Vor der Bewerbung: Voraussetzungen
Bei der Bewerbung prüft das International Office, ob die hierfür notwendigen Qualifikationen vorliegen:
- Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Deutschkenntnisse
Hochschulzugang (Anerkennung)
Generell muss die Bewerbung form- und fristgerecht per Post eingegangen sein. Eine Bewertung der Dokumente ist nicht möglich, wenn Zeugnisse oder Anfragen vorab per E-Mail geschickt werden.
Zeugnisbewertung
Das International Office führt eine Bewertung der ausländischen Zeugnisse durch. Die Zeugnisbewertung erfolgt aufgrund der Informationsdatenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Mögliche Zeugnisbewertungen:
- direkter Zugang (für alle Fächer oder fachorientiert)
- Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse oder fachorientiert)
Falls die Zeugnisbewertung fachorientiert ist:
- Bei einer Bewerbung für einen mehrfächrigen Bachelor-Studiengang bezieht sich die Fachbindung auf das Hauptfach. Die Nebenfächer bzw. das andere Hauptfach können frei gewählt werden.
- Eine Bewerbung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich.
Besteht Unklarheit über die Bewertung (‚Zweifelsfall‘), ist eine Beteiligung der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule notwendig.
Weitere Links:
- https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen.html (gegen Gebühr: Ausstellung einer Bescheinigung der beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten für abgeschlossene ausländische Hochschulqualifikationen)
- www.anerkennung-in-deutschland.de (Portal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen)
- www.bildungsberatung-gfh.org (Beratung & Unterstützung für junge Zuwanderinnen & Zuwanderer)
- www.jmd-portal.de (Beratung zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund)
Direkte Hochschulzugangsberechtigung
Wenn die Zeugnisbewertung ‚direkter Zugang‘ ergibt, ist eine Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.
Genaue Informationen zur Bewerbung und den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie im Kapitel 'Erforderliche Deutschkenntnisse'.
Feststellungsprüfung/Studienkolleg
Wenn die Zeugnisbewertung ‚Feststellungsprüfung/Studienkolleg‘ ergibt, ist keine direkte Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.
Stattdessen muss zuvor die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt werden. Am Studienkolleg gibt es verschiedene Schwerpunktkurse. Mit einem Zeugnis über die Feststellungsprüfung ist ein Studium in den Fächern möglich, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen (Ausnahme: Das Studium für ein Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich, da hierfür ein direkter Zugang für alle Fächer notwendig ist).
An der Universität Bamberg ist für folgende Bachelor-Studiengänge der jeweils aufgeführte Schwerpunktkurs erforderlich:
- Geographie: W-Kurs, Politikwissenschaft: W-Kurs, Psychologie: G-Kurs, Wirtschaftsinformatik: W-Kurs. Für alle anderen Bachelor-Studiengänge kontaktieren Sie uns bitte direkt.
- An der Universität Bamberg werden aktuell keine Bachelor-Studiengänge angeboten, die dem M-Kurs (= Schwerpunktkurs für medizinische und biologische Studiengänge) zugeordnet sind. Eine Bewerbung für Bachelor-Studiengänge, die dem M-Kurs zugeordnet sind (z.B. Medizin usw.) ist daher an der Universität Bamberg nicht möglich.
An der Universität Bamberg gibt es kein Studienkolleg. Für alle Universitäten in Bayern ist das Studienkolleg München zuständig.
Eine direkte Bewerbung beim Studienkolleg München ist nicht möglich. Sie müssen sich an einer bayerischen Universität bewerben, um eine Zulassung für das Studienkolleg München zu erhalten:
- Bewerbung für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung:
Sie müssen am Studienkolleg zuerst erfolgreich an einem Deutsch-Aufnahmetest teilnehmen, für den T-Kurs, W-Kurs und M-Kurs außerdem an einem Mathematiktest. Jeder Schwerpunktkurs dauert ein Jahr (zwei Semester) und endet mit der Feststellungsprüfung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Bewerbung:
- Seit dem Wintersemester 2020/21 wird die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr angeboten. Daher ist in Bayern eine Bewerbung für die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr möglich!
- Bitte beachten Sie hierbei die jeweils geltenden Termine und Fristen des Studienkollegs München.
Allgemeine Informationen zu den Studienkollegs bzw. zur Feststellungsprüfung finden Sie unter:
Keine Hochschulzugangsberechtigung
Wenn die Bedingungen zur Zeugnisbewertung nicht erfüllt sind, ist keine Zulassung möglich.
Genaue Informationen zur Bewerbung und den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie im Kapitel 'Erforderliche Deutschkenntnisse'.
Erforderliche Deutschkenntnisse
Für alle Studiengänge (Bachelor, Lehramt) sind Deutschkenntnisse erforderlich. Ohne Deutschkenntnisse bzw. mit dem Niveau A1 und A2 ist keine Bewerbung möglich.
Nachfolgend finden Sie genaue Informationen, welche Deutschkenntnisse jeweils erforderlich sind.
ERFORDERLICHE DEUTSCHKENNTNISSE
- Erforderliche Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung: mindestens Niveau B1 gemäß GER.
- Ausschließlich folgende Deutschnachweise werden für eine Bewerbung zum Deutschkurs akzeptiert:
- TestDaF mit mindestens Niveaustufe 3 (in mindestens zwei Prüfungsteilen) bzw. Niveaustufe U3 (in maximal zwei Prüfungsteilen)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe I (DSD I)
- Folgendes Zeugnis des Goethe Instituts: 'Goethe-Zertifikat B1'
- 'Zertifikat Deutsch / telc Deutsch B1'
- 'ÖSD Zertifikat B1'
- andere gleichwertige Deutschnachweise auf dem Niveau B1 gemäß GER
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INFORMATIONEN ZUM KURS
Das Niveau der Kurse ist von B1 aufsteigend.
Vor Kursbeginn findet ein Einstufungstest statt. Die persönliche und erfolgreiche Teilnahme am Einstufungstest sowie am Kursbeginn ist obligatorisch. Sonst ist keine Kursteilnahme möglich.
Kursumfang: Deutschunterricht täglich während der Vorlesungszeit (Montag bis Freitag, entweder vor- oder nachmittags, keine Präferenz möglich; die genauen Kurszeiten werden erst bei Kurseröffnung bekannt gegeben), 4 Unterrichtseinheiten pro Tag, maximal 20 Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer je Kurs.
Während des Kurses ist eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 80 % erforderlich! Dies bedeutet für Sie: Sie dürfen maximal 20 % der Unterrichtstage fehlen! Wenn Sie mehr als 20 % fehlen, dann erhalten Sie keine Teilnahmebestätigung.
Bei erfolgreicher und regelmäßiger Teilnahme am Kurs können maximal 12 ECTS für das Studium Generale an der Universität Bamberg erworben werden (sofern belegbar).
Für die Teilnahme am Kurs müssen Sie sich an der Universität Bamberg immatrikulieren. Ihre Zulassung ist ausschließlich für den Deutschkurs und keine Zulassung für einen Studiengang. Sie erhalten für maximal zwei Semester einen Studierendenausweis:
- Sie werden für den Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung immatrikuliert, Status: ‚kein Abschluss möglich‘.
- Eine gleichzeitige Immatrikulation für den von Ihnen gewünschten Studiengang ist nicht möglich.
- Eine Teilnahme an Prüfungen eines Studiengangs oder anderen Kursen ist daher nicht möglich.
- Für den von Ihnen gewünschten Studiengang müssen Sie sich erneut separat bewerben.
Gebühren Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung:
- 500 € Teilnahmegebühr pro Semester (inklusiv: Einstufungstest, Kursgebühr, DSH, Materialien)
- Gebühren Semesterbeiträge (für die Immatrikulation)
- Keine Rückerstattung bei Nichtantritt oder Abbruch des Kurses.
- Die Anzahl der Kursplätze ist begrenzt - die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zahlung der Teilnahmegebühr.
Nach dem Ende des Kurses besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der DSH.
Eine Bewerbung zum Deutschkurs ist nicht möglich, wenn Sie:
- extern (ohne anschließendes Studium) am Kurs teilnehmen möchten. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie anschließend einen Studiengang an der Universität Bamberg absolvieren werden.
- ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit beantragen.
- die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen müssen.
Für die Durchführung des Kurses ist das Sprachenzentrum der Universität Bamberg verantwortlich. Kontakt für Fragen zum Inhalt des Deutschkurses: Frau Christine Drakew-Naperkowski.
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BEWERBUNGEN FÜR ZULASSUNGSBESCHRÄNKTE FÄCHER NACH DEM DEUTSCH-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
Wichtig: Bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studienfächer an der Universität Bamberg (z.B. Psychologie, Kommunikationswissenschaft, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt) muss spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist der Nachweis der DSH bzw. einer äquivalenten Deutschprüfung eingereicht werden. Der DSH-Termin an der Universität Bamberg liegt möglicherweise nach dem Ende der Bewerbungsfrist.
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INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG
- Direkte Hochschulzugangsberechtigung erforderlich (Zeugnisbewertung ‚direkter Zugang‘). Falls die Zeugnisbewertung fachorientiert ist: Eine Teilnahme am Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist nicht möglich, wenn Sie eine Fachbindung für ein Studienfach haben, das an der Universität Bamberg nicht angeboten wird.
- Im ‚Zulassungsantrag Teil 1‘ müssen Sie als Abschlussziel "Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung" auswählen.
- Im ‚Zulassungsantrag Teil 2‘ müssen Sie die Aufnahme zum Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung beantragen (OPTION 2).
Wenn Sie sich für einen Studiengang mit Deutsch als Unterrichtssprache bewerben, müssen Sie vor der Immatrikulation eine der folgenden Deutschprüfungen erfolgreich bestehen.
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BEWERBUNGEN FÜR ZULASSUNGSBESCHRÄNKTE FÄCHER
Wichtig: Bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studienfächer an der Universität Bamberg (z.B. Psychologie, Kommunikationswissenschaft, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt) muss spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist der Nachweis der DSH bzw. einer äquivalenten Deutschprüfung eingereicht werden.
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1. ERFORDERLICHE DEUTSCHKENNTNISSE FÜR ALLE STUDIENGÄNGE (BACHELOR, LEHRAMT), DIE KEIN HÖHERES NIVEAU ERFORDERN (SIEHE 2.)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) mit Gesamtergebnis mindestens DSH-1; das Zeugnis muss den Registrierungsvermerk und die Registrierungs-Nummer der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) enthalten
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
- Folgendes Zeugnis des Goethe Instituts: 'Goethe-Zertifikat B2'
- TestDaF mit mindestens Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen; hierbei müssen die vier einzelnen Prüfungsteile in einem Prüfungstermin bestanden sein.
- Zertifikat 'telc Deutsch B2'
- 'ÖSD Zertifikat B2'
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2. ERFORDERLICHE DEUTSCHKENNTNISSE FÜR ALLE STUDIENGÄNGE (BACHELOR, LEHRAMT), DIE EIN HÖHERES NIVEAU ERFORDERN:
- Germanistik (Haupt- und Nebenfach)
- Psychologie
- Unterrichtsfach Deutsch in allen Lehramtsstudiengängen
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) mit Gesamtergebnis mindestens DSH-2; das Zeugnis muss den Registrierungsvermerk und die Registrierungs-Nummer der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) enthalten
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
- Eines der folgenden Zeugnisse des Goethe Instituts:
- 'Zentrale Oberstufenprüfung' (ZOP)
- 'Kleines Deutsches Sprachdiplom' (KDS)
- 'Großes Deutsches Sprachdiplom' (GDS)
- 'Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom'
--> zum 01.01.2012 wurde das 'Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom' eingeführt; es ersetzt die drei bisherigen Prüfungen ZOP, KDS und GDS
- TestDaF mit mindestens Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen; hierbei müssen die vier einzelnen Prüfungsteile in einem Prüfungstermin bestanden sein.
- Zertifikat 'telc Deutsch C1 Hochschule'
- 'ÖSD Zertifikat C2'
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Weitere Zeugnisse und Informationen finden Sie bei der Kultusministerkonferenz (KMK):
→ Befreiende Zertifikate
→ Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
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Folgende Studierende sind von der DSH befreit:
- Studierende, die sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit bewerben.
- Studierende eines Studiengangs mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache.
- Promotionsstudierende; jedoch nur, falls die komplette Promotion, d.h. Dissertation und Disputation bzw. Rigorosum, in einer anderen Sprache als Deutsch stattfindet und eine entsprechende Bestätigung der Betreuerin oder des Betreuers vorliegt.
- Studierende mit Deutsch als Muttersprache.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch ein Germanistik-Studium oder ein Studium in deutscher Sprache an einer ausländischen Universität nicht von der DSH befreit werden; dies gilt auch für ein abgeschlossenes (Germanistik-) Studium.
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INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG
- Falls Sie die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung noch absolvieren müssen: Im ‚Zulassungsantrag Teil 2‘ müssen Sie die direkte Zulassung zum Fachstudium mit Auflage DSH beantragen (OPTION 3).
- Falls Sie die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung nicht mehr absolvieren müssen: Im ‚Zulassungsantrag Teil 2‘ müssen Sie OPTION 4 beantragen (= direkte Zulassung ohne Auflagen).
BEWERBUNGEN FÜR ZULASSUNGSBESCHRÄNKTE FÄCHER
Wichtig: Bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studienfächer an der Universität Bamberg (z.B. Psychologie, Kommunikationswissenschaft, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt) muss spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist der Nachweis der DSH bzw. einer äquivalenten Deutschprüfung eingereicht werden. Ein Antrag auf Zulassung zum Fachstudium mit Auflage DSH ist daher bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studienfächer nicht möglich.
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ERFORDERLICHE DEUTSCHKENNTNISSE
- Erforderliche Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung: mindestens Niveau B2 gemäß GER.
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INFORMATIONEN ZUR DSH
An der Universität Bamberg wird die DSH jährlich zweimal nach dem Ende der Vorlesungszeit angeboten. Die Anzahl der Prüfungsplätze ist begrenzt - die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Gebührenzahlung.
Wichtig:
Eine externe Teilnahme an der DSH (also ohne anschließendes Studium an der Universität Bamberg) ist an der Universität Bamberg leider nicht möglich.
Prüfung:
- Gebühren: 50 € (Teilnahmegebühr DSH); keine Rückerstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Prüfung.
- Die Anzahl der Prüfungsplätze ist begrenzt - die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Gebührenzahlung.
Für die Durchführung der DSH ist das Sprachenzentrum der Universität Bamberg verantwortlich. Informationen zum Aufbau der DSH finden Sie beim Sprachenzentrum. Kontakt für weitere Fragen zum Inhalt der DSH: Frau Christine Drakew-Naperkowski.
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INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG
- Sie müssen sich erfolgreich um einen Studienplatz bewerben.
- Direkte Hochschulzugangsberechtigung erforderlich (Zeugnisbewertung ‚direkter Zugang‘).
- Im ‚Zulassungsantrag Teil 2‘ müssen Sie die direkte Zulassung zum Fachstudium mit Auflage DSH beantragen (OPTION 3).
- Falls Sie die DSH nicht bestehen, können Sie sich an der Universität Bamberg frühestens wieder zum nächsten Semester für die DSH bewerben.
Eine Bewerbung zur DSH ist nicht möglich, wenn Sie:
- die DSH extern (also ohne anschließendes Studium an der Universität Bamberg) absolvieren möchten.
- die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen müssen.
- ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit von max. 2 Semestern absolvieren möchten.
ERFORDERLICHE DEUTSCHKENNTNISSE
- Erforderliche Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung: mindestens Niveau B2 gemäß GER (Ausnahme: mindestens Niveau C1 für die Fächer Germanistik und Psychologie)
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INFORMATIONEN ZUM KURZZEITSTUDIUM
Wenn Sie an der Universität Bamberg nur für ein oder zwei Semester studieren möchten, können Sie sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit bewerben:
- Maximale Dauer des Kurzzeitstudiums ohne Abschlussmöglichkeit: zwei Semester.
- Sie können individuell Kurse absolvieren.
- Der Erwerb eines Hochschulabschlusses (Staatsexamen, Bachelor, Master, Promotion) ist nicht möglich.
- Die Teilnahme am Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist nicht möglich.
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INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG
Direkte Hochschulzugangsberechtigung erforderlich (Zeugnisbewertung ‚direkter Zugang‘).
- Im 'Zulassungsantrag Teil 1' müssen Sie als Abschlussziel 'kein Abschluss möglich' auswählen.
- Im ‚Zulassungsantrag Teil 2‘ müssen Sie OPTION 4 auswählen (= direkte Zulassung ohne Auflagen).
ERFORDERLICHE DEUTSCHKENNTISSE
- Erforderliche Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung: mindestens Niveau B2 gemäß GER.
- Ausschließlich folgende Deutschnachweise werden für eine Bewerbung zum Studienkolleg München über die Universität Bamberg akzeptiert:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) mit Gesamtergebnis mindestens DSH-1; das Zeugnis muss den Registrierungsvermerk und die Registrierungs-Nummer der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) enthalten
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
- TestDaF mit mindestens Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
- Folgendes Zeugnis des Goethe Instituts: 'Goethe-Zertifikat B2'
- Zertifikat 'telc Deutsch B2'
- 'ÖSD Zertifikat B2'
- andere gleichwertige Deutschnachweise auf dem Niveau B2 gemäß GER
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INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG
- Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg erforderlich (Zeugnisbewertung ‚Feststellungsprüfung/Studienkolleg‘).
- Im ‚Zulassungsantrag Teil 2‘ müssen Sie die Aufnahme in das Studienkolleg beantragen (OPTION 1).
- Eine Bewerbung zum Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist nicht möglich, da hierfür eine direkte Hochschulzugangsberechtigung Voraussetzung ist.
- Eine Bewerbung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich, da hierfür eine direkte Hochschulzugangsberechtigung ohne Fachbindung Voraussetzung ist.