Zulassung zur Promotion

Zulassungsvoraussetzungen und Antragsmodalitäten

Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer einen universitären Hochschulabschluss erworben hat.

Personen mit anderen Abschlüssen können nach individueller Eignungsprüfung ebenfalls zugelassen werden.

Personen, die zur Promotion zugelassen wurden, gelten im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayHIG als Promovierende und sind damit laut § 67 Abs. 2 Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Mitglieder der Universität.

Die detaillierten Voraussetzungen sowie die Antragsmodalitäten für die Zulassung zum Promotionsverfahren werden in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt, in der die Doktorandin bzw. der Doktorand thematisch verortet ist und fachlich betreut wird.

Wer entscheidet über die Zulassung?

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion erfolgt bei den Promotionsausschüssen der Fakultäten.