Wiederaufnahme Ihres Studiums
Wenn Sie schon einmal an der Universität Bamberg eingeschrieben waren, können Sie die Wiederaufnahme des Studiums in ihren alten oder in einen neuen Studiengang mit einem Kurzantrag(623.5 KB) beantragen.
Eine erneute Onlineeinschreibung ist nicht erforderlich.
Für zulassungsfreie Studiengänge kann die Wiedereinschreibung innerhalb der regulären Immatrikulationsfristen unter postalischer Einreichung Ihrer Wiedereinschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beantragt werden.
Einzureichende Unterlagen
Bei der Ersteinschreibung an der Universität Bamberg haben wir bereits Ihre Zeugnisse und Unterlagen geprüft.
Für die Wiedereinschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie einen Antrag auf Zulassung für ein höheres Fachsemester stellen.
Auch für Wiedereinschreiber gelten die regulären Bewerbungsfristen.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim International Office einreichen; dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.