Zweitstudium

Falls Sie zum Bewerbungsschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang (auch Fachhochschulstudiengang) erfolgreich abgeschlossen haben, zählen Sie zu den sogenannten "Zweitstudienbewerbenden und konkurrieren nur mit Bewerbenden, welche bereits ein Studium abgeschlossen haben. Bei Zweitstudienbewerbenden erfolgt die Auswahl nicht nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, sondern ausschließlich nach den Gründen für das Zweitstudium und nach der Abschlussnote des Erststudiums. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben.

Zweitstudienbewerbende sind nicht, wer vor dem 01.10.1991 ein Studium an einer Hochschule in den neuen Bundesländern abgeschlossen hat.

 

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Hinweis:

Platz für Ihre Begründung zu Ihrem Zweitstudium finden Sie im Antragsformular. Falls Sie dennoch mehr Platz benötigen, reichen Sie bitte nicht mehr als eine zusätzliche DIN A4 Seite ein.