Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis und Liste der Einzelnoten (= Hochschulzugangsberechtigung) einschließlich deutscher oder englischer Übersetzung
- Hochschulaufnahmeprüfung (nur vereinzelte Länder) oder weitere Nachweise über die Voraussetzungen für den Hochschulzugang einschließlich deutscher oder englischer Übersetzung
- Hochschulzeugnisse und Liste der Einzelnoten einschließlich deutscher oder englischer Übersetzung
- Nachweis der Deutschkenntnisse (Ausnahme: Englischsprachige Studiengänge). Ein Germanistik-Studium gilt nicht als Nachweis von Deutschkenntnissen!
- Ggf. Nachweis über Namensänderung (z.B. Heirat) einschließlich Übersetzung
- Reisepass oder Personalausweis (ggf. mit Übersetzung)
- Ggf. Stipendiennachweis (DAAD, BAYHOST), falls vorhanden
- Vollmacht, wenn jemand Sie im Bewerbungsverfahren vertreten soll
Je nach Masterstudiengang können noch andere Unterlagen gefordert werden.
Sie werden im Rahmen der Online-Bewerbung zum Hochladen der konkreten Unterlagen aufgefordert
Diese Unterlagen z.B. können sein:
- Nachweise über weitere Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch IELTS, TOEFL Zertifikate
- Nachweise über bestimmte weitere Kenntnisse oder Studienleistungen, die für den Zugang zum Masterstudiengang relevant sind, z.B. Methodenkenntnisse
- Praktikums- oder Arbeitszeugnisse
- Motivationsschreiben
- Forschungsexposés
- Bewerbende für den Masterstudiengang International Software Systems Science mit einem qualifizierenden Abschluss außerhalb der Lissabon-Konvention, deren Abschlussnote weniger als 1,5 beträgt, benötigen einen Graduate Record of Examination (GRE) General Test (Universitätscode 1563) oder einen Graduate Aptitude Test (GATE).
- Die Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Bewertungssytem erfolgt anhand der Bayerischen Formel:
x = 1 + 3 * ( Nmax - Nd / Nmax - Nmin)
Setzen Sie für Nmaxdie höchste erreichbare Note ein
Setzen Sie für Nmindie unterste Bestehensnote ein
Setzen Sie für Nd die von Ihnen erreichte Note ein
- Eine Bewertung erfolgt nur bei Vorliegen einer vollständigen Bewerbung, nicht vorab!
- Sie können sich gerne für mehrere Masterstudiengänge bewerben. Für jeden Masterstudiengang ist allerdings eine separate Bewerbung notwendig.
- Nur bei Dokumenten in englischer und französischer Sprache wird keine Übersetzung benötigt.
- Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung wird diese auf Vollständigkeit geprüft und an den Prüfungsausschuss zur fachlichen Beurteilung weitergereicht. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann, je nach zuständigem Prüfungsausschuss, bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Sie werden über den Fortschritt Ihrer Bewerbung automatisch per E-Mail informiert, wenn Sie die Statusbenachrichtigungen im Bewerbungsportal aktiviert haben.
- Bitte laden Sie keine nicht notwendigen Unterlagen hoch, insbesondere Modulhandbücher, Kursbeschreibungen oder Kopien von Haus, Seminar- oder Abschlussarbeiten. Sollten Unklarheiten bezüglich Ihrer erbrachten Leistungen bestehen, werden Sie kontaktiert. Bitte senden Sie ein Motivationsschreiben nur dann, wenn gefordert.
Bei Dokumenten in englischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich. Auch Dokumente, die neben der Originalsprache zusätzlich offiziell auf Deutsch oder Englisch ausgestellt werden, müssen nicht übersetzt werden.
Dokumente, die in anderen Sprachen verfasst sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden (Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Eine Kopie der übersetzten Urkunde muss untrennbar mit der Übersetzung verbunden sein. Bitte beachten Sie, dass diese Kopie des übersetzen Dokuments keine amtlich beglaubigte Kopie ist! Übersetzt werden müssen auch Stempel und Vermerke!
Wir akzeptieren nur Übersetzungen
- von Personen oder Institutionen, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt sind oder
- von einer hierzu berechtigten Abteilung der ausstellenden Schule oder Hochschule.
Übersetzungen von einfachen Übersetzungsbüros ohne Vereidigung akzeptieren wir nicht.
Übersetzungen in Deutschland
Vereidigte Übersetzer in Deutschland finden Sie in dieser Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: https://www.justiz.bayern.de/service/dolmetscher-und-uebersetzer/.
Übersetzungen im Ausland
Im Allgemeinen müssen Übersetzungen von einem im jeweiligen Land für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigten Übersetzenden angefertigt und beglaubigt werden. Das muss aus dem Siegel des Übersetzungsbüros oder des Übersetzenden hervorgehen (z.B. „sworn translator“). Oder die Übersetzung muss im Heimatland von einem staatlichen Notariat beglaubigt werden. Bitte beachten Sie gegebenenfalls unsere länderspezifischen Hinweise.
Bitte laden Sie zusätzlich zu den anderen Bewerbungsunterlagen das digital signierte APS-Zertifikat das Akademischen Prüfstelle ein.
Bitte laden Sie die Originaldatei hoch, die Sie von der Botschaft erhalten haben, in ihrem ursprünglichen Zustand. Eine Umbenennung, Neuformatierung oder anderweitige Veränderung des Dokuments kann zur Verfälschung der Signatur führen. Belassen Sie die Datei daher bitte so, wie Sie sie erhalten haben.