Universitätsbibliografie
Das Forschungsinformationssystem (FIS) dient gleichzeitig als Universitätsbibliografie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Die Publikationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Bamberg seit 1981 sind hier dauerhaft und möglichst vollständig verzeichnet. Seit 2022 werden auch bibliografische Angaben zu Forschungsdaten verzeichnet.
Neben den bibliografischen Daten von Publikationen sollen im Forschungsinformationssystem auch die digitalen Volltexte öffentlich zur Verfügung gestellt werden. In der Open-Access-Erklärung der Universität Bamberg fordert die Universitätsleitung die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universität auf, ihre Publikationen und Forschungsergebnisse auf dem Institutionellen Repositorium der Universität als Originalarbeit oder als Pre- bzw. Postprint zu veröffentlichen.
Forschungsdaten sollten in fachspezifischen Repositorien abgelegt werden. Sofern ein solches für die eigene Disziplin nicht existiert, können die Daten im Forschungsdatenrepositorium der Universität abgelegt werden. Sie werden automatisch mit der Universitätsbibliografie im FIS verknüpft.
Beispiele für Dokumente im Forschungsinformationssystem sind:
- Monografien (vollständig oder in Teilen), Einzelbände von Bamberger Serien, Schriftenreihen, Tagungsbände und Online-Versionen von Verlagsveröffentlichungen, z.B. der University of Bamberg Press.
- Zeitschriftenaufsätze, Aufsätze aus Sammelwerken, komplette Zeitschriftenhefte, Kongressberichte, Reports, Preprints, Discussion Papers, Arbeitspapiere, Rezensionen, Bilder, Filme, Tondokumente.
- Dissertationen, Habilitationen und besonders gute Prüfungsarbeiten, mit denen ein Abschluss erreicht wird, z.B. Bachelor-, Master- und Zulassungsarbeiten, nicht jedoch Hausarbeiten oder Studienarbeiten. Die Publikation einer Abschlussarbeit setzt die Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers voraus.
Kriterien für die Aufnahme von Publikationen
In der Universitätsbibliografie werden Publikationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität verzeichnet, das heißt an einer Publikationen muss ein Mitglied der Universität im Sinne einer (Mit-)Urheberschaft beteiligt sein, zum Beispiel als Autorin, Autoren, Herausgeberin, Herausgeber, Illustratorin, Illustrator, Übersetzerin, Übersetzer.
In die Universitätsbibliografie werden nur bibliografische Daten veröffentlichter Dokumente aufgenommen, d.h. das Dokument muss der Öffentlichkeit dauerhaft und im Volltext zugänglich gemacht worden sein. Ein Dokument gilt als dauerhaft veröffentlicht, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Nachweis des Werkes bzw. des übergeordneten Werkes in einem Bibliothekskatalog, in einem Buchhandelsverzeichnis oder in einem entsprechenden E-Book-Portal,
- Nachweis des übergeordneten Werkes in der Zeitschriftendatenbank,
- Nachweis einer URN oder eines DOI,
- Veröffentlichung des Volltextes im Forschungsinformationssystems.
Ausschlusskriterien
Folgende Dokumente werden nicht im Forschungsinformationssystem verzeichnet:
- Dokumente mit eher kurzfristiger Bedeutung wie Vorlesungsverzeichnisse, Ankündigungen, Einladungen etc.,
- Vorankündigungen von Publikationen, die noch nicht erschienen sind.
Publikationen, die vor der Zugehörigkeit zur Universität Bamberg entstanden sind, können zwar ins FIS aufgenommen werden, aber werden nicht für die Universitätsbibliografie herangezogen.
Kriterien für die Aufnahme von Forschungsdaten
In die Universitätsbibliografie werden nur bibliografische Daten veröffentlichter Forschungsdaten aufgenommen, d.h. die Daten müssen der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht worden sein. Forschungsdaten gelten als dauerhaft veröffentlicht, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Veröffentlichung der Forschungsdaten in einem von dem Registry of Research Data Repositories (re3data) verzeichneten Forschungsdatenrepositorium,
- Veröffentlichung im Forschungsdatenrepositorium der Universität Bamberg,
- Nachweis eines persistenten Identifikators.