Für internationale Studierende: Formalitäten

Visum

Wenn internationale Studierende nach Deutschland einreisen wollen, benötigen sie ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum kann nur bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland beantragt werden. Nur dort können die genauen Aufenthaltsmodalitäten (Visum) abgeklärt werden. Davon ausgenommen sind Studierende und Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus manchen Ländern, z.B.:
 

  • EU-Staaten & EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
  • Andorra *
  • Australien *
  • Brasilien *
  • Honduras *
  • El Salvador *
  • Israel *
  • Japan *
  • Kanada *
  • Monaco *
  • Neuseeland *
  • San Marino *
  • Schweiz **
  • Südkorea *
  • Vereinigte Staaten (USA) *
  • Vereinigtes Königreich ***
     

Welche Regeln für ukrainische Staatsangehörige gelten, ändert sich aktuell ständig. Nach den aktuellen Regeln fragen Sie deshalb bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde, also der Ausländerbehörde am Wohnort während des Studiums, zum Beispiel Bamberg (Kontakt: abh(at)stadt.bamberg.de).

 * Achtung: Diese (ebenso wie alle anderen Personen aus Nicht-EU-Staaten) müssen dennoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie in Bamberg angekommen sind (siehe Abschnitt „Einwohneramt/Ausländerbehörde“). Arbeiten dürfen sie erst mit einer Aufenthaltserlaubnis.

** Personen aus der Schweiz benötigen eine Aufenthaltskarte, die einer Aufenthaltserlaubnis entspricht (siehe Abschnitt„Einwohneramt/Ausländerbehörde“).

*** Brexit: Briten und deren Familienangehörige, die bereits vor dem 31.12.2020 in Deutschland gewohnt haben, haben ihren Aufenthalt bis zum 30.06.2021 bei der Ausländerbehörde angezeigt und bekommen dann ein Aufenthaltsdokument. Briten, die erst ab dem 01.01.2021 in Deutschland wohnen, können bis zu 90 Tage visafrei in Deutschland sein und nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Arbeiten dürfen sie erst mit einer Aufenthaltserlaubnis.

Für genauere Informationen muss man sich immer an die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland wenden.

Visaverfahren dauern ca. acht bis zwölf Wochen. Teilweise können die Bearbeitungszeiten aber auch länger sein. Einige deutsche Auslandsvertretungen waren während der Corona-Krise auch ganz oder zeitweise geschlossen. Das sollten Sie bei der gesamten Planung für den Auslandsaufenthalt berücksichtigen.

Wichtig: Es ist nicht möglich, ein touristisches Visum in Deutschland in ein Studienvisum umzuwandeln. Es ist ebenfalls nicht möglich, ein Studienvisum erst in Deutschland zu beantragen. Visa können nur von den deutschen Auslandsvertretungen (also Deutschen Botschaften oder Konsulaten) ausgestellt werden.

Auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) befinden sich außerdem hilfreiche Informationen zu den Visabestimmungen für internationale Studierende.


Einwohneramt/Ausländerbehörde

Einwohneramt


In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. dass sich alle, die in Deutschland leben, im Einwohneramt „melden“ müssen. Nach der Ankunft bzw. nach Erhalt einer festen Adresse muss die Anmeldung im Rathaus am ZOB in Bamberg, Promenadestraße 2a (am Zentralen Omnibusbahnhof/ZOB) innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin via der Online-Terminbuchungseite der Stadt Bamberg und richten Sie sich auf Wartezeiten ein.

Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, finden Informationen zum Rathaus und zum Einwohneramt unter:

Der direkte Link lautet:

Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, müssen sich bei der Behörde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. bei der Gemeindeverwaltung).

Ausländerbehörde


Alle Personen, die nicht aus EU-Staaten nach Bamberg kommen um zu studieren und kein Visum für ihren Aufenthalt haben, müssen sich außer beim Einwohneramt auch noch bei der Ausländerbehörde anmelden. Beachten Sie bitte, dass das Einwohnermeldeamt und die Ausländerbehörde zwei verschiedene Behörden sind.
Wichtig: Wenn Sie ein Visum für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes (zum Beispiel für Ihr Austauschsemester) haben, müssen Sie sich gar nicht bei der Ausländerbehörde melden. Wenn Sie länger in Deutschland bleiben wollen, als Ihr Visum erlaubt, brauchen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Sie müssen nach diesem Termin vor Ablauf Ihres Visums fragen (Kontakt: abh(at)stadt.bamberg.de).

Die Ausländerbehörde befindet sich für Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, in der Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg (Nahe Bahnhof). Nach Anmeldung im Einwohneramt müssen Sie etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde der Stadt Bamberg per E-Mail unter abh(at)stadt.bamberg.de um einen Termin bitten. Bitte schreiben Sie nur 1 E-Mail. Geben Sie bitte bei der Terminanfrage Folgendes an:

  • Ihre(n) Namen
  • Ihre(n) Vornamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Information, dass Sie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg studieren und Ihre Fachrichtung (z.B. English and American Studies; Betriebswirtschaftslehre) und angestrebter Abschluss (z.B. Kurzzeitstudium im Rahmen eines Austauschprogramms; Bachelor; Master)
  • das Ablaufdatum Ihres Visums/Aufenthaltstitels

Eine Vorsprache ist ohne Termin nicht möglich! Die Wartezeit auf einen Termin in der Ausländerbehörde beträgt mindestens 8 Wochen. Fragen Sie also bitte rechtzeitig nach einem Termin. Melden Sie sich bitte noch einmal per E-Mail erst etwa eine Woche vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und fügen Sie Ihre erste Terminanfrage an.

Zum Termin in der Ausländerbehörde muss Folgendes mitgebracht werden:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • ein neues, aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • gültiger Reisepass mit Visum
  • Nachweis über eine Krankenversicherung (aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse)
  • Meldeadresse (= Adresse in Bamberg)
  • Notenbescheinigung (zum Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums) → Ausdruck siehe Internet-Dienste der Universität Bamberg
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

    Seit 1. April 2024 gilt: Als Nachweise des gesicherten Lebensunterhalts werden nur noch folgende Unterlagen bei Vorsprache in der Ausländerbehörde der Stadt Bamberg akzeptiert:

    - Sperrkonto (mit aktuellem Kontostand)
    - Verpflichtungserklärung*
    - Arbeitsvertrag mit den letzten 3 Lohnbescheinigungen
    - Stipendium

    Ein Kontoauszug, Aktiendepots etc. werden nicht mehr anerkannt. Da die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis bei Ersterteilung und Verlängerung für mindestens ein Jahr zu erteilen ist, ist auch der Lebensunterhalt für diesen Zeitraum als gesichert nachzuweisen. Andernfalls muss mit einer Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund fehlenden Lebensunterhalts gerechnet werden.

* Bei einer formellen Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine Person zur Übernahme der Kosten:

Man wendet sich an die Ausländerbehörde am Wohnsitz des Verpflichtungsgebers (die Person, die die Erklärung abgeben will), um eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Bitte beachten Sie: Ein einfacher, formloser Brief, z.B. von den Eltern, genügt nicht!

Es ist möglich, den Aufenthaltstitel online zu beantragen.

Die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert in der Regel etwa 2 Wochen. Der Pass muss in der Zwischenzeit nicht abgegeben werden, d.h. man behält während der ca. zweiwöchigen Wartezeit auf den elektronischen Aufenthaltstitel volle Reisefreiheit im Schengen-Raum. Die Kosten für den elektronischen Titel betragen 100 € bei einer Ersterteilung, eine Verlängerung kostet 93 €.

Die Studierenden erhalten per Post Nachricht von der Bundesdruckerei, sobald ihr elektronischer Aufenthaltstitel in Bamberg zur Abholung bereitliegt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht, damit Sie den PIN-Brief auch bekommen. Die Abholung der Aufenthaltsdokumente erfolgt ohne Termin im Rahmen der Öffnungszeiten.

Rückfragen können Sie gerne unter abh(at)stadt.bamberg.de stellen.

Weitere Informationen zur Ausländerbehörde Bamberg:

Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, müssen sich bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. beim Landratsamt).

Ausländerbehörde: Wichtige Informationen Teilzeitstudium


Falls ein Wechsel von einem Vollzeitstudium zu einem Teilzeitstudium geplant ist, muss dies der Ausländerbehörde vorher mitgeteilt werden und von dort genehmigt werden.

Die einfache Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung für ein Teilzeitstudium genügt daher bei der Ausländerbehörde nicht.

Gründe, die für eine Bewilligung eines Teilzeitstudiums berücksichtigt werden, sind daher vorrangig

  • studienbeeinträchtigende Erkrankungen, welche mittels eines qualifizierten ärztlichen Attests nachzuweisen sind,
  • zu betreuende eigene Kinder oder
  • zu pflegende Angehörige.

Andere Gründe können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.


Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle Studierenden aus dem In- und Ausland. Der Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung muss deshalb als Voraussetzung für die Immatrikulation an den Universitäten vorliegen.

Nachfolgend ist aufgeführt, welche Dokumente Sie aus Ihrem Heimatland nach Bamberg mitbringen müssen.

Für Studierende aus EU-Staaten bzw. Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien oder der Schweiz gilt:


Studierende, die bereits im Heimatland krankenversichert sind, müssen bei ihrer Krankenkasse im Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) beantragen und mitbringen. Die Versicherungskarte muss für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts gültig sein.

Die EHIC ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu übermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg für die Einschreibung.

Studierende aus Großbritannien wenden sich bitte an den National Health Service (NHS). Dieser stellt eine gültige Karte (GHIC) für Sie aus.

Für Studierende aus einem Abkommensstaat Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien (ohne Kosovo), Türkei und Tunesien gilt:


Sie benötigen den für Ihr Heimatland gültigen Anspruchsausweis, den Sie beim Krankenversicherungsträger in Ihrem Heimatland vor Ihrer Anreise nach Deutschland beantragen müssen. Der Anspruchsausweis muss für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts gültig sein:

  • Staat: Bosnien-Herzegowina, Anspruchsausweis: BH6   
  • Staat: Nordmazedonien, Anspruchsausweis: D/RM111, https://fzo.org.mk/
  • Staat: Montenegro, Anspruchsausweis: DE/MNE111, www.fzocg.me
  • Staat: Serbien, Anspruchsausweis: DE 111 SRB
  • Staat: Türkei, Anspruchsausweis: A/T11, www.sgk.gov.tr
  • Staat: Tunesien, Anspruchsausweis: A/TN11

Einer der oben genannten Anspruchsausweise ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu übermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg für die Einschreibung.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise aus Ihrem Heimatland, welche Kosten Ihre Krankenversicherung übernimmt, während Sie in Deutschland sind, und bringen Sie die entsprechenden Nachweise mit.

Besuch einer Arztpraxis oder Krankenhauses:


Inhaber einer EHIC müssen folgende Unterlagen für eine ärztliche/zahnärztliche Behandlung oder eine stationäre Behandlung mitbringen:

  • EHIC
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studierendenausweis

Sie müssen die Ärztin, Zahnärztin oder das Krankenhaus darauf hinweisen, dass Sie keine deutsche Krankenversicherung haben. Für die vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen keine Kosten, außer evtl. gesetzliche Zuzahlungen (z.B. für Medikamente).

Inhaberinnen eines Anspruchsausweises aus einem Abkommensstaat müssen sich vorab an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden und einen „Nationalen Anspruchsausweis“ ausstellen lassen, der für eine ärztliche/zahnärztliche Behandlung oder eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist.

Für Studierende, die nicht aus einem der obengenannten Staaten kommen oder kein Anrecht auf Ausstellung einer EHIC/Ersatzbescheinigung/Anspruchsausweis haben, gibt es die folgenden drei Möglichkeiten:

1. Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland


Der Studierendentarif beträgt zurzeit ca. 140 € pro Monat (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg nachfolgend). Für die Immatrikulation benötigen Sie von der Krankenkasse eine Versicherungsmeldung.

Der Vorteil bei dieser Art der Versicherung ist, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Man muss die Rechnung nicht selbst bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass eine solche Krankenversicherung erst ab dem jeweiligen Semesterbeginn gültig ist (für das Wintersemester: frühestens ab 1. Oktober, für das Sommersemester: frühestens ab 1. April). Dementsprechend müssen Sie sich unbedingt für die Zeit bis zum Semesterbeginn anderweitig versichern, z.B. mit einer Reisekrankenversicherung aus Ihrem Heimatland, die bis 1. Oktober bzw. 1. April gültig sein muss. Es besteht alternativ die Möglichkeit, bei einer privaten Krankenversicherung kurzfristig eine Versicherung abzuschließen.

 Ausnahmen:

  • Für Studierende nach dem vollendeten 30. Lebensjahr ist eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nur in Ausnahmefällen möglich. Man muss sich daher privat versichern.
  • Achtung: Folgende Informationen treffen nicht auf Austauschstudierende zu! 
    Personen, die für den Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung immatrikuliert sind, können sich nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Eine Versicherung ist nur bei einer privaten Krankenversicherung möglich. Der Nachweis einer privaten Krankenversicherung ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu übermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

    Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung („ist nicht ordentlich versichert“) an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg für die Einschreibung.

    Nach Absolvieren des Deutsch-Semesterkurses zur Studienvorbereitung und bei der Aufnahme des Fachstudiums ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich.

2. Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland


Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich unabhängig von Ihrem Alter auch bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichern. Der Nachweis einer privaten Krankenversicherung ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu übermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg für die Einschreibung.

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Art der Versicherung die Rechnung zunächst selbst bezahlt werden muss. Danach muss die Rechnung im Original bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden, die dann jeweils über die Höhe der Rückerstattung entscheiden wird. Der Nachteil hierbei ist, dass schnell eine größere Geldsumme zusammenkommen kann, die eventuell nicht vollständig zurückerstattet werden könnte. Außerdem ist ein Wechsel zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Studiums nicht mehr möglich!

3. Private Versicherung aus Ihrem Heimatland


Wenn Sie sich für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Bamberg bei einer Krankenkasse in Ihrem Heimatland versichern, müssen Sie auf alle Fälle die vollständige Versicherungspolice von der Krankenkasse in Ihrem Heimatland mitbringen. Dieses Dokument muss entweder auf Deutsch oder auf Englisch ausgestellt werden.

Folgende Punkte müssen in der Krankenversicherungspolice aufgelistet sein:

  • Krankenhausbehandlung (am besten unbegrenzt)
  • Notfallbehandlung (Notarzteinsatz etc.)
  • ambulante Behandlung (Arzt, Facharzt, Zahnarzt)
  • Heilmittel (Massagen etc.)
  • Hilfsmittel (Gehhilfen etc.)
  • Vorsorgemaßnahmen (Krebsvorsorge, Hautkrebsscreening etc.)

Die Versicherungspolice der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu übermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse stellt dann fest, ob Ihr Versicherungsschutz den deutschen Anforderungen entspricht. Wenn ja, dann übermittelt die gesetzliche Krankenkasse  automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg für die Einschreibung.

Sollte die Versicherungspolice jedoch nicht ausreichen, dann muss man sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zum Studierendentarif versichern (siehe Möglichkeit 1).

Achtung: Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele ausländische Krankenversicherungen oft nur einen eingeschränkten Schutz bieten und nicht alle Kosten im Fall eines Unfalls oder Krankheit in Deutschland übernehmen, und dass bei einer privaten Krankenversicherung manchmal auch die Kosten nicht komplett erstattet werden. In Einzelfällen kann es außerdem zu Problemen bei der Verlängerung des Visums kommen. Wir raten Ihnen daher dringend, eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen (Möglichkeit 1)!

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg:

Bitte beachten Sie, dass diese Liste keine Empfehlung darstellt, sondern lediglich informativen Charakter hat. Generell genügt es, 1 gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung für die Einschreibung.


Eröffnung eines Kontos

Studierende aus Ländern, die nicht am SEPA-Verfahren* teilnehmen, müssen ein Konto in Deutschland eröffnen (für die zahlreichen Überweisungen, die während des Studienaufenthalts anfallen, z.B. Miete, Semesterbeiträge).

* SEPA: Single Euro Payments Area; deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Für die Kontoeröffnung benötigt man folgende Unterlagen:

  • Ausweis (z.B. Reisepass)
  • Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid der Universität Bamberg
  • Nachweis über die Adresse in Bamberg (Anmeldung bei der Meldebehörde, Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung)

Nach Erhalt von der zuständigen Stelle außerdem:

  • Deutsche Steuer-Identifikationsnummer (wird innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung bei der Meldebehörde automatisch per Post an Ihre Korrespondenzadresse in Deutschland verschickt). Die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer muss unbedingt sofort nach Erhalt nachgereicht werden. Ohne die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer kann die Girocard nicht bestellt werden.

Für Studierende ist die Kontoführung meistens kostenfrei. Bitte sorgen Sie dafür, dass auf diesem Konto immer genügend Geld ist, da sonst Mahngebühren fällig werden können!
Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Abreise aus Bamberg bezüglich der weiteren Kontoführung oder Kontoschließung mit Ihrer Bank in Verbindung.


Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch unbedingt empfehlenswert. Der Aufenthalt ohne private Haftpflichtversicherung ist grob fahrlässig.

Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor Risiken von Haftungen aus Klagen und ähnlichen Ansprüchen. Das bedeutet, eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz, falls man rechtlich für einen Sachschaden oder eine fahrlässige Körperverletzung verantwortlich gemacht wird.

Wer beispielsweise versehentlich einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen.

Beispiele:

  • Bei einem Zusammenstoß mit einer Person an einer Bushaltestelle fällt das Handy der Person auf den Boden, und der Bildschirm zerbricht. Die Behebung des Schadens oder ein neues Telefon kann den Verursacher ca. 500 € oder mehr kosten.
  • Bei einem Zusammenstoß beim Fahrradfahren mit einem Fußgänger bricht sich die Person das Bein. Die Behandlungskosten können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Der Verursacher muss für jeden unmittelbaren Schaden zahlen und gegebenenfalls auch die Kosten für die Behandlung von dauerhaften Verletzungen übernehmen.

Solche und ähnliche Fälle können daher mit hohen Kosten verbunden sein. Gegen dieses Risiko schützt eine private Haftpflichtversicherung, die man nach Ankunft in Deutschland abschließen kann und die bereits ab 5 € pro Monat erhältlich ist. Theoretisch kann man auch eine Haftpflichtversicherung im Heimatland abschließen, falls der Versicherungsschutz in Deutschland besteht.

Eine Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Haftung aus Verletzungen oder Schäden, die während der Fahrt mit einem Auto verursacht werden. Dazu ist eine Kraftfahrzeugversicherung erforderlich, die in Deutschland bei der Zulassung eines Autos obligatorisch ist.

Weitere Informationen und praktische Hinweise finden Sie auf der Seite Organisation:

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