Finanzierung der Promotion
Die Finanzierung der Promotionsphase kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Welche Finanzierungsart die jeweils passende ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und ist individuell zu entscheiden.
Haushalts- oder Drittmittelstelle an der Universität
Qualifizierungsstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sind meist nach TV-L 13 vergütet. Es handelt sich entweder um eine Haushaltsstelle oder um eine drittmittelfinanzierte Projektstelle. Promovierende können zudem als wissenschaftliche Hilfskraft mit Hochschulabschluss beschäftigt werden.
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Stipendium
Ein Promotionsstipendium (ausgereicht von den Begabtenförderungswerken) beläuft sich in der Regel auf 1.350.- Euro pro Monat Grundförderung. Davon sind die Beiträge für die Krankenversicherung zu entrichten. Ein Stipendium ist nach § 3 Abs. 44 EStG steuerfrei.
Wer sich um ein Promotionsstipendium bei Stiftungen und Förderinstitutionen bewerben möchte, sollte beachten, dass zwischen Antragstellung und eventueller Gewährung des Stipendiums einige Monate liegen können. Stipendien werden in der Regel für zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr gewährt.
In bestimmten strukturierten Promotionsprogrammen wie zum Beispiel DFG-Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative erhalten alle in einem Auswahlverfahren aufgenommenen Promovierenden eine finanzielle Förderung.
Außeruniversitäre Berufstätigkeit
Die Promotionsphase kann durch eine Teilzeit- oder Vollzeittätigkeit außerhalb der Universität finanziert werden. Promovierende nutzen dabei den doppelten Weg, die berufliche Karriere außerhalb der Universität voranzutreiben und als extern Promovierende an der Dissertation zu schreiben. Einige Unternehmen und Institutionen bieten explizit Doktorandenstellen an. In diesem Fall sind das Promotionsvorhaben und die berufliche Tätigkeit eng miteinander verbunden.