Nach der Bewerbung

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit
  • Studienkolleg

Wie geht es weiter?

Nach dem Erhalt Ihrer Bewerbung werden Ihre Unterlagen vom International Office überprüft.

Bei einer Bewerbung für Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung („Numerus Clausus“)

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, und wenn sowohl die akademischen als auch die sprachlichen Voraussetzungen (⇒ Deutschkenntnisse) erfüllt sind, dann erhalten Sie automatisch Informationen zum weiteren Ablauf des Zulassungsverfahrens.

Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden immer erst nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist verschickt, da das Zulassungsverfahren erst nach dieser Frist eröffnet wird (Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar; Wintersemester: 15. Juli). Dies bedeutet, dass Sie frühestens Ende Januar/Anfang Februar (Sommersemester) bzw. Ende Juli/Anfang August (Wintersemester) einen Bescheid erhalten können.

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang, Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung oder das Studienkolleg

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, und wenn sowohl die akademischen als auch die sprachlichen Voraussetzungen (⇒ Deutschkenntnisse) erfüllt sind, wird die Zulassung direkt verschickt.

Ablehnungsbescheide

Ablehnungsbescheide werden fortlaufend innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums verschickt.


Immatrikulation: Zulassung für das Studienkolleg München

Genaue Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.


Immatrikulation: Zulassung für die Universität Bamberg

Die Einschreibung (= Immatrikulation) ist für Studierende obligatorisch.

Schritt 1: Überweisen der Semesterbeiträge

Wichtig: Sie müssen die Semesterbeiträge überweisen, bevor Sie Ihre Unterlagen für die Immatrikulation an die Studierendenkanzlei schicken.

Schritt 2: Immatrikulation in der Studierendenkanzlei

Die Einschreibung findet nur per Post statt. Die Immatrikulationsunterlagen (siehe unten) müssen per Post an folgende Adresse geschickt werden:

  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Studierendenkanzlei, Kapuzinerstraße 25, 96047 Bamberg, Deutschland

Kontakt:

Immatrikulationsfrist für das Sommersemester 2025:

  • zwischen dem 27. Januar und 28. März 2025

BITTE BEACHTEN SIE: Alle relevanten Zugangsdaten für Ihr Studium werden Sie per E-Mail erhalten. Ihr Studierendenausweis wird per Post verschickt; dies ist nur an eine Adresse in Deutschland möglich. Falls Sie noch keine Adresse in Deutschland haben: Bitte kontaktieren Sie die Studierendenkanzlei sofort nach Ihrer Ankunft in Bamberg und teilen Sie Ihre Adresse in Deutschland mit.

Damit Sie Ihre Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn der Erstsemestereinführungstage erhalten, empfehlen wir die Einreichung Ihrer Unterlagen bis 14. März 2025.

Immatrikulation: Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente müssen von allen für die Immatrikulation eingereicht werden:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation(855.0 KB) (das Passwort erhalten Sie automatisch mit Ihrer Zulassung)
    Bitte vermerken Sie auf dem Antrag auf Immatrikulation Ihre Bewerbernummer, Einschreibenummer oder Matrikelnummer.
  • Ihr Zulassungs-/Zugangsbescheid vom International Office (einfache Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass (einfache Kopie)
  • Ein Passfoto: Nachname(n), Vorname(n) auf der Rückseite
  • Krankenversicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privatversicherung Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse; zusätzliche Informationen zur Krankenversicherung speziell für internationale Studierende
  • Kontoauszug oder Umsatzanzeige (bei Online-Banking) als Nachweis über die bezahlten Beiträge (einfache Kopie); siehe Überweisung Semesterbeiträge

Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach erfolgter Zulassung für die Einschreibung an die Studierendenkanzlei übergegeben und sind dann Teil der Studierendenakte.

Wichtig: Falls die Original-Bewerbungsunterlagen in der Studierendenkanzlei in eine elektronische e-Akte überführt werden, müssen die beglaubigten Zeugnisse zum Zweck des Einscannens hierfür digitalisiert und anschließend vernichtet werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Bachelorstudierender in einen Master wechselt, dann wird in der Studierendenkanzlei nur eine e-Akte weitergeführt.


Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland generell bei Behörden erhältlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind.

Von folgenden Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:

In Deutschland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
    → Bitte beachten: Einige Verwaltungen in Deutschland stellen keine amtlichen Beglaubigungen für ausländische Dokumente aus, sondern nur für deutsche Dokumente (bitte direkt nachfragen).
  • Notariat
  • Konsulat/Botschaft Ihres Landes in Deutschland

Im Ausland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
  • Notariat
  • Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat

Nicht ausreichend sind z.B. Beglaubigungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, studentischen Institutionen, Sparkassen, Krankenkassen und Kirchen (Pfarrämter, Hochschulgemeinden). Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen. Einfache Kopien können nicht anerkannt werden.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens die folgenden drei Punkte enthalten:

  1. einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk);
  2. die Unterschrift des Beglaubigenden;
  3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.

Falls das Originaldokument aus mehreren Einzelblättern besteht:

  • Aus der amtlichen Beglaubigung des Originals muss hervorgehen, dass jede Seite von demselben Dokument stammt.
  • Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
  • Alternativ kann auch jede Seite einzeln amtlich beglaubigt werden (für diesen Fall muss Ihr Name auf jeder Seite des Originals stehen).

Falls bei einem Originaldokument auf der Vorder- und Rückseite Text vorhanden ist:

  • Auf der amtlich beglaubigten Kopie des Originals muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die Vorder- und Rückseite der Kopie mit dem Original übereinstimmen“).
  • Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite einzeln beglaubigt werden.

Wichtig: Alle genannten Anforderungen müssen erfüllt sein.
Andernfalls kann die Beglaubigung nicht anerkannt werden.

Übersetzungen

Für Dokumente in englischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.

Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die Übersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.


Checkliste für die Anreise

Bitte beachten: Die Universität und Büros sind am Wochenende (von Freitagnachmittag bis Sonntag) und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

In den ersten Tagen müssen Sie viele wichtige Formalitäten erledigen. Es empfiehlt sich daher bei der Organisation der Anreise immer, einige Tage extra einzuplanen, damit ausreichend Zeit für die Wohnungssuche und die Erledigung von Behördengängen bleibt.

Mitbringen:

  • Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid
  • alle Dokumente der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) & Deutschnachweise
  • Reisepass
  • genügend Bargeld

Erledigen:

  • Krankenversicherung*
  • Immatrikulation*
  • Zimmersuche (Mietvertrag, Termin Schlüsselübergabe usw.)*
  • Semesterplanung*
  • Einwohneramt/Ausländerbehörde (Adresse registrieren/falls erforderlich: Aufenthaltstitel beantragen)*
  • Bank (Konto eröffnen, z.B. Miete und Kaution einzahlen)*

* Genaue Informationen zu diesen Themen finden Sie im nächsten Abschnitt.


Formalitäten & Organisation

Formalitäten


Visum | Einwohneramt/Ausländerbehörde | Krankenversicherung | Eröffnung eines Kontos | Haftpflichtversicherung

Organisation


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