Zulassungsantrag über das Onlineportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (auch für höhere Fachsemester)

Die Zulassungsanträge stehen Ihnen online für das jeweilige Wintersemester ab Mitte Mai und für das jeweilige Sommersemester ab Anfang Dezember zur Verfügung.

Sie füllen den gewünschten Zulassungsantrag aus 

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Vollzeitstudiengänge

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Teilzeitstudiengänge

und senden ihn an die Universität. Bitte beachten Sie, dass nach dem elektronischen Versand der Zulassungsantrag ausgedruckt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der oben genannten Fristen per Post an die Universität gesandt werden muss. Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universität: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Hinweis: Es ist nicht möglich, den Stand der Bewerbung elektronisch einzusehen.

Die Auswahlgrenzen ("Numerus Clausus") stehen nicht von vornherein fest, sondern ergeben sich erst während des Auswahlverfahrens aus den Noten der Bewerberinnen und Bewerber und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Eine Prognose können Sie mittels der Auswahlgrenzen in vergangenen Verfahren selbst durchführen. Die Aufstellung gibt Ihnen jedoch nur einen Anhaltspunkt. Eine gesicherte Aussage für zukünftige Auswahlverfahren ist nicht möglich.

Hauptverfahren

Die Bescheide im Hauptverfahren werden circa 2 Wochen nach Bewerbungsschluss verschickt.

Wenn nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die Zulassung aus dem Hauptverfahren annehmen, um alle Studienplätze zu besetzen, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Im Nachrückverfahren werden weitere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle Studienplätze in dem betreffenden Studiengang belegt sind.

Wenn Sie im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben, kann es Ihnen also passieren, dass Sie danach noch eine Zusage bekommen. Die Zusage kann Ihnen auch noch nach Semesterbeginn zugehen.

Für eine Teilnahme am Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht zusätzlich bewerben. Sie nehmen automatisch daran teil und erhalten nur einen Bescheid, wenn Sie zugelassen werden.

Losverfahren

Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren füllen Sie bitte das Formular aus.