Postdocregistrierung
Gemäß § 67 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg(412.5 KB) können Personen, die an der Universität zusätzliche wissenschaftlichen Leistungen im Sinne des Art. 73 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayHIG erbringen, sich als Postdocs registrieren lassen. Damit gehören sie gemäß § 67 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zu deren Mitgliedern.
Das Verfahren regelt die Ordnung für das Graduiertenzentrum Trimberg Research Academy (TRAc)(151.4 KB) in § 4.
Wenn Sie promoviert sind und ihre Forschungstätigkeit an der Universität Bamberg fortsetzen möchten, aber nicht bereits ohnehin Mitglied der Universität sind (z.B. qua Anstellung), können Sie über das untenstehende Formular einen Antrag auf Registrietrung als Postdoc stellen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Leitung des Graduiertenzentrums TRAc, die Registrierung erfolgt in der Regel für ein Jahr und kann ggf. verlängert werden.