Wie bewerbe ich mich?
Bewerbungscheckliste International Office
Übersetzungen
Für Dokumente in englischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.
Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die Übersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.
Bewerbungsfristen International Office

Es gelten folgende Bewerbungsfristen:
- Bewerbung zu einem Sommersemester: 15. Januar
- Bewerbung zu einem Wintersemester: 15. Juli
Zu diesen Terminen muss die vollständige Bewerbung bereits im International Office eingegangen sein. Es gilt nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Zulassungsanträge bzw. hierfür notwendige Angaben bzw. erforderliche Dokumente werden abgelehnt.
Eine Bewerbung zu einem Wintersemester können Sie frühestens ab Mitte Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab Mitte November eines Jahres einreichen. Früher eingereichte Bewerbungen können daher leider nicht akzeptiert bzw. bearbeitet werden.
Wo bewerbe ich mich?
Die Universität Bamberg ist nicht Mitglied bei www.uni-assist.de.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen sich beim International Office bewerben (außer für Master-Studiengänge); dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt:
- Bewerbung für grundständige Studiengänge (Bachelor, Lehramt); Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung; Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit; Studienkolleg: Erstanfragen nur über Kontaktformular, E-Mail nur für bereits eingereichte Bewerbungen
- Bewerbung für eine Promotion: Herr Dr. Andreas Weihe, E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de
⇒ Bitte dort nach den genauen Bewerbungsmodalitäten und -fristen fragen
Für folgenden Fall müssen Sie sich zusätzlich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben (gilt nur für Personen mit direkter Hochschulzugangsberechtigung, nicht bei Bewerbungen zum Studienkolleg München):
- Sie möchten sich für den 1-Fach-Bachelor-Studiengang Psychologie für das 1. Fachsemester bewerben.
Achtung! Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zu den Bewerbungsfristen der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. unserer Bewerbungscheckliste.
Für folgende Fälle müssen Sie sich bei der Studierendenkanzlei bewerben:
- Bewerbung für einen Master-Studiengang (hier geht es zur Master-Bewerbung), E-Mail: master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
- Bewerbung als Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer: Sie haben Ihr Abitur (Allgemeine Hochschulreife) in Deutschland oder an einer anerkannten deutschen Auslandsschule erworben (Sie besitzen die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit).
WICHTIG: Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) besitzen, müssen sich beim International Office bewerben! - Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit: Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, oder Sie haben die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ist die Muttersprache nicht Deutsch, so muss zuvor die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung nachgewiesen werden.
Studienangebot
Übersicht der aktuell angebotenen Studiengänge und Studienfächer.
Bei der Zentralen Studienberatung und/oder Fachstudienberatung erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Studiengängen.
Im Informationsverzeichnis UnivIS finden Sie eine Übersicht über alle Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester sowie ein Personen-, Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Universität Bamberg.
Die Universität Bamberg bietet verschiedene Studiengänge an, die auf den Lehrberuf an öffentlichen Schulen in Deutschland vorbereiten; Übersicht.
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Lehramtsstudiengängen:
Grundsätzlich besteht in allen angebotenen Studienfächern die Möglichkeit zur Promotion. Ausführliche Informationen und Unterstützung.
Zulassungsbeschränkungen „Numerus Clausus“ (NC) und Vergabe von Studienplätzen
Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist die Anzahl der verfügbaren Studienplätze limitiert. Welche Fächer eine Zulassungsbeschränkung haben, finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge.
Die ausländischen Noten werden in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Die Studienplätze werden an die Personen mit dem jeweils besten Notendurchschnitt vergeben.
An der Universität Bamberg sind 5 % der zulassungsbeschränkten Studienplätze für Personen vorgesehen, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten stammen.