Bewerbung über hochschulstart.de im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
Sie können sich gleichzeitig für alle von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg angebotenen Studiengänge bei hochschulstart bewerben. Dies gilt auch für Voll- und Teilzeitstudiengänge.
Unser Studienangebot finden Sie im Bewerbungsportal von hochschulstart für das Wintersemester 2024/2025 ab 15. Mai 2024.
Informieren Sie sich hierzu auch auf den Seiten von hochschulstart.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen:
- Für einen Studienbeginn im jeweiligen Wintersemester 15. Juli.
- Für einen Studienbeginn im jeweiligen Sommersemester 15. Januar.
Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!). Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturienten und Alt- und Neuabiturientinnen gibt es nicht.
Informationen über den Ablauf der Bewerbung finden Sie auf den Seiten von hochschulstart.
Bitte beachten Sie:
Nur in den folgenden Fällen müssen Sie uns Ihren Antrag für das Wintersemester 2024/2025 auch postalisch zusenden:
- Zweitstudium (Zeugnis über abgeschlossenes Erststudium liegt bis 15. Juli 2024 vor)
- Härtefallantrag(256.6 KB)
- Nachteilsausgleichsantrag(256.6 KB)
- Beruflich Qualifizierte
- falls Sie keine allgemeine Hochschulreife erworben haben (Hinweis: mit einer Fachhochschulreife können Sie sich nicht bewerben)
- Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote wegen einschlägiger Berufsausbildung
- allgemeine Hochschulreife an einer Deutschen Schule im Ausland
- falls Sie ein ausländisches Zeugnis haben.
Bewerbung über das Onlineportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (auch für höhere Fachsemester)
Sie können sich zusätzlich zu den Studiengängen bei hochschulstart noch für einen weiteren Studiengang direkt über das Onlineportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg bewerben.
Das Onlineportal der Universität öffnet für das Wintersemester 2024/2025 ab 15. Mai 2024.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen (auch für höhere Fachsemester):
- Für einen Studienbeginn im jeweiligen Wintersemester 15. Juli.
- Für einen Studienbeginn im jeweiligen Sommersemester 15. Januar.
Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!). Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturienten und Alt- und Neuabiturientinnen gibt es nicht.
Für viele Masterstudiengänge ist eine spätere Bewerbung möglich.
Sie müssen Ihren Antrag für das Wintersemester 2024/2025 in jedem Fall postalisch zusenden.
Weitere Informationen finden Sie untenstehend.
Zulassungsantrag über das Onlineportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (auch für höhere Fachsemester)
Die Zulassungsanträge stehen Ihnen online für das jeweilige Wintersemester ab Mitte Mai und für das jeweilige Sommersemester ab Anfang Dezember zur Verfügung.
Sie füllen den gewünschten Zulassungsantrag aus
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Vollzeitstudiengänge
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Teilzeitstudiengänge
und senden ihn an die Universität. Bitte beachten Sie, dass nach dem elektronischen Versand der Zulassungsantrag ausgedruckt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der oben genannten Fristen per Post an die Universität gesandt werden muss. Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universität: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
Hinweis: Es ist nicht möglich, den Stand der Bewerbung elektronisch einzusehen.
Die Auswahlgrenzen ("Numerus Clausus") stehen nicht von vornherein fest, sondern ergeben sich erst während des Auswahlverfahrens aus den Noten der Bewerberinnen und Bewerber und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Eine Prognose können Sie mittels der Auswahlgrenzen in vergangenen Verfahren selbst durchführen. Die Aufstellung gibt Ihnen jedoch nur einen Anhaltspunkt. Eine gesicherte Aussage für zukünftige Auswahlverfahren ist nicht möglich.
Hauptverfahren
Die Bescheide im Hauptverfahren werden circa 2 Wochen nach Bewerbungsschluss verschickt.
Wenn nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die Zulassung aus dem Hauptverfahren annehmen, um alle Studienplätze zu besetzen, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Im Nachrückverfahren werden weitere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle Studienplätze in dem betreffenden Studiengang belegt sind.
Wenn Sie im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben, kann es Ihnen also passieren, dass Sie danach noch eine Zusage bekommen. Die Zusage kann Ihnen auch noch nach Semesterbeginn zugehen.
Für eine Teilnahme am Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht zusätzlich bewerben. Sie nehmen automatisch daran teil und erhalten nur einen Bescheid, wenn Sie zugelassen werden.
Losverfahren
Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren füllen Sie bitte das Formular aus.