Bitte beachten Sie:

Sobald Ihr eingereichter Antrag auf ein Doppelstudium bearbeitet wurde, können Sie in den Online-Diensten beim Ausdruck einer neuen Studienbescheinigung das Doppelstudium für das beantragte Semester sehen.

Das Doppelstudium wird in FlexNow aufgrund der späteren Semesterumstellung erst zu Beginn des jeweiligen Semesters sichtbar sein!

Doppelstudium

Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss vom Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).

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