Zulassung zur Promotion
Zulassungsvoraussetzungen und Antragsmodalitäten
Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer einen universitären Hochschulabschluss erworben hat.
Personen mit anderen Abschlüssen können nach individueller Eignungsprüfung ebenfalls zugelassen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen sowie die Antragsmodalitäten für die Zulassung zum Promotionsverfahren werden in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt, in der die Doktorandin bzw. der Doktorand thematisch verortet ist und fachlich betreut wird.
- Promotionsordnung Geistes und Kulturwissenschaften (GuK)
- Promotionsordnung Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (SoWi)
- Promotionsordnung Humanwissenschaften (Huwi)
- Promotionsordnung Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (WIAI)
Wer entscheidet über die Zulassung?
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion erfolgt bei den Promotionsausschüssen der Fakultäten.