Örtliches Vergabeverfahren
Örtliches Auswahlverfahren der bayerischen Hochschulen
Grundlage für die Vergabe zulassungsbeschränkter Studiengänge ist die Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung.
Bevorzugte Auswahl
An erster Stelle erhalten die bevorzugten Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz
Sonderquoten
Von den nach Zulassung der bevorzugten Bewerberinnen und Bewerber verbliebenen Studienplätzen werden vorweg folgende Sonderquoten vergeben:
- 5 v.H. für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen,
- 4 v.H. für die Fälle, in denen die Qualifikation für den gewählten Studiengang in einem anderen noch nicht abgeschlossenen Studiengang an einer Hochschule erworben wurde,
- 4 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschlossen haben (Zweitstudium),
- 4 v.H. für qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 88 Abs. 5 und 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen,
- 1 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören,
- 2 v.H. für Fälle außergewöhnlicher Härte.
Die verbleibenden Studienplätze werden ab dem Sommersemester 2024 nach folgenden Kriterien vergeben:
- 30 v.H. nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Bei gleicher Durchschnittsnote entscheidet als Zusatzkriterium der geleistete Dienst und bei Ranggleichheit das Los. - 70 v.H. nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens
Ab dem Sommersemester 2024 wird neben der Durchschnittsnote ein weiteres Auswahlkriterium berücksichtigt, welches je nach Studiengang durch Satzung festgelegt wird.
Für den Studiengang Bachelor Psychologie (Voll- und Teilzeit) berücksichtigt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs.
Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
Die Berücksichtigung der Wartezeit in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entfällt zum Sommersemester 2024.