Für internationale Studierende: Formalitäten
Visum
Wenn internationale Studierende nach Deutschland einreisen wollen, benötigen sie ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum kann nur bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland beantragt werden. Nur dort können die genauen Aufenthaltsmodalitäten (Visum) abgeklärt werden. Davon ausgenommen sind Studierende und Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus manchen Ländern, z.B.:
- EU-Staaten & EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Andorra *
- Australien *
- Brasilien *
- Honduras *
- El Salvador *
- Israel *
- Japan *
- Kanada *
- Monaco *
- Neuseeland *
- San Marino *
- Schweiz **
- Südkorea *
- Vereinigte Staaten (USA) *
- Vereinigtes Königreich ***
Welche Regeln für ukrainische Staatsangehörige gelten, ändert sich aktuell ständig. Nach den aktuellen Regeln fragen Sie deshalb bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde, also der Ausländerbehörde am Wohnort während des Studiums, zum Beispiel Bamberg (Kontakt: abh(at)stadt.bamberg.de).
Für genauere Informationen muss man sich immer an die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland wenden.
Visaverfahren dauern ca. acht bis zwölf Wochen. Teilweise können die Bearbeitungszeiten aber auch länger sein. Einige deutsche Auslandsvertretungen waren während der Corona-Krise auch ganz oder zeitweise geschlossen. Das sollten Sie bei der gesamten Planung für den Auslandsaufenthalt berücksichtigen.
Wichtig: Es ist nicht möglich, ein touristisches Visum in Deutschland in ein Studienvisum umzuwandeln. Es ist ebenfalls nicht möglich, ein Studienvisum erst in Deutschland zu beantragen. Visa können nur von den deutschen Auslandsvertretungen (also Deutschen Botschaften oder Konsulaten) ausgestellt werden.
Auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) befinden sich außerdem hilfreiche Informationen zu den Visabestimmungen für internationale Studierende.
Einwohneramt/Ausländerbehörde
Einwohneramt
In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. dass sich alle, die in Deutschland leben, im Einwohneramt „melden“ müssen. Nach der Ankunft bzw. nach Erhalt einer festen Adresse muss die Anmeldung im Rathaus am ZOB in Bamberg, Promenadestraße 2a (am Zentralen Omnibusbahnhof/ZOB) innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin via der Online-Terminbuchungseite der Stadt Bamberg und richten Sie sich auf Wartezeiten ein.
Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, finden Informationen zum Rathaus und zum Einwohneramt unter:
- www.stadt.bamberg.de
→ Bürgerservice → Ämter → O → Ordnungsamt → Einwohnerwesen
Der direkte Link lautet:
Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, müssen sich bei der Behörde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. bei der Gemeindeverwaltung).
Ausländerbehörde
Alle Personen, die nicht aus EU-Staaten nach Bamberg kommen um zu studieren und kein Visum für ihren Aufenthalt haben, müssen sich außer beim Einwohneramt auch noch bei der Ausländerbehörde anmelden. Beachten Sie bitte, dass das Einwohnermeldeamt und die Ausländerbehörde zwei verschiedene Behörden sind.
Wichtig: Wenn Sie ein Visum für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes (zum Beispiel für Ihr Austauschsemester) haben, müssen Sie sich gar nicht bei der Ausländerbehörde melden. Wenn Sie länger in Deutschland bleiben wollen, als Ihr Visum erlaubt, brauchen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Sie müssen nach diesem Termin vor Ablauf Ihres Visums fragen (Kontakt: abh(at)stadt.bamberg.de).
Die Ausländerbehörde befindet sich für Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, in der Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg (Nahe Bahnhof). Nach Anmeldung im Einwohneramt müssen Sie etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde der Stadt Bamberg per E-Mail unter abh(at)stadt.bamberg.de um einen Termin bitten. Bitte schreiben Sie nur 1 E-Mail. Geben Sie bitte bei der Terminanfrage Folgendes an:
- Ihre(n) Namen
- Ihre(n) Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Information, dass Sie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg studieren und Ihre Fachrichtung (z.B. English and American Studies; Betriebswirtschaftslehre) und angestrebter Abschluss (z.B. Kurzzeitstudium im Rahmen eines Austauschprogramms; Bachelor; Master)
- das Ablaufdatum Ihres Visums/Aufenthaltstitels
Eine Vorsprache ist ohne Termin nicht möglich! Die Wartezeit auf einen Termin in der Ausländerbehörde beträgt mindestens 8 Wochen. Fragen Sie also bitte rechtzeitig nach einem Termin. Melden Sie sich bitte noch einmal per E-Mail erst etwa eine Woche vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und fügen Sie Ihre erste Terminanfrage an.
Zum Termin in der Ausländerbehörde muss Folgendes mitgebracht werden:
Es ist möglich, den Aufenthaltstitel online zu beantragen.
Die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert in der Regel etwa 2 Wochen. Der Pass muss in der Zwischenzeit nicht abgegeben werden, d.h. man behält während der ca. zweiwöchigen Wartezeit auf den elektronischen Aufenthaltstitel volle Reisefreiheit im Schengen-Raum. Die Kosten für den elektronischen Titel betragen 100 € bei einer Ersterteilung, eine Verlängerung kostet 93 €.
Die Studierenden erhalten per Post Nachricht von der Bundesdruckerei, sobald ihr elektronischer Aufenthaltstitel in Bamberg zur Abholung bereitliegt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht, damit Sie den PIN-Brief auch bekommen. Die Abholung der Aufenthaltsdokumente erfolgt ohne Termin im Rahmen der Öffnungszeiten.
Rückfragen können Sie gerne unter abh(at)stadt.bamberg.de stellen.
Weitere Informationen zur Ausländerbehörde Bamberg:
- www.stadt.bamberg.de
→ Bürgerservice → Ämter → O → Ordnungsamt → Ausländerwesen - direkter Link Ausländerbehörde Bamberg
Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, müssen sich bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. beim Landratsamt).
Ausländerbehörde: Wichtige Informationen Teilzeitstudium
Falls ein Wechsel von einem Vollzeitstudium zu einem Teilzeitstudium geplant ist, muss dies der Ausländerbehörde vorher mitgeteilt werden und von dort genehmigt werden.
Die einfache Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung für ein Teilzeitstudium genügt daher bei der Ausländerbehörde nicht.
Gründe, die für eine Bewilligung eines Teilzeitstudiums berücksichtigt werden, sind daher vorrangig
- studienbeeinträchtigende Erkrankungen, welche mittels eines qualifizierten ärztlichen Attests nachzuweisen sind,
- zu betreuende eigene Kinder oder
- zu pflegende Angehörige.
Andere Gründe können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle Studierenden aus dem In- und Ausland. Der Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung muss deshalb als Voraussetzung für die Immatrikulation an den Universitäten vorliegen.
Nachfolgend ist aufgeführt, welche Dokumente Sie aus Ihrem Heimatland nach Bamberg mitbringen müssen.
Besuch einer Arztpraxis oder Krankenhauses:
Inhaber einer EHIC müssen folgende Unterlagen für eine ärztliche/zahnärztliche Behandlung oder eine stationäre Behandlung mitbringen:
- EHIC
- Personalausweis oder Reisepass
- Studierendenausweis
Sie müssen die Ärztin, Zahnärztin oder das Krankenhaus darauf hinweisen, dass Sie keine deutsche Krankenversicherung haben. Für die vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen keine Kosten, außer evtl. gesetzliche Zuzahlungen (z.B. für Medikamente).
Inhaberinnen eines Anspruchsausweises aus einem Abkommensstaat müssen sich vorab an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden und einen „Nationalen Anspruchsausweis“ ausstellen lassen, der für eine ärztliche/zahnärztliche Behandlung oder eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist.
Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg:
- TK, Obstmarkt 5, 96047 Bamberg, E-Mail: Werner.Orth(at)tk.de
- DAK-Gesundheit, Ludwigstr. 25, 96052 Bamberg, E-Mail: service(at)dak.de
- Bosch Betriebskrankenkasse (BKK), Starkenfeldstr. 21, 96050 Bamberg, E-Mail: Stefan.Straub(at)bosch-bkk.de
- BARMER, Moosstraße 91-97, 96050 Bamberg, E-Mail: julian.hartmann(at)barmer.de
- AOK, Pödeldorfer Str. 75, 96052 Bamberg, E-Mail: ba1.beratung(at)service.by.aok.de
Bitte beachten Sie, dass diese Liste keine Empfehlung darstellt, sondern lediglich informativen Charakter hat. Generell genügt es, 1 gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für die Einschreibung.
Eröffnung eines Kontos
Studierende aus Ländern, die nicht am SEPA-Verfahren* teilnehmen, müssen ein Konto in Deutschland eröffnen (für die zahlreichen Überweisungen, die während des Studienaufenthalts anfallen, z.B. Miete, Semesterbeiträge).
* SEPA: Single Euro Payments Area; deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
Für die Kontoeröffnung benötigt man folgende Unterlagen:
- Ausweis (z.B. Reisepass)
- Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid der Universität Bamberg
- Nachweis über die Adresse in Bamberg (Anmeldung bei der Meldebehörde, Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung)
Nach Erhalt von der zuständigen Stelle außerdem:
- Deutsche Steuer-Identifikationsnummer (wird innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung bei der Meldebehörde automatisch per Post an Ihre Korrespondenzadresse in Deutschland verschickt). Die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer muss unbedingt sofort nach Erhalt nachgereicht werden. Ohne die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer kann die Girocard nicht bestellt werden.
Für Studierende ist die Kontoführung meistens kostenfrei. Bitte sorgen Sie dafür, dass auf diesem Konto immer genügend Geld ist, da sonst Mahngebühren fällig werden können!
Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Abreise aus Bamberg bezüglich der weiteren Kontoführung oder Kontoschließung mit Ihrer Bank in Verbindung.
Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch unbedingt empfehlenswert. Der Aufenthalt ohne private Haftpflichtversicherung ist grob fahrlässig.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor Risiken von Haftungen aus Klagen und ähnlichen Ansprüchen. Das bedeutet, eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz, falls man rechtlich für einen Sachschaden oder eine fahrlässige Körperverletzung verantwortlich gemacht wird.
Wer beispielsweise versehentlich einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Beispiele:
- Bei einem Zusammenstoß mit einer Person an einer Bushaltestelle fällt das Handy der Person auf den Boden, und der Bildschirm zerbricht. Die Behebung des Schadens oder ein neues Telefon kann den Verursacher ca. 500 € oder mehr kosten.
- Bei einem Zusammenstoß beim Fahrradfahren mit einem Fußgänger bricht sich die Person das Bein. Die Behandlungskosten können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Der Verursacher muss für jeden unmittelbaren Schaden zahlen und gegebenenfalls auch die Kosten für die Behandlung von dauerhaften Verletzungen übernehmen.
Solche und ähnliche Fälle können daher mit hohen Kosten verbunden sein. Gegen dieses Risiko schützt eine private Haftpflichtversicherung, die man nach Ankunft in Deutschland abschließen kann und die bereits ab 5 € pro Monat erhältlich ist. Theoretisch kann man auch eine Haftpflichtversicherung im Heimatland abschließen, falls der Versicherungsschutz in Deutschland besteht.
Eine Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Haftung aus Verletzungen oder Schäden, die während der Fahrt mit einem Auto verursacht werden. Dazu ist eine Kraftfahrzeugversicherung erforderlich, die in Deutschland bei der Zulassung eines Autos obligatorisch ist.