Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Studieren ohne Abitur)

Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger arbeitstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt ect. bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen.

Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet.

Allgemeiner Hochschulzugang

Wenn Sie eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfung (zum Beispiel Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in) bestanden haben, ist Ihnen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

Sie können den Studiengang, den Sie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg studieren möchten, frei wählen. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur nach erfolgter Zulassung möglich ist.

Folgende Fort-oder Weiterbildungszeugnisse eröffnen bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:

  1.  Zeugnis über eine nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte und bestandene Meisterprüfung
     
  2. Zeugnis über eine nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42, 42a der Handwerksordnung abgelegte und bestandene beruflichen Fortbildungsprüfung, soweit der vorbereitende Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mind. 400 Stunden umfasste.
    Sollten diese Vorgaben nicht bereits aus dem Zeugnis ersichtlich sein, lassen Sie sich dies bitte von der zuständigen Berufskammer (z.B. IHK) kurz bestätigen.
     
  3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule* (z.B. Techniker/innen) oder Fachakademie (z.B. Erzieher/innen).

    Absolventen/innen einer Fachakademie für Sozialpädagogik beachten bitte, dass Sie zusätzlich zum Abschlusszeugnis der Fachakademie die Urkunde zum/r "Staatlich anerkannten Erzieher/in" vorlegen müssen. Soweit Sie sich noch im Berufspraktikum befinden sollten, genügt die "gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums", welche Sie bei Ihrer Fachakademie beantragen müssen.

    (*Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, deren Bildungsgänge in der Regel an eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrung anschließen (Berufsfachschulen zählen daher nicht zu den Fachschulen).
     
  4. Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommissär an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mind.400 Stunden umfasste. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
     
  5. Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt/in oder die bestandene Fachprüfung II an der Bayer. Verwaltungsschule
     
  6. Zeugnis über eine bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste.
    Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
     
  7. Zeugnis über eine nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. durchgeführte bestandene Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste; die Weiterbildungsstätte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V anerkannt sein. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
     
  8. eine der Meisterprüfung (siehe Nr. 1) gleichwertige Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst).

Fachgebundener Hochschulzugang

Wenn Sie keine Fort- oder Weiterbildungsprüfung abgelegt haben, aber bereits längere Zeit berufstätig sind, können Sie einen Hochschulzugang für Studiengänge, die fachlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis passen, erhalten.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
     
  2. anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich
    (bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt eine zweijährige Berufspraxis; als hauptberufliche Berufspraxis gilt auch eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines  oder einer Vollzeitbeschäftigten),
     
  3. erfolgreicher Absolvierung eines Probestudiums an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
     

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie einen Nachweis über die Berechtigung für ein Probestudium. Mit dieser Nachweis können Sie sich bei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg um einen Probestudienplatz bewerben bzw. einschreiben. 

Erst mit einem erfolgreich bestandenen Probestudium erwerben Sie die fachgebundene Hochschulreife und werden daraufhin zur Fortsetzung Ihres Studiums endgültig in den Studiengang immatrikuliert.

 

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums als beruflich Qualifizierte oder als beruflich Qualifizierter ist immer die Absolvierung eines Beratungsgesprächs (vor Immatrikulation bzw. Bewerbung).

Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universität ein Beratungsgespräch im gewünschten Studiengang absolviert haben, so wird der dortige Nachweis von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in der Regel anerkannt.

 

 

FAQs zur Anmeldung zum Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte

Ich habe eine berufliche Qualifikation- Was ich muss tun?

Ihre berufliche Qualifikation allein reicht nicht aus, um ein Studium aufzunehmen.

Dafür ist die Anmeldung zum Beratungsgespräch für Beruflich Qualifizierte(338.5 KB, 2 Seiten) notwendig.

 

Was ist ein Beratungsgespräch?

Zweck des Beratungsgesprächs ist es,  Ihnen einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln.

Nach dem Gespräch stellt die Zentrale Studienberatung der Otto-Friedrich-Unviersität Bamberg eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung aus.

Anmeldungsschritte für das Beratungsgespräch

1. Anmeldeformular(338.5 KB, 2 Seiten)(117.0 KB) ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben

2. Erstellung eines kurzen tab. Lebenslaufes

2. Zusammenstellung der Unterlagen, die Ihre berufliche Qualifikation belegen (weitere Ausführungen dazu siehe unten)

3. postalische Einreichung Ihrer schriftlichen Anmeldung (Anmeldeformular, Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, notwendige Bescheinigungen ect.) in der Studierendenkanzlei

Wie geht´s weiter?

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung überprüfen wir Ihre Unterlagen.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns eine Mitteilung (E-Mail), dass wir Sie nun für das Beratungsgespräch anmelden konnten.

Danach setzt sich die Zentrale Studienberatung zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

Nach dem Beratungsgespräch  erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung (Beratungsnachweis). Damit können Sie sich später bewerben oder einschreiben.

Fristgerechte Anmeldung zum Beratungsgespräch

Wann muss ich mich zum Beratungsgespräch anmelden?

Erst mit dem Beratungsnachweis können Sie sich für einen Studienplatz bewerben oder einschreiben.

Deshalb sollte Ihre Anmeldung zum Beratungsgespräch frühzeitig vor Ihrer Bewerbung oder vor Ihrer Einschreibung erfolgen.

Die jeweiligen Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie hier: 

 

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie die Durchführung des Beratungsgespräches einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachten Sie auch, dass unvollständige Unterlagen die Bearbeitungszeit verlängern.

 

In der Regel können Sie diese bereits ein Semester vor Aufnahme des geplanten Studiums beantragen.

Bewerbungsmodalitäten: Was muss ich machen, wenn ich mich für einen zulassungeschränkten Studiengang bewerben möchte?

Bewerberinnen und Bewerber für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen sich zusätzlich Online für einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsschluss für das jeweilige Wintersemester ist der 15. Juli und für das jeweilige Sommersemester der 15. Januar.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei oder die Studienberatung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

 

Bitte beachten Sie, dass Sie das obligatorische Beratungsgespräch bereits vor Ihrer Bewerbung absolviert haben müssen. Dies ist erforderlich, da Ihnen erst nach dem erfolgten Beratungsgespräch eine Bescheinigung  über Ihre Studienberechtigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss zwingend Ihrer Bewerbung beigefügt sein.

Einzureichende Unterlagen für die Anmeldung zum Beratungsgespräch

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich eine berufliche Fortbildungsprüfung aufweise (Meister, Fachwirt, Betriebswirt...)?

Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden, wenn Sie eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt, Betriebswirt ect. aufweisen:

 

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespräch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der beruflichen Fortbildungsprüfung (z. Bsp. Meisterzeugnis, Prüfungszeugnis Fachwirt, Betriebswirt (IHK, HWK ect.)
  4. Bescheinigung der Dezimalnote durch die IHK/ HWK (für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
  5. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses Ihrer grundständigen Berufsausbildung (z. Bsp. IHK-Abschlusszeugnis)
  6. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der Berufsschule Ihrer grundständigen Berufsausbildung
  7. für Fachwirte zusätzlich: gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung der Nachweis, dass der vorbereitende Lehrgang zur abgelegten Fortbildungsprüfung einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst (einfache Kopie)

 1Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland bei Behörden erhältlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind, z.B. die Einwohnermeldeämter der Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Nicht ausreichend sind beispielsweise Beglaubigungen von Pfarrämtern, studentischen Institutionen, Sparkassen und Krankenkassen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Hochschulzugang erst mit Vorlage Ihrer vollständigen formgerechten Unterlagen abschließend bearbeitet werden kann. Sobald dieser festgestellt ist, kann die Anmeldung zum Beratungsgespräch bei den KollegInnen der Zentralen Studienberatung durch die Studierendenkanzlei erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich als staatlich anerkannte ErzieherIn oder als staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerIn einreichen?

Folgende Unterlagen müssen als staatlich anerkannte ErzieherIn oder staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/In eingereicht werden:

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespräch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie/ Fachschule
  4. Absolventen der Fachakademie zusätzlichamtlich beglaubigte Kopie1 der Urkunde über Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher"

 

Sollten Sie sich im Moment im Berufspraktikum zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn befinden und das Abschlussschlusszeugnis der Fachakademie/ Fachschule liegt Ihnen noch nicht vor, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespräch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. Schreiben der Fachakademie/ Fachschule, dass Sie sich derzeit im Berufspraktikum befinden und Ihr Abschlusszeugnis erst nach Absolvierung des Berufspraktikums ausgestellt wird (mit Angabe des voraussichtlichen Aushändigungsdatums)

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender 36 monatigen Berufspraxis aufweise?

Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden, wenn Sie eine grundständige Berufsausbildung mit anschließender 36-monatigen Berufspraxis afuweisen:

 

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespräch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses Ihrer grundständigen Berufsausbildung (z. Bsp. IHK-Abschlusszeugnis)
  4. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der Berufsschule Ihrer grundständigen Berufsausbildung
  5. Nachweis der an die Berufsausbildung anschließenden 36-monatigen Berufspraxis (einfache Kopie)

 1Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland bei Behörden erhältlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind, z.B. die Einwohnermeldeämter der Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Nicht ausreichend sind beispielsweise Beglaubigungen von Pfarrämtern, studentischen Institutionen, Sparkassen und Krankenkassen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Hochschulzugang erst mit Vorlage Ihrer vollständigen formgerechten Unterlagen abschließend bearbeitet werden kann. Sobald dieser festgestellt ist, kann die Anmeldung zum Beratungsgespräch bei den KollegInnen der Zentralen Studienberatung durch die Studierendenkanzlei erfolgen.

Ich bin mir unsicher, welche Unterlagen ich mit meiner beruflichen Qualifikation einreichen muss

Für Fragen rund um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei bzw. an:

Christine Reinhardt
Studierendenkanzlei

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Kapuzinerstraße 25/ Rückgebäude
96047 Bamberg

Tel.: +49 (0)951 - 863 1045 (nur vormittags)
Fax: +49 (0)951 - 863 4042

E-Mail: christine.reinhardt(at)uni-bamberg.de oder studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

 

Ansprechpartner für die beruflich Qualifizierten

Für Fragen rund um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei bzw. an:

Christine Reinhardt
Studierendenkanzlei

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Kapuzinerstraße 25/ Rückgebäude
96047 Bamberg

Tel.: +49 (0)951 - 863 1045 (nur vormittags)
Fax: +49 (0)951 - 863 4042

E-Mail: christine.reinhardt(at)uni-bamberg.de oder studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

 

Gut zu wissen: Studienförderung für Berufserfahrene (Aufstiegsstipendium)

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung und unterstützt ein Hochschulstudium bis zum ersten akademischen Abschluss. Weitere Informationen unter www.aufstiegsstipendium.de .

Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich.