Promovierendenstatus
Promovierende sind laut § 67 Grundordnung(371.5 KB, 44 Seiten) Mitglieder der Universität Bamberg, wenn sie die Zulassung zur Promotion erhalten haben.
Dieser Status ist unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität oder einer Immatrikulation. Durch die Mitgliedschaft können Promovierende die zentralen Einrichtungen und Dienste der Otto-Friedrich-Universität Bamberg nutzen, die auch Mitgliedern der Gruppe der sonstigen nebenberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen offenstehen. Zu den Diensten zählen zum Beispiel Uninetzwerk, VPN, WLAN oder Campus-Softwarelizenzen.
Wahlberechtigt sind Promovierende, die Mitglied einer Graduiertenschule sind.