Projektplanung
Anforderungen von Fördergebern zum Umgang mit Forschungsdaten
Viele Drittmittelgeber erwarten für die Mittelvergabe aus bestimmten Förderlinien Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten als Teil eines Förderantrags. Die Anforderungen der Fördergeber sind heterogen und teilweise je nach Förderprogramm unterschiedlich. Immer häufiger wird nach Projektabschluss die Zugänglichkeit zu den im Projekt entstandenen Forschungsdaten erwartet. Einige Fördergeber verlangen zudem einen Datenmanagementplan (DMP) als Bestandteil des Förderantrags oder während der ersten sechs Projektmonate.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen in unterschiedlichen Ausschreibungen bzw. Förderprogrammen desselben Fördergebers voneinander abweichen können. Die jeweiligen aktuellen Anforderungen sollten individuell geprüft werden.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten sind in Projektanträgen verpflichtend. Die DFG stellt hierzu eine Checkliste bereit.
- Forschungsdaten sollen so zeitnah wie möglich in einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur veröffentlicht werden, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Forschungsdaten sollen im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Weitere Vorgaben: „Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“
- Eine Kostenübernahme ist für anfallende projektspezifische Kosten für die Nachnutzung der Forschungsdaten möglich.
Weitere Informationen:
Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (2015).
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Die Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten unterscheiden sich je nach Ausschreibung.
- Allgemein erwartet das BMBF in der Regel einen sogenannten Verwertungsplan oder Angaben zur Verwertung der Ergebnisse als Teil des Antrags.
- Zumeist wird lediglich verlangt, die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Dies soll in einem Repositorium geschehen. Spezifische Anforderungen der Förderlinie sind zu beachten.
- Die Veröffentlichung soll in der Regel nach Abschluss des Projekts erfolgen.
- Weitere Vorgaben sind je nach Ausschreibung möglich.
- Eine Kostenübernahme für FDM ist abhängig von der jeweiligen Ausschreibung.
Weitere Informationen:
Aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF
VolkswagenStiftung
- Antragstellende werden dazu aufgefordert, einen Datenmanagementplan einzureichen.
- Forschungsdaten sollten, wenn ihre Speicherung für die künftige Forschung sinnvoll ist, nach den FAIR-Prinzipien aufbereitet werden.
- Forschungsdaten sollten möglichst offen zur Verfügung gestellt werden.
- Eine Veröffentlichung sollte unter Vergabe eines PID in einem öffentlichen, nicht-kommerziellen Repositorium erfolgen.
- Zusätzliche Mittel werden für die Aufbereitung von Forschungsdaten zur Verfügung gestellt.
Europäische Kommission (Horizon Europe 2021–2027)
- Horizon Europe ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Es ist auf sieben Jahre angelegt und löst Horizon 2020 ab.
- Ein Datenmanagementplan ist verpflichtend.
- Forschungsdaten, die benötigt werden, um Ergebnisse aus Textpublikationen zu validieren, sind so zeitnah wie möglich zu veröffentlichen. Ebenso alle Forschungsdaten, die im DMP zur Veröffentlichung angegeben sind.
- Die Veröffentlichung soll in einem vertrauenswürdigen Repositorium erfolgen. Dabei ist ein PID erforderlich, Metadaten müssen unter CC-0-Lizenz (oder äquivalenter Lizenz) und Daten unter CC-BY oder CC-0 (oder äquivalenter Lizenz) veröffentlicht werden. Eine Bereitstellung auf der Projekt- oder Verlagswebseite ist nicht ausreichend.
- Die Veröffentlichung soll so bald wie möglich erfolgen. Spätestens mit der Veröffentlichung der zugehörigen Textpublikation.
- Open-Science-Maßnahmen sind im Grant Agreement als verpflichtend definiert.
- Weitere Vorgaben: Alle Forschungsdaten müssen nach den FAIR-Prinzipien gehalten werden. Ausnahmen von der Datenveröffentlichung sind aus bestimmten Gründen möglich. Kosten für das FDM können angerechnet werden. Einzelne Calls können zusätzliche Anforderungen haben.
Weitere Informationen:
Funding & tender opportunities
Datenmanagementplan (DMP)
Bereits vor Projektbeginn ist es sinnvoll, den Umgang mit den anfallenden Forschungsdaten und Ergebnissen für die kommende Projektphase vorab zu planen. Ein geeignetes Werkzeug hierfür ist ein Datenmanagementplan, der den Projektbeteiligten helfen soll, adäquat mit Forschungsdaten umzugehen und diese für eine Nachnutzung vorzubereiten.
Viele Drittmittelgeber (z. B. die DFG, Horizon Europe oder die Volkswagenstiftung) erwarten für die Mittelvergabe aus bestimmten Förderlinien Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten als Teil eines Förderantrags.
Ein DMP sollte Informationen zu den folgenden Aspekten beinhalten:
- Entstehung bzw. Erhebung der Daten
- Datendokumentation
- Zugang zu den Daten
- Verantwortlichkeiten im FDM
- Datenarchivierung
- Modalitäten der Datenveröffentlichung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass der FDM-Service keine Rechtsberatung durchführen kann. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Justitiariat oder das Datenschutzbüro.
Beim Forschungsdatenmanagement stellen sich immer wieder rechtliche Fragen, wie z. B. wem die im Projekt erhobenen Daten überhaupt „gehören“, was bei der Veröffentlichung zu beachten ist oder wie mit Daten umzugehen ist, die sensible Informationen enthalten. Es ist sinnvoll sich mit diesen und weiteren rechtlichen Fragen bereits zu Beginn eines Forschungsprojekts zu befassen. Spätestens mit einer Veröffentlichung Ihrer Forschungsdaten nach Projektende, müssen dafür bestehende Rechte und Pflichten geklärt sein.
Urheberrecht und Leistungsschutzrechte
Ob Forschungsdaten dem Schutz des Urheberrechts unterliegen oder nicht, ist im Einzelfall zu prüfen. Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist das Erreichen einer gewissen Schöpfungshöhe/Gestaltungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG). Dies muss sich insbesondere in einem Gestaltungsspielraum ausdrücken, der über die normalen fachwissenschaftlichen Gepflogenheiten hinausgeht[1]. Das Erreichen der Schöpfungshöhe ist z. B. bei Rohdaten aus Messinstrumenten nicht unbedingt gegeben. Durch das Einteilen, Bewerten oder Anordnen der Forschungsdaten kann sich unter Umständen aber bereits ein ausreichender Schöpfungsgrad ergeben. Tendenziell greift das Urheberrecht daher eher bei qualitativen als bei quantitativen Daten.
Neben dem Urheberrecht können Forschungsdaten im Einzelfall auch durch Leistungsschutzrechte geschützt sein. Bei Leistungsschutzrechten handelt es sich um Schutzrechte, die an das Urheberrecht angelehnt sind. Das Erreichen einer gewissen Schöpfungshöhe ist hier nicht notwendig. Die Leistungsschutzrechte greifen z. B. bei Lichtbildern (Fotos) oder zugunsten von Datenbankherstellern.
Liegen Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte vor, ist eine Nutzung, Weitergabe und Verarbeitung der Forschungsdaten nur mit Bewilligung der jeweiligen Rechteinhaber*innen möglich. Häufig haben mehrere Personen Rechte an einem Forschungsdatensatz (Miturheberschaft), sodass vor einer Veröffentlichung die Einwilligung aller Rechteinhaber*innen einzuholen ist. Darüber hinaus können Forschungsdaten urheberrechtlich geschütztes Material Dritter enthalten.
[1] Lauber-Rönsberg, Anne (2021): Rechtliche Aspekte des Forschungsdatenmanagements. In: Praxishandbuch Forschungsdatenmanagement. Hrsg. v. Markus Putnings, Heike Neuroth und Janna Neumann. Berlin: De Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110657807-005, S.90.
Lizenzen
Für die Veröffentlichung von Forschungsdaten sind unterschiedliche Lizenzierungsmodelle geeignet, die regeln, unter welchen Bedingungen Dritte Forschungsdaten nachnutzen dürfen. Für Forschungsdaten haben sich freie Lizenzen etabliert.
Ein Beispiel sind die Creative-Commons-Lizenzen, deren „Lizenzbausteine“ es den Forschenden ermöglichen, die Weiternutzung der zur Verfügung gestellten Forschungsdaten an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. CC-Lizenzen erlauben nur die Nutzung in urheberrechtlicher Hinsicht.
Eine Lizenzierung unter CC0 bringt die maximale Freigabe der Daten mit sich, wodurch deren Nachnutzung erleichtert wird. Eine Namensnennung der erstellenden Person(en) kann so jedoch nicht durchgesetzt werden. Dafür bietet sich eine Lizenzierung unter CC-BY 4.0 an, die die Namensnennung voraussetzt und somit gleichzeitig dem Gebot der Quellenangabe aus den Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis genügt. Die Lizenzierung unter CC-BY 4.0 oder äquivalenten Lizenzen ist zu empfehlen.
Datenschutz
Häufig fallen in Forschungsprojekten Daten an, die personenbezogene Informationen beinhalten. Diese Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen (Art. 4 Abs. 1 DSGVO), dürfen nur mit einer informierten Einwilligung der Betroffenen erhoben und verarbeitet werden. Daher sollten Sie sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie Sie mit den Forschungsdaten im Laufe des Projekts und nach Projektende umgehen möchten und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen frühzeitig einholen. Ist eine Veröffentlichung der Forschungsdaten vorgesehen, müssen entsprechende personenbezogene oder personenbeziehbare Informationen entfernt werden (Anonymisierung). Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an das Datenschutzbüro der Universität wenden.
Weiterführende Informationen zum Thema Recht und Forschungsdaten
Baumann, Paul/Krahn, Philipp/Lauber-Rönsberg, Anne (2019): Entscheidungsbaum für die Veröffentlichung von Forschungsdaten. Stand 05/2019. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-731105.
Forschungsdaten.info: Datenschutzrecht. Schutz von personenbezogenen Forschungsdaten. https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/#c279504.
Forschungsdaten.info: Recht und Forschungsdaten. Ein Überblick. https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/recht-und-forschungsdaten-ein-ueberblick/.
Kreutzer, Till/Lahmann, Henning (2021): Rechtsfragen bei Open Science. Ein Leitfaden. Hamburg: Hamburg University Press. https://doi.org/10.15460/HUP.211.
Lauber-Rönsberg, Anne (2021): Rechtliche Aspekte des Forschungsdatenmanagements. In: Praxishandbuch Forschungsdatenmanagement. Hrsg. v. Markus Putnings, Heike Neuroth und Janna Neumann. Berlin: De Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110657807-005.
Meyermann, Alexia/Porzelt, Maike: Hinweise zur Anonymisierung von qualitativen Daten. 2014 (forschungsdaten bildung informiert Nr. 1). https://doi.org/10.25656/01:21968.