Wie bewerbe ich mich?

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit
  • Studienkolleg

Bewerbungscheckliste International Office

Wichtig!

Bei der Bewerbung genügt der digitale Upload Ihrer Dokumente. Bei der Immatrikulation werden jedoch amtlich beglaubigte Kopien der Dokumente benötigt!

Online-Bewerbung 

  • Erfolgreich durchgeführte Online-Bewerbung im Bewerbungsportal
    → Bewerbung für das Wintersemester 2025/26: ab Mitte Mai 2025 möglich; Bewerbungsfrist: 15. Juli 2025

Folgende Dokumente müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden: 

  • Lebenslauf (lückenlos bis einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • Personalausweis oder Reisepass (nur die Angaben zu Name & Geburtsdatum)
    → Übersetzung des Personalausweises erforderlich, falls die Angaben zu Name & Geburtsdatum nicht auf Deutsch oder Englisch sind
  • Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren: Lückenlose Nachweise über die bisher besuchten Hochschulen, z.B. sämtliche Studienbescheinigungen, Studienverlaufsbescheinigungen oder Exmatrikulationsbescheinigungen
  • APS-Zertifikat, wenn Ihre Zeugnisse aus einem der folgenden Länder stammen:
    1. China (APS Peking), 2. Indien (APS New Delhi), 3. Vietnam (APS Hanoi)
    → Zusätzlich: Nachweis von TestAS, falls im APS-Zertifikat angegeben ist, dass Sie an TestAS teilgenommen haben
    Wenn:
    - Sie ein APS-Zertifikat mit ‚Fachbindung: fachorientierte Fächerwahl‘ haben und
    - Sie sich für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben möchten und
    - Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats Ihren Bachelor beendet haben,
    Dann:
    • ist außerdem ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung Ihres Bachelor-Abschlusses beinhaltet (‚Nachzertifizierung‘).
  • Nur wenn Sie dies bereits beantragt und erhalten haben: Zeugnisanerkennungsbescheid einer Zeugnisanerkennungsstelle (z.B. der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule)
  • Wenn eine andere Person als Sie Informationen zum Status der Bewerbung erhalten möchte: Vollmacht → aus Datenschutzgründen erforderlich; Muster für eine Vollmacht(5.1 KB, 1 Seite))

Folgende Dokumente müssen als (ausländisches) Originaldokument & Übersetzung im Bewerbungsportal hochgeladen werden (Übersetzung nicht notwendig, wenn das Dokument auf Englisch ausgestellt wurde):

  • Schulabschlusszeugnis: Urkunde & Notenliste
  • Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben:
    • Hochschulaufnahmeprüfung (falls zutreffend)
    • Notenlisten aller Studiensemester
  • Wenn Sie bereits ein Studium im Ausland abgeschlossen haben:
    • Urkunde des Universitätsabschlusses (z.B. Bachelor-Urkunde)
  • Deutschnachweise (vollständiger Nachweis aller Bestätigungen): hieraus muss das Niveau der Deutschkenntnisse gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) hervorgehen
    • Welche Deutschnachweise akzeptiert werden, finden Sie in der Übersicht.
    • Wichtig: Wenn Ihre Deutschnachweise aus dem Iran stammen: Es werden nur Bescheinigungen des Goethe-Instituts (DSIT) und des Österreichischen Kulturforums (ÖKF) akzeptiert!
  • Wenn Sie in Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg absolviert haben: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht
  • Falls sich Ihr Name geändert haben sollte: Nachweis über die Namensänderung (z.B. bei Heirat durch die Heiratsurkunde)

Übersetzungen

Für Dokumente in englischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.

Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die Übersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.


Bewerbungsfristen International Office

Es gelten folgende Bewerbungsfristen:

  • Bewerbung zu einem Sommersemester: 15. Januar
  • Bewerbung zu einem Wintersemester: 15. Juli

Zu diesen Terminen muss die vollständige Bewerbung bereits im International Office eingegangen sein. Es gilt nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Zulassungsanträge bzw. hierfür notwendige Angaben bzw. erforderliche Dokumente werden abgelehnt.

Eine Bewerbung zu einem Wintersemester können Sie frühestens ab Mitte Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab Mitte November eines Jahres einreichen. Früher eingereichte Bewerbungen können daher leider nicht akzeptiert bzw. bearbeitet werden.


Wo bewerbe ich mich?

Die Universität Bamberg ist nicht Mitglied bei www.uni-assist.de.

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen sich beim International Office bewerben (außer für Master-Studiengänge); dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt:

  • Bewerbung für grundständige Studiengänge (Bachelor, Lehramt); Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung; Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit; Studienkolleg: Erstanfragen nur über Kontaktformular, E-Mail nur für bereits eingereichte Bewerbungen
  • Bewerbung für eine Promotion: Herr Dr. Andreas Weihe, E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de
    ⇒ Bitte dort nach den genauen Bewerbungsmodalitäten und -fristen fragen

Für folgenden Fall müssen Sie sich zusätzlich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben (gilt nur für Personen mit direkter Hochschulzugangsberechtigung, nicht bei Bewerbungen zum Studienkolleg München):

  • Sie möchten sich für den 1-Fach-Bachelor-Studiengang Psychologie für das 1. Fachsemester bewerben.

Achtung! Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zu den Bewerbungsfristen der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. unserer Bewerbungscheckliste.

Für folgende Fälle müssen Sie sich bei der Studierendenkanzlei bewerben:

  • Bewerbung für einen Master-Studiengang (hier geht es zur Master-Bewerbung), E-Mail: master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
  • Bewerbung als Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer: Sie haben Ihr Abitur (Allgemeine Hochschulreife) in Deutschland oder an einer anerkannten deutschen Auslandsschule erworben (Sie besitzen die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit).
    WICHTIG: Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) besitzen, müssen sich beim International Office bewerben!
  • Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit: Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, oder Sie haben die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ist die Muttersprache nicht Deutsch, so muss zuvor die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung nachgewiesen werden.

Studienangebot

Übersicht der aktuell angebotenen Studiengänge und Studienfächer.

Bei der Zentralen Studienberatung und/oder Fachstudienberatung erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Studiengängen.

Im Informationsverzeichnis UnivIS finden Sie eine Übersicht über alle Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester sowie ein Personen-, Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Universität Bamberg.

Die Universität Bamberg bietet verschiedene Studiengänge an, die auf den Lehrberuf an öffentlichen Schulen in Deutschland vorbereiten; Übersicht.
 
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Lehramtsstudiengängen:

Grundsätzlich besteht in allen angebotenen Studienfächern die Möglichkeit zur Promotion. Ausführliche Informationen und Unterstützung.

Zulassungsbeschränkungen „Numerus Clausus“ (NC) und Vergabe von Studienplätzen

Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist die Anzahl der verfügbaren Studienplätze limitiert. Welche Fächer eine Zulassungsbeschränkung haben, finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge.

Die ausländischen Noten werden in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Die Studienplätze werden an die Personen mit dem jeweils besten Notendurchschnitt vergeben.

An der Universität Bamberg sind 5 % der zulassungsbeschränkten Studienplätze für Personen vorgesehen, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten stammen.


Häufig gestellte Fragen