Einschreiben an der Universität Bamberg
Durch die Einschreibung (Immatrikulation) erwerben die Studierenden die Mitgliedschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Eine vorherige Bewerbung ist bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen und Studienfächern nicht notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich für einen Zugang zu einem Masterstudiengang vorher bewerben müssen. Informationen zu allen Studiengängen und -fächern und den Zugangsvoraussetzungen können Sie unter Studienangebot finden.
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über ein Onlineportal ein, dann drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus und schicken diesen mit den geforderten Unterlagen an die Studierendenkanzlei. Die einzelnen Schritte zu Ihrer Immatrikulation finden Sie untenstehend näher erläutert.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim International Office einreichen; dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.
Allgemeine Informationen zur Einschreibung
Voraussetzung zum Studium an der Universität Bamberg ist die:
- allgemeine oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Einige Studiengänge beziehungsweise -fächer unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Diese Studiengänge können nur mit einer entsprechenden Zulassung aufgenommen werden.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim International Office einreichen; dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.
Damit Sie Ihre Zugangsdaten rechtzeitig vor Studienbeginn erhalten, empfehlen wir für das Sommersemester 2025 die Einreichung Ihrer Unterlagen bis 14. März 2025. Die Einschreibung ist bis jedoch weiterhin bis 28. März 2025 möglich.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie imBayerischen Hochschulinnovationsgesetz , in derImmatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung sowie in der Satzung des Studentenwerks Würzburg über die Erhebung des Grundbeitrages (Grundbeitragssatzung) und der Satzung des Studentenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket).
Immatrikulationsschritte
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über ein Onlineportal ein. Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und achten Sie auf eine gültige Postanschrift, damit wir Ihre Einschreibeunterlagen später zustellen können.
Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars generiert sich der Antrag auf Immatrikulation im pdf- Format.
Bitte drucken Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation aus und unterschreiben Sie diesen!
Bitte beachten Sie:
Für Masterstudiengänge erhalten Sie den Antrag auf Immatrikulation zusammen mit Ihrem Zugangsbescheid.
Bitte schicken Sie den Antrag auf Immatrikulatioon, sowie alle darin geforderten Unterlagen fristgerecht innerhalb der veröffentlichten Immatrikulationsfristen (Posteingang Universität) an folgende Adresse:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
– Studierendenkanzlei –
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie die Immatrikulationsfristen auf Ihren Zulassungsbescheid.
Sie sind sicher unsicher, welche Unterlagen Sie genau einreichen sollen? Schauen Sie in der Checkliste nach.
Wie und in welcher Höhe zahle ich meine Beiträge?
Bitte überweisen Sie die Semesterbeiträge und halten den Nachweis über die Zahlung (Kontoauszug oder eine Umsatzanzeige bei Onlinebanking) für die postalisch einzureichenden Immatrikulationsunterlagen bereit.
Bitte reichen Sie Ihre Einschreibeunterlagen möglichst frühzeitig bei der Studierendenkanzlei ein. Je eher Sie Ihre Unterlagen vorlegen, desto eher erhalten Sie Ihre Zugangsdaten, die Voraussetzung sind, um sich bei Veranstaltungen oder Prüfungen anzumelden oder um an den digitalen Lehrangeboten teilzunehmen.
Unser Ziel ist es, Ihren Antrag auf Immatrikulation schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte lassen Sie uns dafür ein paar Tage Zeit. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich danach, wann Ihre Unterlagen bei uns eingehen (Posteingang Universität) und natürlich auch danach, ob Ihre eingereichten Unterlagen vollständig sind.
Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen versenden können.
Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen.
Anträge auf Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden bevorzugt bearbeitet, weil in den entsprechenden Zulassungsverfahren fest vorgeschriebene Fristen einzuhalten sind.
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung der Immatrikulation circa drei Wochen, in Abhängigkeit davon, wie viele Anträge auf Immatrikulation gleichzeitig eingehen. Haben Sie nach vier Wochen noch keine Einschreibeunterlagen erhalten, können Sie unter studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de nachfragen, wann Sie mit den Unterlagen rechnen können. Bis dahin bitten wir Sie, unbedingt von Rückfragen über Ihren Eingang Ihrer Unterlagen oder den Bearbeitungsstand abzusehen.
Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie die Zugangsdaten für Ihr Studium und weitere Informationen per E-Mail. Der Studierendenausweis (Chipkarte) wird Ihnen umgehend postalisch an die von Ihnen angegebenen Adresse versandt.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium!
Einzureichende Unterlagen
Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen
Für die schriftliche Einschreibung reichen Sie bitte Ihre Zeugnisse, insbesondere Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), Hochschulabschlusszeugnisse (Diplom-, Bachelor- oder Masterzeugnisse) in amtlich beglaubigter Kopie ein.
>>> weitere Informationen zu amtlich beglaubigten Kopien
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag und halten den Nachweis über die Zahlung (Kontoauszug oder eine Umsatzanzeige bei Onlinebanking) für die postalisch einzureichenden Immatrikulationsunterlagen bereit.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Setzen Sie sich rechtzeitig vor der Einschreibung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung und veranlassen die elektronische Übermittlung der Meldung M10 über Ihren Versicherungsstatus.
Geben Sie die Absendernummer H0000164 der Otto-Friedrich-Universität Bamberg an. Die Übermittlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an unsere Hochschule und dauert ca. 3-4 Werktage.
Wenn Sie privat versichert sind:
Setzen Sie sich rechtzeitig vor der Einschreibung mit einer gesetzlichen (!) Krankenversicherung in Verbindung und veranlassen Sie die elektronische Übermittlung der Meldung M10 über Ihren Versicherungsstatus.
Geben Sie die Absendernummer H0000164 der Otto-Friedrich-Universität Bamberg an. Die Übermittlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an unsere Hochschule und dauert ca. 3-4 Werktage.
Private Krankenversicherungen nehmen nicht am elektronischen Meldeverfahren teil!
Wenn Sie im Ausland krankenversichert sind:
Bitte melden Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse und veranlassen die elektronische Übermittlung der Meldung M10 über Ihren Versicherungsstatus in Deutschland.
Geben Sie die Absendernummer H0000164 der Otto-Friedrich-Universität Bamberg an. Die Übermittlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an unsere Hochschule und dauert ca. 3-4 Werktage.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Wenn Sie Ihre Unterlagen nach dem 14. März 2025 bei uns einreichen, können wir nicht garantieren, dass Sie Ihre Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn der Erstsemestereinführungstage erhalten.
Sie können sich aber trotzdem weiterhin bis 28. März 2025 bei uns einschreiben. Bitte beachten Sie aber, dass die Einschreibung in diesem Fall bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.
>>> Checkliste (zulassungsfreie Studiengänge)(246.8 KB)
>>> Checkliste (zulassungsbeschränkte Studiengänge)(202.2 KB)
>>> Checkliste (Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft)(289.6 KB, 1 Seite)
>>> Checkliste (Masterstudiengänge)(249.1 KB)
>>> Checkliste (Promotion)(211.8 KB)
>>> Checkliste (Doctoral Studies - PhD)(211.5 KB)
>>> Checkliste (Austauschstudierende & Deutschkurs)(237.4 KB, 1 Seite)
Immatrikulationsfristen
im Sommersemester 2025: 27.01.2025 - 28.03.2025
im Wintersemester 2025/2026: Fristen siehe Zulassungsbescheid.
im Sommersemester 2025:10.03.2025 - 28.03.2025.
im Sommersemester 2025: 10.03.2025 - 28.03.2025.