Publizieren im FIS

Das Forschungsinformationssystem (FIS) ist das institutionelle Repositorium der Universität Bamberg, in dem die Wissenschaftler*innen der Universität direkt Open Access publizieren (Erstveröffentlichung, Diamond Open Access) oder ihre bereits publizierten Forschungsbeiträge parallel und ohne Bezahlschranke verfügbar machen können (Zweitveröffentlichung, Green Open Access).

Im Rahmen ihrer Open-Access-Erklärung fordert die Universitätsleitung die Wissenschaftler*innen der Universität dazu auf, Publikationen und Forschungsergebnisse im FIS als Originalarbeit oder als Pre- bzw. Postprint zu veröffentlichen (siehe auch Open-Access-Publizieren).

Erstveröffentlichung

Im Forschungsinformationssystem (FIS) werden beispielsweise folgende Dokumente besonders häufig direkt veröffentlicht:

und alle Veröffentlichungen der University of Bamberg Press (Open-Access-Bücher und -Zeitschriften).

Im FIS veröffentlichen

  1. Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
  2. Im Bereich "Mein FIS" auf "Publikation melden" klicken und die bibliografischen Daten manuell eintragen
  3. Datei hochladen
  4. Angaben zur besseren Indexierung (Abstract, Schlagworte) und Rechtebestätigung eintragen
  5. Verknüpfung mit zu einem bereits eingetragenen Projekt und oder zu Forschungsdaten herstellen
  6. Eintrag abschließen (Grüner Button)

Zweitveröffentlichung

Bereits publizierte Forschungsbeiträge können Sie im Forschungsinformationssystem (FIS) parallel zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass hierfür die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und in der Regel bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen.

Durch eine Zweitveröffentlichung werden Publikationen und Forschungsergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit weltweit zugänglich und verfügbar gemacht und ihre allgemeine Sichtbarkeit und Auffindbarkeit deutlich erhöht. Studien belegen zudem eine erhöhte Zitationsrate.

Die Veröffentlichung im FIS garantiert eine dauerhafte Verfügbarkeit und Sichtbarkeit durch die Vergabe von persistenten Identifikatoren (z.B. URN, DOI), die Integration in gängige Suchmaschinen und Kataloge sowie die Langzeitarchivierung in der Deutschen Nationalbibliothek.

Wir empfehlen daher, frühzeitig und möglichst parallel zur Erstveröffentlichung auch eine Zweitveröffentlichung im FIS vorzunehmen.
 

Zweitveröffentlichungen ins FIS eintragen

Ist Ihre Veröffentlichung noch nicht im Forschungsinformationssystem zu finden, verfahren Sie bitte folgendermaßen:

  1. Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
  2. Im Bereich "Mein FIS" auf "Publikation melden" klicken und die bibliografischen Daten importieren (DOI oder ORCID) oder manuell eintragen
  3. Datei hochladen, Typ der Version (submitted/ accepted/ published version) und Lizenz auswählen
  4. Angaben zur besseren Indexierung (Abstract, Schlagworte) und Rechtebestätigung eintragen und abschließen
     

Sind im Forschungsinformationssystem schon bibliografische Angaben zu Ihrer Veröffentlichung vorhanden, funktioniert die Zweitveröffentlichung wie folgt:

  1. Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
  2. Publikation aufrufen und rechts oben die Optionen - dargestellt durch drei kleine Punkte - öffnen. Anschließend auf "Volltext ergänzen" klicken. Die zur Beschreibung notwendigen Felder werden durch die Verknüpfung mit dem bibliografischem Eintrag automatisch gefüllt.
  3. Datei hochladen, Typ der Version (submitted/ accepted/ published version) und Lizenz auswählen
  4. Angaben zur besseren Indexierung (Abstract, Schlagworte) und Rechtebestätigung eintragen und abschließen
     

Mit der Copyright-Bestätigung übertragen Sie als Einsteller stellvertretend für alle eingetragenen beteiligten Personen der Universitätsbibliothek Bamberg das einfache und dauerhafte Nutzungsrecht des digitalen Dokuments für die Veröffentlichung im FIS und bestätigen, dass dieser Übertragung keine anderen Nutzungsrechte entgegenstehen und dass mit der Publikation des Dokuments sowie der in ihm enthaltenen fremden Text- und/oder Bildvorlagen keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie versichern außerdem, in Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher diesbezüglicher Rechtshindernisse die Universitätsbibliothek Bamberg hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und gestatten es der Universitätsbibliothek Bamberg und der Deutschen Nationalbibliothek, das Dokument und die beigefügten Metadaten zu speichern, in Datennetzen öffentlich zugänglich zu machen und in andere Datenformate zu konvertieren.

Zweitveröffentlichungsservice

Das FIS-Team unterstützt Sie aktiv bei der Open-Access-Bereitstellung Ihrer Beiträge im FIS.

Auf Grundlage Ihrer Titelmeldungen im FIS recherchieren wir für Sie die Open-Access-Strategie des jeweiligen Verlags. Ist eine Zweitveröffentlichung möglich, erhalten Sie von uns eine Nachricht mit weiteren Informationen. Außerdem prüfen wir alle eingestellten Volltexte und kontaktieren Sie bei Unklarheiten, bevor die Datei freigeschaltet wird.

Darüber hinaus können Sie unseren Zweitveröffentlichungsservice in Anspruch nehmen. Mit Ihrem Einverständnis prüfen wir Ihre bereits im FIS gemeldeten Artikel und Beiträge auf die Möglichkeiten einer Zweitveröffentlichung und kümmern uns um die Einstellung der Volltexte ins FIS. Alles Wichtige zu diesem Service haben wir auf diesem Infoblatt(164.2 KB) für Sie zusammengefasst.

Wenn Sie Interesse an unserem Zweitveröffentlichungsservice haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an publizieren.ub(at)uni-bamberg.de. Außerdem benötigen wir eine ausgefüllte Einverständniserklärung(197.8 KB).

Rechtliche Voraussetzungen

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung können Sie aufgrund dieser Grundlagen prüfen:

Eine Zweitveröffentlichung ist möglich, wenn Sie dem Verlag bei der Erstveröffentlichung kein ausschließliches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben.  Andernfalls benötigen Sie dafür die Zustimmung des Verlages. Ihre Nutzungsrechte können Sie dem Autorenvertrag entnehmen, der gegebenenfalls vor der Veröffentlichung abgeschlossen wurde.

Viele Verlage, die auf ein ausschließliches Nutzungsrecht bestehen, erlauben eine Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium in der Regel nach einer Embargofrist von 6 - 24 Monaten. Ist eine Zweitveröffentlichung im Verlagsvertrag vorgesehen, beachten Sie bei der Veröffentlichung bitte die dort getroffenen Regelungen, etwa betreffend der erlaubten Version, der Lizenz oder anderweitigen Anforderungen.

Wir empfehlen dem Verlag keine ausschließlichen/exklusiven Nutzungsrechte zu übertragen oder beim Verlag zumindest nachzufragen, ob eine möglich Einschränkung der Ausschließlichkeit im Sinne einer wissenschaftsfreundlichen Rechtepolitik möglich ist. Dazu bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten. Streichen Sie Formulierungen, die dem Verlag exklusive Rechte zur öffentlichen Verfügbarmachung einräumen oder fügen Sie dem Vertrag einen Zusatz hinzu, der Ihnen das einfache Nutzungsrecht für eine Zweitveröffentlichung (Zweitverwertungsrecht) Ihrer Publikation auf einem Repositorium vorbehält. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen solche Änderungen vom Verlag gegengezeichnet werden.

Beispiel: Sparc Author Addendum

Weitere Informationen und Textbausteine: OA-Network

Open policy finder ist ein Recherchetool zur Abfrage allgemeiner Verlagsrichtlinien (sog. Policies) im Hinblick auf mögliche Zweitveröffentlichungen geordnet nach Textversion und den jeweiligen Bedingungen. Der Schwerpunkt liegt auf Zeitschriften. Bitte beachten Sie jedoch, dass Open policy finder keine rechtsverbindlichen Informationen liefert, im Zweifel gilt der Verlagsvertrag oder die auf den Verlagswebseiten hinterlegten Policies.

Auf den Webseiten der Verlage werden diese Richtlinien (Policies) oft unter dem Begriff Selbstarchivierung (englisch: self-archiving) aufgeführt. Außerdem sind sie auch unter Bezeichnungen wie Repository Policy, Reuse Policy und Sharing Policy oder als Teil der Veröffentlichungshinweise für Autor*innen zu finden.

Beispiele:

Die Universität Bamberg hat im Rahmen von Allianz- und Nationallizenzen Open-Access-Rechte zur Zweitveröffentlichung von einigen Verlagen erworben. Diese Rechte überschreiten häufig die in allgemeinen Verlagsrichtlinien festgelegten Möglichkeiten und können die Zweitveröffentlichung einer besseren Manuskriptfassung zu günstigeren Bedingungen ermöglichen. Sie bieten aufgrund der vertraglichen Festlegung darüber hinaus eine unmittelbare Rechtssicherheit.

Seit 2014 eröffnet Ihnen auch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §38 unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitveröffentlichung.

§38 Abs. 1-2 

Haben Sie bei der Erstveröffentlichung Ihrer Arbeit in einer Zeitschrift oder einem Sammelband keinen Vertrag oder eine anderweitige Vereinbarung mit dem Verlag getroffen, fällt nach §38 Abs. 1-2 UrhG nach Ablauf eines Jahres das volle Nutzungsrecht an Sie als Autor*in zurück. Sie haben das Recht, die veröffentlichte Version Ihres Artikels in einer frei wählbaren Lizenz zu veröffentlichen. Für eine Veröffentlichung in einem Sammelband greift diese Regelung nur, sofern Sie im Rahmen der Erstveröffentlichung keine Vergütung von Verlagsseite erhalten haben.

§38 Abs. 4 

§38 Abs. 4 regelt Ihr Recht als Urheber auf eine Zweitveröffentlichung auch wenn ein Vertrag geschlossen und ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Die Bedingungen sind: die Forschungsergebnisse sind nach 2014 in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienenen und für den Vertrag gilt deutsches Recht. Die Forschungsergebnisse dürfen in der „akzeptierten Manuskriptversion“ unter der Lizenz "Deutsches Urheberrecht" mit einer Embargo-Frist von 12 Monaten im FIS veröffentlicht werden.

Bedingungen für eine Zweitveröffentlichung

Die folgenden Aspekte sind bei einer Zweiveröffentlichung zu beachten:

Es wird in der Regel zwischen drei verschiedene Textversionen unterschieden, für die zum Teil abweichende Bezeichnungen gebräuchlich sind:

  • Submitted Version (preprint, Author’s manuscript, original/submitted manuscript, first draft o.ä.)
    Erster Entwurf des Manuskripts, der eingesandt wurde; vor peer-review; kann von der veröffentlichten Version abweichen

  • Accepted Version (postprint, AAM, Author accepted manuscript, accepted manuscript, final draft, final author version)
    Endgültige Manuskriptfassung nach peer-review aber vor der Formatierung durch den Verlag; enthält ggf. Verlagskorrekturen; stimmt inhaltlich in der Regel mit der veröffentlichten Version überein, kann jedoch im Layout und dem äußeren Erscheinungsbild abweichen

  • Published Version (Verlagsversion, Publisher’s PDF, Published version, veröffentlichte Version, version of record, final version)
    Veröffentlichte Fassung des Manuskripts mit Verlagsformatierung, Layout, Logo u.ä.

Die Unterscheidung ist besonders wichtig, weil die weiteren Bedingungen oft entsprechend der Version, die zweitveröffentlicht werden soll, definiert sind und mitunter je nach Version deutlich abweichen.

Bitte laden Sie die Datei in der passenden Version (submitted/accepted/published version) hoch. Wenn Sie die Datei selbst nicht haben, hilft oft eine Anfrage bei Co-Autor*innen oder der Zeitschrift bzw. dem Verlag. Für die Suche nach accepted versions kann das Tool direct2aam hilfreich sein.

Unter dem Begriff „Embargo“ versteht man die gegebenenfalls vom Verlag vorgegebene Frist zwischen dem Datum der Erstveröffentlichung und dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Zweitveröffentlichung. In der Regel liegt dieser Zeitraum für unselbstständig erschienene Werke bei 6-24 Monaten, bei Beiträgen in Sammelwerken teilweise auch länger.

Die Zweitveröffentlichung unter einer bestimmten Lizenz wird erlaubt oder ist verpflichtend. Üblich sind in diesem Fall die Creative-Commons-Lizenzen. Falls die Verwendung einer CC-Lizenz nicht gestattet ist, kann eine Zweitveröffentlichung im FIS auch unter den Bedingungen des deutschen Urheberrechts erfolgen.

Weitere Informationen

Kontakt/Beratung

Für Fragen steht Ihnen das Team "Forschen und Publizieren" der Universitätsbibliothek gerne zur Verfügung:

Telefon: 0951 / 863-1568

E-Mail: publizieren.ub(at)uni-bamberg.de

Auch über die UB-Beratung können Sie Termine bei uns buchen.

Außerdem möchten wir Sie auf unsere wiederkehrenden Schulungen und weiteren Informationsveranstaltungen zum FIS hinweisen.