Sprachnachweis für das Auslandsstudium

Wer für einige Zeit im Ausland studieren möchte, benötigt für die Bewerbung an den ausländischen Universitäten einen Sprachnachweis.
Hierfür führt das Sprachenzentrum in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch Sprachtests durch, mit denen das Niveau nachgewiesen werden kann.
Für alle weiteren Sprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den jeweiligen Lektorinnen und Lektoren. Bitte füllen Sie das Sprachzeugnis(104.3 KB, 1 Seite) mit Ihren persönlichen Daten aus und bringen Sie es zum Termin mit.
Der Sprachtest:
Mit den Sprachtests werden die die vier Fertigkeiten Hören, Schreiben, Lesen und Sprechen geprüft. Sie bestehen aus einem schriftlichen Test inklusive einer Hörverständnisübung und einer anschließenden 10minütigen mündlichen Prüfung in Zweiergruppen.
Nähere Informationen zum Sprachnachweis-Test Englisch finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Sprachnachweis-Test Spanisch finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die Informationen zur mündlichen Prüfung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Sprachnachweis-Tests um ein kostenloses Service-Angebot des Sprachenzentrums handelt, dessen Ergebnis nicht angefochten werden kann. Das Sprachnachweis-Zeugnis dient lediglich dem Niveau-Nachweis für die Auslandsstudiums-Bewerbung. Es ist ein Jahr lang gültig.
Es steht allen Bewerberinnen und Bewerbern frei, andere zugelassene Tests (TOEFL etc.) abzulegen. Welche Tests zugelassen sind, erfahren Sie beim Akademischen Auslandsamt.

Erlass des schriftlichen oder mündlichen Testteils
Bei Bestehen von bestimmten Sprachkursen des Sprachenzentrums der Universität Bamberg auf dem erforderlichen Niveau muss der schriftliche Teil des Sprachnachweis-Tests nicht mehr abgelegt werden. Es erfolgt eine direkte Zulassung zur mündlichen Prüfung, sofern die Prüfung des Sprachkurses nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Gleiches gilt bei Bestehen des mündlichen Prüfungsteils bestimmter Sprachkurse: Bei Nachweis werden Sie vom mündlichen Teil des Sprachnachweis-Tests befreit, sofern die Prüfung des Sprachkurses nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Hier(207.1 KB) finden Sie eine Auflistung der Kurse, deren Prüfungen Sie für den Erlass des schriftlichen oder mündlichen Teils einbringen können.
Den Link zum Antragsformular auf Befreiung vom schriftlichen oder mündlichen Testteil und die jeweiligen Antragsfristen finden Sie jeweils ab Anfang September (WS), ab Ende Mai (SS) sowie Mitte Januar (Februar-Termin) in den News auf der Hompage des Sprachenzentrums.
Erlass des gesamten Sprachnachweistests
Nach erfolgreichem Absolvieren von Wirtschaftsfremdsprache-Kursen(208.4 KB) nach dem aktuell gültigen Modulhandbuch (schriftliche UND mündliche Prüfung eines Kurses) haben Sie automatisch die Niveaustufe des jeweiligen Kurses erreicht. Entsprechend ist es nicht mehr erforderlich, den Sprachnachweistests des jeweiligen Niveaus zu absolvieren.
Voraussetzungen für den vollständigen Erlass sind:
- Erfolgreiches Bestehen der schriftlichen UND mündlichen Prüfung des jeweiligen Kurses
- Die Prüfungen liegen nicht länger als ein Jahr zurück
Der Erlass des gesamten Tests kann per E-Mail an das Studierendensekretariat beantragt werden. Den Link zum entsprechenden Antragsformular finden Sie jeweils ab Anfang/Mitte September (WS) bzw. Ende Mai (SS) in den News auf der Hompage des Sprachenzentrums.
Termine:
Die Sprachtests finden für Englisch jeweils im Juli/August, im Oktober/November und im Februar statt, für Französisch und Spanisch nur im Oktober/November.
Personen, die in Französisch oder Spanisch dringend einen Test für Juli oder Februar benötigen, wenden sich bitte per E-Mail an sprachenzentrum(at)uni-bamberg.de. Bitte beachten Sie: Für die jeweiligen Termine werden ausschließlich Anfragen bis 01. Juli bzw. 01. Februar berücksichtigt.
Grundsätzlich kann in einer Sprache pro Semester nur ein Sprachtest abgelegt werden.
Die aktuellen Prüfungstermine, die Frist für die An- und Abmeldefrist über FlexNow sowie die Frist zur Antragstellung auf Erlass des schriftlichen, mündlichen oder gesamten Tests finden Sie Ende Mai (Termin Juli), Anfang September (Termine Oktober/November) und Mitte Januar (Termin Februar) auf unserer Homepage unter NEWS sowie in UnivIS unter der jeweiligen Sprache.
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung vom schriftlichen oder mündlichen Testteil nicht erfüllt sind, ist eine Anmeldung zum Test über FlexNow erforderlich!
Das Sprachnachweiszeugnis
Die Zeugnisse werden nach jeder abgeschlossenen Prüfung per Scan an die Testteilnehmenden persönlich versendet. Die Originalzeugnisse werden nach Abschluss aller Sprachtests direkt an das International Office weitergeleitet.
Die Berechnungstabelle für das Gesamtniveau des Sprachnachweises können Sie hier(66.8 KB) einsehen.
Sprachkenntnisse:
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach dem Sprachniveau, das für Ihre Auslandsbewerbung erforderlich ist! Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sehr sinnvoll ist, wenn Sie in der Sprache Ihres Wunschlandes noch vor dem Sprachtests einen oder meherere Sprachkurse belegen. Bitte informieren Sie sich in UnivIS über unser Angebot im HaF-Bereich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die jeweiligen Lektorinnen und Lektoren.