Häufig gestellte Fragen

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit
  • Studienkolleg

Eine Anrechnung vorangegangener Studienleistungen muss beim hierfür zuständigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienfachs der Universität Bamberg beantragt werden. Den Namen der zuständigen Professorin bzw. des zuständigen Professors finden Sie im Internet im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (UnivIS) unter:

  • Prüfungsausschüsse
  • entsprechenden Studiengang auswählen
  • Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden des von Ihnen gewünschten Fachs auswählen

Beim Lehramtsstudium (Staatsexamen) gilt dies nur bei nicht abgeschlossenem Studium aus dem Ausland.

Bei abgeschlossenem Lehramtsstudium (Staatsexamen) aus dem Ausland wendet man sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Falls Sie sich in den letzten zwei Semestern beim International Office beworben haben, werden Ihre Bewerbungsunterlagen für maximal ein Jahr aufbewahrt. Bereits vorhandene Dokumente, die den Anforderungen der Bewerbungscheckliste entsprechen, müssen bei einer erneuten Bewerbung nicht noch einmal eingereicht werden. Bitte geben Sie bei einer erneuten Bewerbung an, zu welchem Semester Sie sich genau beworben hatten.

Ja, es gibt Master-Studiengänge mit Englisch als Unterrichtssprache. Es gibt keine Bachelor-Studiengänge mit Englisch als Unterrichtssprache.

Bei mehreren Studiengängen gibt es auch einige Kurse auf Englisch. Bei diesen Studiengängen ist die prinzipielle Unterrichtssprache jedoch Deutsch, so dass hierfür die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung abgelegt werden muss.

Nein. Eine externe Teilnahme an der DSH (also ohne anschließendes Studium an der Universität Bamberg) ist an der Universität Bamberg leider nicht möglich.

Nein. Die Teilnahme an Kursen ist nur für immatrikulierte Studierende möglich. Dies gilt auch, wenn Sie nur an einzelnen (Sprach-) Kursen der Universität Bamberg teilnehmen möchten.

Für eine Immatrikulation zur Teilnahme an Kursen ist eine vorherige Bewerbung notwendig:

  • Wenn Sie nur für ein oder zwei Semester an der Universität Bamberg studieren möchten, können Sie sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit bewerben. Voraussetzungen: mindestens Deutschniveau B2 und direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung.
  • Es gibt außerdem einige kostenpflichtige Kurse, für die sich Gaststudierende bewerben können (Gaststudium). Wichtig: Sprachkurse sind ausgeschlossen; die Kurse gibt es nur für andere Wissensgebiete. Als Gaststudierender erhält man keinen Studierendenausweis; die Teilnahme an Prüfungen ist nicht möglich.

Nein. Eine Zulassung ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Ihre Bewerbung muss erst form- und fristgerecht per Post eingegangen sein.
  • Sie müssen alle akademischen und sprachlichen Voraussetzungen (= Deutschkenntnisse) zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: nein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Bei allen übrigen zulassungsfreien Studiengängen und -fächern und bei einer Bewerbung zum Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist dies nur in Ausnahmefällen möglich. Das International Office entscheidet im Einzelfall, ob ein Nachreichen von Dokumenten überhaupt möglich wäre und wenn ja, bis wann.

Nein. In der Regel kann man sich nur für einen Bachelor-Studiengang bewerben.

Ausnahmen:

  • Wenn man sich für einen an der Universität Bamberg zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang im örtlichen Vergabeverfahren bewirbt, darf man sich zusätzlich für maximal einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang bewerben.
  • Im Portal von hochschulstart können Sie sich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge gleichzeitig bewerben.

Für folgende Fälle ist der Zeugnisanerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule Pflicht:

  • Wenn einer der Punkte hierzu aus der Bewerbungscheckliste auf Sie zutrifft.
  • Falls Unklarheit über die Bewertung Ihrer Zeugnisse (‚Zweifelsfall‘) besteht, und Sie aufgefordert werden, Ihre Zeugnisse an die Zeugnisanerkennungsstelle zu schicken.

Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie Ihre Originaldokumente einer Behörde vorlegen, die amtliche Beglaubigungen fertigen darf. Nach Vergleich mit den Originaldokumenten kommt auf die entsprechende Kopie des jeweiligen Dokuments (1) ein Original-Siegelabdruck der Behörde sowie (2) die Original-Unterschrift der Person, die das Originaldokument mit der Kopie verglichen hat.
 
Dies nennt man eine amtliche Beglaubigung.
 
WICHTIG: Wird eine amtlich beglaubigte Kopie erneut kopiert bzw. gefaxt oder als eingescanntes Dokument per E-Mail verschickt, handelt es sich um keine weitere amtlich beglaubigte Kopie, sondern um eine einfache Kopie, und kann somit für eine Bewerbung nicht anerkannt werden.

Das International Office vermittelt nur für Austauschstudierende und DAAD- sowie BAYHOST-Stipendiaten Zimmer in einem Studierendenwohnheim (maximale Dauer: 2 Semester).

Allen anderen internationalen Studierenden kann das International Office bei der Unterkunftssuche leider nicht weiterhelfen.

Detaillierte Informationen zur Unterkunftssuche.

Falls (1) Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, (2) Sie Ihr Studium nicht aufnehmen bzw. (3) Ihr Studium beendet haben, werden Ihre Unterlagen ein Jahr nach Ihrer Bewerbung bzw. nach Ihrem Ausscheiden vernichtet.