Betreuung von Bachelor-, Master-, und Zulassungsarbeiten am Lehrstuhl für Theologische Ethik

                                          

1. Allgemeine Hinweise

 BachelorarbeitMasterarbeitZulassungsarbeit
Laufzeit3 Monate

4 Monate (Wirtschaftspädagogik)

6 Monate (Berufliche Bildung)

frei, üblicherweise

6 Monate

 

Themenherkunft & Themeneingrenzung:

Das Thema der Abschlussarbeit ist grundsätzlich frei wählbar und wird in Rücksprache mit dem Erstgutachter konkretisiert und festgelegt. Studierende, die beabsichtigen am Lehrstuhl für Theologische Ethik ihre Abschlussarbeit zu verfassen, sollten sich dabei die Frage stellen, welche Themenbereiche Sie in der Theologischen Ethik besonders interessieren. Dabei kann es sich z. B. um Problemstellungen handeln, für die ein Lösungsansatz gefunden werden soll. Aktuelle Zeitschriftenartikel oder Sammelwerke können mögliche Ansätze bieten.

-> Link zu den Prüfungs- und Studienordnungen

 

 2. Organisatorische Hinweise

  • Zunächst sollte per Email ein Besprechungstermin mit Herrn Prof. Dr. Thomas Weißer vereinbart werden. Zur Vorbereitung ist der Reflexionsbogen(381.6 KB) ausgefüllt mitzubringen.
  • Die Betreuung findet im Rahmen individueller Beratungstermine und eines Kolloquiums statt.
  • Bei Studienabschlussarbeiten ist eine Verlängerung der Bibliothekleihfrist durch folgenden Antrag möglich.

 

 

3. Hinweise zu allgemeinen Anmeldungsformalitäten des Prüfungsamtes

Bachelor-, MasterarbeitZulassungsarbeit
  • Abholung des Formblattes „Thema Bestätigung“ beim Prüfungsamt (möglich, sobald die erforderlichen ECTS-Punkte erreicht sind und ggf. weitere Genehmigungen eingeholt wurden, siehe hierzu die erweiterten Anmeldungsformalitäten).
  • Hinweis: Für WiPäd-Studierende gilt ein anderer Prozessablauf. Siehe Informationsblatt 1(77.1 KB) und Informationsblatt 2(82.1 KB, 1 Seite).
  • Besprechung und Festlegung eines Themas mit dem/der Gutachter/-in, keine Bestätigung durch Prüfungsamt nötig. Zeitpunkt frei, ideal zwei Semester vor dem Staatsexamen, z.B. zu Beginn Sommersemester 2017 bei Staatsexamen Frühjahr 2018.
  • Persönlicher Termin mit Gutachter/-in zwecks formeller Themen-Bestätigung:
    • Eintragung des Datums und der Unterschrift durch Gutachter/-in
    • Eingetragenes Datum = Tag der Themenausgabe
    • Beginn der Bearbeitungszeit (vorzeitige Abgabe ist möglich, spätere Abgabe nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses)
    • Angabe des Titels in Englisch erforderlich. 
  • Selbstständige Weiterleitung des vollständig ausgefüllten Formblattes „Thema Bestätigung“ an das Prüfungsamt durch Student/in. Ein Formblatt verbleibt bei Student/in.
    Ein Formblatt erhält der betreuende Lehrstuhl.
  • Abholung zweier gleicher Klebe-Formblätter sowie das Formblatt „Gutachterblatt“ im Prüfungsamt kurz vor Abgabe, worin Thema, Gutachter/-in und Staatsexamenstermin eingetragen werden.
  • Abgabetermin ist der 1. August bei Staatsexamen im darauffolgenden Frühjahr, der 1. Februar bei Staatsexamen im darauffolgenden Herbst.
  • Verlängerung der Abgabefrist um zwei Monate bei entsprechender Begründung durch die/den Gutachter/-in auf einem gesonderten Formblatt, Ausgabe im Prüfungsamt.
  • Fristgerechte Abgabe der BA- bzw. MA-Arbeit in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungsamt.
  • Fristgerechte Abgabe von zwei Exemplaren mit je einem Klebeformblatt bei der/beim Gutachter/-in. Eine Abgabebestätigung ist beim Prüfungsamt einzureichen.

 

Fragen, die nicht das Thema der Abschlussarbeit und den Erstgutachter betreffen, sind direkt an das Prüfungsamt zu richten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der/die entsprechend zuständige Ansprechpartner/in kontaktiert wird.

 

 

4. Formales/Wissenschaftliches Arbeiten

 BachelorarbeitMasterarbeitZulassungsarbeit
SeitenzahlCa. 50 SeitenCa. 70 Seiten

Unterschiedlich je nach Schulart, Absprache mit Gutachter/-in,

nicht vertieft ca. 50 Seiten; vertieft ca. 70 Seiten.

 

 

  • Bei der Erstellung der Abschlussarbeit ist darauf zu achten, dass die Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten eingehalten werden. Genauere Hinweise finden Sie unter: Wissenschaftliches Arbeiten in der Katholischen Theologie.
  • Ergänzende Hinweise zur Literatursuche und Literaturauswertung:
    • Literatursuche: z. B. OPAC, Primo, Datenbanken, Zeitschriften
    • Literaturauswertung: Katalogisierung, Durchsicht nach relevanten Inhalten, vertiefendes Lesen, Notizen, etc.

 

5. FAQ’s

Muss ich sonst auf bestimmte Fristen achten?

Ja, dies kann abhängig vom Studienverlauf und Anschlusstätigkeit der Fall sein. Beispielsweise sind für den Eintritt ins Referendariat bestimmte Fristen für die Vorlage des Zeugnisses beim Kultusministerium zu beachten. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Kultusministeriums.