Bibliotheksausweis

In den Räumen der Bibliothek können Sie Medien aus dem Freihandbereich ohne Formalitäten nutzen. Auch die Recherche im Bamberger Katalog ist ohne Bibliotheksausweis möglich. Für unsere IT-Infrastruktur gelten die Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität Bamberg.

Um Bücher nach Hause auszuleihen, Literatur aus dem Magazin oder per Fernleihe zu bestellen oder wissenschaftliche Recherchen im Internet durchzuführen, brauchen Sie einen kostenlosen Bibliotheksausweis.

Mit der Freischaltung Ihres Bibliotheksausweises erkennen Sie unsere Benutzungsordnung an.

Für Studierende und Mitarbeitende der Universität Bamberg

Ihr Studierendenausweis bzw. Ihre ServiceCard dient gleichzeitig als Bibliotheksausweis. Die Ausweise von Erstsemestern werden kurz vor Semesterbeginn freigeschaltet. Die Ausweisnummer, mit der Sie sich in Ihr Bibliothekskonto einloggen können, steht auf der Rückseite (013...).

Für LIfBi-Mitglieder

Bitte lassen Sie sich auf diesem Formular(146.2 KB, 1 Seite) bestätigen, dass Sie beim Leibniz-Institut für Bildungsverläufe angestellt sind. Sie erhalten damit Ihren Bibliotheksausweis in jeder Teilbibliothek.

Für andere Benutzerinnen und Benutzer

Wenn Sie nicht an der Universität Bamberg studieren oder beschäftigt sind, erhalten Sie in unseren Teilbibliotheken einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Schülerinnen und Schüler werden ab der 10. Klasse zugelassen. Ihre Ausweisnummer, mit der Sie sich in Ihr Bibliothekskonto einloggen können, steht auf der Rückseite (013...).

Bibliotheksausweis online beantragen

Abholung in einer unserer Teilbibliotheken mit Personalausweis (alternativ: Reisepass und Meldebestätigung). Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir als Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland eine Meldebescheinigung.

Bitte beachten Sie, dass Ausweise, die am Wochenende beantragt werden, erst am Montag von uns erstellt werden können.

Wenn sich etwas ändert

Bitte teilen Sie uns Adress- und Namensänderungen unbedingt mit.Bei längeren Abwesenheiten (z.B. in der vorlesungsfreien Zeit) geben Sie bitte eine Korrespondenzadresse an, damit wir Sie für Mitteilungen und Rückforderungen erreichen können. Andernfalls anfallende Mahngebühren gehen zu Ihren Lasten.

Studierende der Universität Bamberg müssen Änderungen zusätzlich über dieses Online-Portal der Studierendenkanzlei melden. Beschäftigte der Universität melden Änderungen bitte auch der Personalabteilung.

Selbstverständlich können Sie auch nach dem Ende Ihres Studiums die Universitätsbibliothek weiter nutzen. Sie erhalten in diesem Fall kostenfrei einen neuen Bibliotheksausweis. Bitte kommen Sie hierfür während der Geschäftszeiten in eine der Teilbibliotheken.

Bibliotheksausweis verloren?

Um Missbrauch zu vermeiden, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid, falls Sie Ihren Bibliotheksausweis verlieren. Studierende der Universität Bamberg wenden sich für eine neue Chipkarte bitte an die Studierendenkanzlei. Externe Benutzerinnen und Benutzer können sich in der Bibliothek einen Ersatzausweis ausstellen lassen.