FAQs für die Bewerbung

Allgemeines

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 endet für alle Bewerbenden am 15. Januar 2025, das heißt unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient*innen gibt es nicht.

Bitte beachten Sie: Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig.

Weitere Fristen

Eine Übersicht über weitere Fristen und Termine für das Sommersemester 2025 finden Sie hier.

Wenn Sie die deutsche Staatsgehörikeit besitzen, finden Sie hier alle Informationen.

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, dann finden Sie hier alle Informationen.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Leistungsnachweise können auch nach dem 15.01. für ein Sommersemester /nach dem 15.07. für ein Wintersemester bis Verfahrensbeginn in der Studierendenkanzlei nachgereicht werden.

Losverfahren

Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren füllen Sie bitte das Formular aus.

univ.eigene Portal

Hier geben Sie bitte nur das Datum Ihrer Abschlussprüfung ein. Dies entspricht dem Datum auf Ihrem Abschlusszeugnis (Bachelorabschluss, Masterabschluss, Diplomabschluss ect...)

Bitte tragen Sie keine Zwischenprüfungen ect. ein.

Wenn Sie sich über das univ.eigene Portal beworben haben, müssen Sie Ihre Unterlagen immer postalisch schicken. Dazu zählt auch die Dienstbescheinigung.

Nur die Onlinebewerbung ist nicht ausreichend! Eine Liste der Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf Seite 3 Ihres Antrages auf Zulassung.

Die Adresse für die Einschreichung Ihrer schriftlichen Unterlagen finden Sie aufgedruckt auf Seite 1 Ihres Antrages auf Zulassung.

Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:

  • ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren 
  • ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
  • ein freiwilliges soziales Jahr
  • ein feiwilliges ökologisches Jahr
  • ein europäischer Freiwilligendienst
  • ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • ein Bundesfreiwilligendienst
  • ein Förderprogramm Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
  • die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.

Wenn Sie sich über das univ.eigene Portal beworben haben, müssen Sie Ihre Unterlagen immer postalisch schicken. Nur die Onlinebewerbung ist nicht ausreichend! Eine Liste der Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf Seite 3 Ihres Antrages auf Zulassung.

Die Adresse für die Einreichung Ihrer schriftlichen Unterlagen finden Sie aufgedruckt auf Seite 1 Ihres Antrages auf Zulassung.

Wie sehe ich den Status meiner Bewerbung bzw. ob meine Bewerbung angekommen ist?

  • Es gibt leider keine Möglichkeit, den Status Ihrer Bewerbung einzusehen.  Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.