Wie bewerbe ich mich?

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit
  • Studienkolleg

Es werden keine Bewerbungen oder Dokumente akzeptiert, die per E-Mail oder Fax geschickt werden. Sie müssen Ihre Bewerbung per Post an folgende Adresse schicken:

  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg, International Office, Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg, Deutschland

Bitte benutzen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Klarsichthüllen, Schnellhefter oder Bewerbungsmappen (bei Zusendung: keine Rücksendung).


Bewerbungscheckliste International Office

Folgende Dokumente müssen von allen Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht werden:

Original erforderlich

Amtlich beglaubigte Kopie des (ausländischen) Originaldokuments erforderlich UND amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung erforderlich 

  • Urkunde des Schulabschlusszeugnisses
  • Notenliste des Schulabschlusszeugnisses
  • Deutschnachweise (vollständiger Nachweis aller Bestätigungen): hieraus muss das Niveau der Deutschkenntnisse gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) hervorgehen
    • Welche Deutschnachweise akzeptiert werden, finden Sie in der unten stehenden Übersicht.
    • Hinweis zu TestDaF-Zertifikat oder telc-Zertifikat: genügt als einfache Kopie, wenn online verifizierbar
    • Wichtig: Wenn Ihre Deutschnachweise aus dem Iran stammen: Es werden nur Bescheinigungen des Goethe-Instituts (DSIT) und des Österreichischen Kulturforums (ÖKF) akzeptiert!

 Einfache Kopie erforderlich

  • Reisepass oder Personalausweis (nur die Angaben zu Name & Geburtsdatum)

Amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung erforderlich

  • Personalausweis, falls die Angaben zu Name & Geburtsdatum nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch sind

Außerdem müssen folgende Dokumente eingereicht werden, wenn einer der aufgelisteten Punkte auf Sie zutrifft:

Amtlich beglaubigte Kopie des (ausländischen) Originaldokuments erforderlich UND amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung erforderlich

  • Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben:
    • Hochschulaufnahmeprüfung (falls zutreffend)
    • Notenlisten aller Studiensemester
  • Wenn Sie bereits ein Studium im Ausland abgeschlossen haben:
    • Urkunde des Universitätsabschlusses (z.B. Bachelor-Urkunde)
  • Wenn Sie das Bachelor-Fach Pädagogik studieren möchten: Nachweis Vorpraktikum
  • Wenn Sie das Bachelor-Fach Berufliche Bildung/Sozialpädagogik studieren möchten: Nachweis Vorpraktikum
  • Falls sich Ihr Name geändert haben sollte: Nachweis über die Namensänderung (z.B. bei Heirat durch die Heiratsurkunde)

Amtlich beglaubigte Kopie des Originaldokuments erforderlich

  • Wenn Sie in Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg absolviert haben: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht
  • Zeugnisanerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule; obligatorisch für folgende Fälle:
    • wenn Ihre Zeugnisse aus zwei oder mehr verschiedenen Ländern stammen
    • für Studieninteressierte mit Zeugnissen aus den USA, bei denen noch kein Bachelor-Abschluss vorliegt
    • wenn die von Ihnen besuchte ausländische Hochschule den Status H- oder H+/- hat und Teil der Hochschulzugangsberechtigung ist (siehe Datenbank anabin)
    • wenn Sie freiwillig eine Zeugnisanerkennung beantragt und einen Bescheid erhalten haben
  • Nur wenn vorhanden: Zeugnisanerkennungsbescheid einer anderen Zeugnisanerkennungsstelle (z.B. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)

Original erforderlich

  • APS-Zertifikat, wenn Ihre Zeugnisse aus einem der folgenden Länder stammen:
    1. China, 2. Indien, 3. Vietnam
    Beantragung bei der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS):
    1. APS Peking, 2. APS New Delhi, 3. APS Hanoi
    ⇒ Zusätzlich: einfache Kopie von TestAS, falls im APS-Zertifikat angegeben ist, dass Sie an TestAS teilgenommen haben.
    Wenn:
    • Sie ein APS-Zertifikat mit ‚Fachbindung: fachorientierte Fächerwahl‘ haben und
    • Sie sich für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben möchten und
    • Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats Ihren Bachelor beendet haben,
    Dann:
    • ist außerdem ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung Ihres Bachelor-Abschlusses beinhaltet (‚Nachzertifizierung‘).
  • Wenn Ihre Zeugnisse aus Georgien stammen: Apostille (für alle Dokumente)
  • Wenn eine andere Person als Sie Informationen zum Status der Bewerbung erhalten und/oder stellvertretend für Sie unterschreiben möchte: Vollmacht ⇒ aus Datenschutzgründen erforderlich; Muster für eine Vollmacht(5.1 KB, 1 Seite).

Einfache Kopie erforderlich

  • Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren: Immatrikulationsbescheinigung(en) aller Studiensemester
  • Falls Sie bereits mit einer Zeugnisanerkennungsstelle Kontakt hatten (aber kein Zeugnisanerkennungsbescheid ausgestellt wurde): Sämtliche Korrespondenz mit der Zeugnisanerkennungsstelle
  • Nur falls vorhanden: uni-assist Prüfbericht (o.ä.)
  • Wenn Sie z.B. vom DAAD ein Stipendium erhalten: Stipendiennachweis inklusive der Angabe des genauen Stipendienzeitraums
  • Wenn Sie sich zur Eignungsprüfung im Fach Kunst oder Musik angemeldet haben und dieses Fach studieren möchten: Anmeldebestätigung

Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland generell bei Behörden erhältlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind.

Von folgenden Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:

In Deutschland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
    → Bitte beachten: Einige Verwaltungen in Deutschland stellen keine amtlichen Beglaubigungen für ausländische Dokumente aus, sondern nur für deutsche Dokumente (bitte direkt nachfragen).
  • Notariat
  • Konsulat/Botschaft Ihres Landes in Deutschland

Im Ausland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
  • Notariat
  • Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat

Nicht ausreichend sind z.B. Beglaubigungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, studentischen Institutionen, Sparkassen, Krankenkassen und Kirchen (Pfarrämter, Hochschulgemeinden). Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen. Einfache Kopien können nicht anerkannt werden.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens die folgenden drei Punkte enthalten:

  1. einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk);
  2. die Unterschrift des Beglaubigenden;
  3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.

Falls das Originaldokument aus mehreren Einzelblättern besteht:

  • Aus der amtlichen Beglaubigung des Originals muss hervorgehen, dass jede Seite von demselben Dokument stammt.
  • Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
  • Alternativ kann auch jede Seite einzeln amtlich beglaubigt werden (für diesen Fall muss Ihr Name auf jeder Seite des Originals stehen).

Falls bei einem Originaldokument auf der Vorder- und Rückseite Text vorhanden ist:

  • Auf der amtlich beglaubigten Kopie des Originals muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die Vorder- und Rückseite der Kopie mit dem Original übereinstimmen“).
  • Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite einzeln beglaubigt werden.

Wichtig: Alle genannten Anforderungen müssen erfüllt sein.
Andernfalls erkennt das International Office der Universität Bamberg die Beglaubigung nicht an.

Übersetzungen

Für Dokumente in englischer oder französischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.

Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die Übersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.


Bewerbungsfristen International Office

Es gelten folgende Bewerbungsfristen:

  • Bewerbung zu einem Sommersemester: 15. Januar
  • Bewerbung zu einem Wintersemester: 15. Juli

Zu diesen Terminen muss die vollständige Bewerbung bereits im International Office eingegangen sein. Es gilt nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Zulassungsanträge bzw. hierfür notwendige Angaben bzw. erforderliche Dokumente werden abgelehnt.

Eine Bewerbung zu einem Wintersemester können Sie frühestens ab dem 15. Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab dem 15. November eines Jahres einreichen. Früher eingereichte Bewerbungen können daher leider nicht akzeptiert bzw. bearbeitet werden.


Wo bewerbe ich mich?

Die Universität Bamberg ist nicht Mitglied bei www.uni-assist.de.

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen sich beim International Office bewerben (außer für Master-Studiengänge); dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt:

  • Bewerbung für grundständige Studiengänge (Bachelor, Lehramt); Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung; Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit; Studienkolleg:
    • Buchstabenbereich A-L: Frau Edith Hallberg (E-Mail: siehe oben)
    • Buchstabenbereich M-S : Frau Katharina Scheiner (E-Mail: siehe oben)
    • Buchstabenbereich T-Z : Frau Stephanie Hofmann (E-Mail: siehe oben)
  • Bewerbung für eine Promotion: Herr Dr. Andreas Weihe
    (E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de)
    ⇒ Bitte dort nach den genauen Bewerbungsmodalitäten und -fristen fragen

Für folgenden Fall müssen Sie sich zusätzlich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben (gilt nur für Personen mit direkter Hochschulzugangsberechtigung, nicht bei Bewerbungen zum Studienkolleg München):

  • Sie möchten sich für den 1-Fach-Bachelor-Studiengang Psychologie für das 1. Fachsemester bewerben.

Achtung! Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zu den Bewerbungsfristen der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. unserer Bewerbungscheckliste.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung anschließend per Post an das International Office (siehe Bewerbungscheckliste).

Für folgende Fälle müssen Sie sich bei der Studierendenkanzlei bewerben:

  • Bewerbung für einen Master-Studiengang (hier geht es zur Master-Bewerbung)
    (E-Mail: master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de)
  • Bewerbung als Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer: Sie haben Ihr Abitur (Allgemeine Hochschulreife) in Deutschland oder an einer anerkannten deutschen Auslandsschule erworben (Sie besitzen die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit).
    WICHTIG: Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) besitzen, müssen sich beim International Office bewerben!
  • Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit: Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, oder Sie haben die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ist die Muttersprache nicht Deutsch, so muss zuvor die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung nachgewiesen werden.

Studienangebot

Übersicht der aktuell angebotenen Studiengänge und Studienfächer.

Bei der Zentralen Studienberatung und/oder Fachstudienberatung erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Studiengängen.

Im Informationsverzeichnis UnivIS finden Sie eine Übersicht über alle Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester sowie ein Personen-, Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Universität Bamberg.

Die Universität Bamberg bietet verschiedene Studiengänge an, die auf den Lehrberuf an öffentlichen Schulen in Deutschland vorbereiten; Übersicht.
 
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Lehramtsstudiengängen:

Grundsätzlich besteht in allen angebotenen Studienfächern die Möglichkeit zur Promotion. Ausführliche Informationen und Unterstützung.

Zulassungsbeschränkungen „Numerus Clausus“ (NC) und Vergabe von Studienplätzen

Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist die Anzahl der verfügbaren Studienplätze limitiert. Welche Fächer eine Zulassungsbeschränkung haben, finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge.

Die ausländischen Noten werden in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Die Studienplätze werden an die Personen mit dem jeweils besten Notendurchschnitt vergeben.

An der Universität Bamberg sind 5 % der zulassungsbeschränkten Studienplätze für Personen vorgesehen, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten stammen.


Häufig gestellte Fragen

Eine Anrechnung vorangegangener Studienleistungen muss beim hierfür zuständigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienfachs der Universität Bamberg beantragt werden. Den Namen der zuständigen Professorin bzw. des zuständigen Professors finden Sie im Internet im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (UnivIS) unter:

  • Prüfungsausschüsse
  • entsprechenden Studiengang auswählen
  • Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden des von Ihnen gewünschten Fachs auswählen

Beim Lehramtsstudium (Staatsexamen) gilt dies nur bei nicht abgeschlossenem Studium aus dem Ausland.

Bei abgeschlossenem Lehramtsstudium (Staatsexamen) aus dem Ausland wendet man sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Falls Sie sich in den letzten zwei Semestern beim International Office beworben haben, werden Ihre Bewerbungsunterlagen für maximal ein Jahr aufbewahrt. Bereits vorhandene Dokumente, die den Anforderungen der Bewerbungscheckliste entsprechen, müssen bei einer erneuten Bewerbung nicht noch einmal eingereicht werden. Bitte geben Sie bei einer erneuten Bewerbung an, zu welchem Semester Sie sich genau beworben hatten.

Ja, es gibt Master-Studiengänge mit Englisch als Unterrichtssprache. Es gibt keine Bachelor-Studiengänge mit Englisch als Unterrichtssprache.

Bei mehreren Studiengängen gibt es auch einige Kurse auf Englisch. Bei diesen Studiengängen ist die prinzipielle Unterrichtssprache jedoch Deutsch, so dass hierfür die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung abgelegt werden muss.

Nein. Eine externe Teilnahme an der DSH (also ohne anschließendes Studium an der Universität Bamberg) ist an der Universität Bamberg leider nicht möglich.

Nein. Die Teilnahme an Kursen ist nur für immatrikulierte Studierende möglich. Dies gilt auch, wenn Sie nur an einzelnen (Sprach-) Kursen der Universität Bamberg teilnehmen möchten.

Für eine Immatrikulation zur Teilnahme an Kursen ist eine vorherige Bewerbung notwendig:

  • Wenn Sie nur für ein oder zwei Semester an der Universität Bamberg studieren möchten, können Sie sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit bewerben. Voraussetzungen: mindestens Deutschniveau B2 und direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung.
  • Es gibt außerdem einige kostenpflichtige Kurse, für die sich Gaststudierende bewerben können (Gaststudium). Wichtig: Sprachkurse sind ausgeschlossen; die Kurse gibt es nur für andere Wissensgebiete. Als Gaststudierender erhält man keinen Studierendenausweis; die Teilnahme an Prüfungen ist nicht möglich.

Nein. Eine Zulassung ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Ihre Bewerbung muss erst form- und fristgerecht per Post eingegangen sein.
  • Sie müssen alle akademischen und sprachlichen Voraussetzungen (= Deutschkenntnisse) zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: nein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Bei allen übrigen zulassungsfreien Studiengängen und -fächern und bei einer Bewerbung zum Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist dies nur in Ausnahmefällen möglich. Das International Office entscheidet im Einzelfall, ob ein Nachreichen von Dokumenten überhaupt möglich wäre und wenn ja, bis wann.

Nein. In der Regel kann man sich nur für einen Bachelor-Studiengang bewerben.

Ausnahmen:

  • Wenn man sich für einen an der Universität Bamberg zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang im örtlichen Vergabeverfahren bewirbt, darf man sich zusätzlich für maximal einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang bewerben.
  • Im Portal von hochschulstart können Sie sich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge gleichzeitig bewerben.

Für folgende Fälle ist der Zeugnisanerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule Pflicht:

  • Wenn einer der Punkte hierzu aus der Bewerbungscheckliste auf Sie zutrifft.
  • Falls Unklarheit über die Bewertung Ihrer Zeugnisse (‚Zweifelsfall‘) besteht, und Sie aufgefordert werden, Ihre Zeugnisse an die Zeugnisanerkennungsstelle zu schicken.

Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie Ihre Originaldokumente einer Behörde vorlegen, die amtliche Beglaubigungen fertigen darf. Nach Vergleich mit den Originaldokumenten kommt auf die entsprechende Kopie des jeweiligen Dokuments (1) ein Original-Siegelabdruck der Behörde sowie (2) die Original-Unterschrift der Person, die das Originaldokument mit der Kopie verglichen hat.
 
Dies nennt man eine amtliche Beglaubigung.
 
WICHTIG: Wird eine amtlich beglaubigte Kopie erneut kopiert bzw. gefaxt oder als eingescanntes Dokument per E-Mail verschickt, handelt es sich um keine weitere amtlich beglaubigte Kopie, sondern um eine einfache Kopie, und kann somit für eine Bewerbung nicht anerkannt werden.

Das International Office vermittelt nur für Austauschstudierende und DAAD- sowie BAYHOST-Stipendiaten Zimmer in einem Studierendenwohnheim (maximale Dauer: 2 Semester).

Allen anderen internationalen Studierenden kann das International Office bei der Unterkunftssuche leider nicht weiterhelfen.

Detaillierte Informationen zur Unterkunftssuche.

Falls (1) Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, (2) Sie Ihr Studium nicht aufnehmen bzw. (3) Ihr Studium beendet haben, werden Ihre Unterlagen ein Jahr nach Ihrer Bewerbung bzw. nach Ihrem Ausscheiden vernichtet.