualitätsgeprüfter Bücher wird aus dem Open-Access-Fonds unterstützt.
Wir bitten Sie zu prüfen, ob eine kostenfreie Open-Access-Publikation bei University of Bamberg Press möglich ist.
Für eine Förderung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Autorin, der Autor bzw. der Herausgeber, die Herausgeberin ist Mitglied der Universität Bamberg und für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
- Es können nur bisher unveröffentlichte und originäre Open-Access-Monografien („Goldener Weg“) gefördert werden, die in der jeweiligen Disziplin üblichen Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen (Peer-Review, wissenschaftliches Lektorat).
- Beiträge in sogenannten hybriden Sammelwerken können nicht gefördert werden: wenn also der Sammelband nicht Open Access erscheint, aber einzelne Beiträge gegen Gebühr Open Access veröffentlicht werden.
- Die Veröffentlichung von Dissertationen, Abschlussarbeiten und Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht gefördert werden.
- Die Veröffentlichung muss mit einer freien Lizenz versehen sein (bevorzugt Creative Commons Attribution CC BY).
- Der Verlag sollte eine transparente Kalkulation vorlegen, mit der der Anteil der Open-Access-Kosten belegt wird, und im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied des Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) gelistet sein.
- Alle geförderten Veröffentlichungen müssen im Forschungsinformationssystem (FIS) dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht werden.
- Die Förderung durch die DFG bzw. die Otto-Friedrich-Universität Bamberg muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein, zum Beispiel:
„Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnummer(n)“ beziehungsweise "Funded by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer(n)"
oder
„Wir danken für die Unterstützung aus dem Open-Access-Fonds der Otto-Friedrich-Universität Bamberg“ beziehungsweise "We acknowledge support by the Open Access Publication Fund of the Otto-Friedrich-Universität Bamberg."
Die Förderung pro Veröffentlichung ist begrenzt:
- Beiträge aus Sammelwerken können mit max. 2.000 € gefördert werden. Es werden maximal zwei Beiträge je Sammelwerk oder das Sammelwerk gesamt gefördert.
- Monografien und Sammelwerke können mit max. 4.000 € unterstützt werden. Eine anteilige Förderung ist möglich.
- Monografien und Sammelwerke aus DFG-Projekten können mit max. 5.000 € unterstützt werden. Eine anteilige Förderung ist möglich.
Nicht förderfähig sind:
- Druckkosten bzw. Kosten die mit einem Druck in Verbindung stehen z.B. Zuschläge für Farbe, Umfang, Format etc.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Forschungs- und Publikationsservices, Tel. 0951 863-1595, an Ihre Fachreferentin oder Ihren Fachreferenten, oder vereinbaren Sie einen Termin über die UB-Beratung.