Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit einen ausländischen Schulabschluss erworben haben und sich für ein grundständiges Studium (z.B. Bachelor, Lehramt) bewerben möchten, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Ihr Zeugnis Sie berechtigt, ein Studium an der Universität Bamberg aufzunehmen.
Wohin wende ich mich?
- International Office: Zeugnisbewertung für grundständige Studiengänge (z.B. Bachelor, Lehramt)
- Studierendenkanzlei: Bewerbung & Einschreibung, erforderliche Deutschkenntnisse
Bitte beachten:
- Eine Zeugnisbewertung kann nur für das jeweils unmittelbar bevorstehende Semester beantragt werden.
- Die Zeugnisbewertung ist nur zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Bamberg gültig.
- Nach der Prüfung werden die eingereichten Unterlagen und das Ergebnis der Zeugnisbewertung an die Studierendenkanzlei weitergeleitet bzw. übermittelt.
International Office: Zeugnisbewertung
Für eine Zeugnisbewertung müssen Sie beim International Office einen Antrag auf Zeugnisbewertung ausländischer Bildungsnachweise stellen und die hierfür erforderlichen Dokumente zur Prüfung per Post an folgende Adresse schicken:
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg, International Office, Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg, Deutschland
Amtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland generell bei Behörden erhältlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind.
Von folgenden Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:
In Deutschland
- Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
→ Bitte beachten: Einige Verwaltungen in Deutschland stellen keine amtlichen Beglaubigungen für ausländische Dokumente aus, sondern nur für deutsche Dokumente (bitte direkt nachfragen). - Notariat
- Konsulat/Botschaft Ihres Landes in Deutschland
Im Ausland
- Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
- Notariat
- Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat
Nicht ausreichend sind z.B. Beglaubigungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, studentischen Institutionen, Sparkassen, Krankenkassen und Kirchen (Pfarrämter, Hochschulgemeinden). Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen. Einfache Kopien können nicht anerkannt werden.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens die folgenden drei Punkte enthalten:
- einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk);
- die Unterschrift des Beglaubigenden;
- den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.
Falls das Originaldokument aus mehreren Einzelblättern besteht:
- Aus der amtlichen Beglaubigung des Originals muss hervorgehen, dass jede Seite von demselben Dokument stammt.
- Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
- Alternativ kann auch jede Seite einzeln amtlich beglaubigt werden (für diesen Fall muss Ihr Name auf jeder Seite des Originals stehen).
Falls bei einem Originaldokument auf der Vorder- und Rückseite Text vorhanden ist:
- Auf der amtlich beglaubigten Kopie des Originals muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die Vorder- und Rückseite der Kopie mit dem Original übereinstimmen“).
- Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite einzeln beglaubigt werden.
Übersetzungen
Für Dokumente in englischer oder französischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.
Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die Übersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.
Hochschulzugang (Anerkennung)
Zeugnisbewertung
Das International Office führt eine Bewertung der ausländischen Zeugnisse durch. Die Zeugnisbewertung erfolgt aufgrund der Informationsdatenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Mögliche Zeugnisbewertungen:
- direkter Zugang (für alle Fächer oder fachorientiert)
- Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse oder fachorientiert)
Falls die Zeugnisbewertung fachorientiert ist:
- Bei einer Bewerbung für einen mehrfächrigen Bachelor-Studiengang bezieht sich die Fachbindung auf das Hauptfach. Die Nebenfächer bzw. das andere Hauptfach können frei gewählt werden.
- Eine Bewerbung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich.
Besteht Unklarheit über die Bewertung (‚Zweifelsfall‘), ist eine Beteiligung der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule notwendig.
Weitere Links:
- https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen.html (gegen Gebühr: Ausstellung einer Bescheinigung der beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten für abgeschlossene ausländische Hochschulqualifikationen)
- www.anerkennung-in-deutschland.de (Portal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen)
- www.bildungsberatung-gfh.org (Beratung & Unterstützung für junge Zuwanderinnen & Zuwanderer)
- www.jmd-portal.de (Beratung zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund)
Direkte Hochschulzugangsberechtigung
Wenn die Zeugnisbewertung ‚direkter Zugang‘ ergibt, ist eine Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.
Feststellungsprüfung/Studienkolleg
Wenn die Zeugnisbewertung ‚Feststellungsprüfung/Studienkolleg‘ ergibt, ist keine direkte Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.
Stattdessen muss zuvor die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt werden. Am Studienkolleg gibt es verschiedene Schwerpunktkurse. Mit einem Zeugnis über die Feststellungsprüfung ist ein Studium in den Fächern möglich, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen (Ausnahme: Das Studium für ein Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich, da hierfür ein direkter Zugang für alle Fächer notwendig ist).
An der Universität Bamberg ist für folgende Bachelor-Studiengänge der jeweils aufgeführte Schwerpunktkurs erforderlich:
- Geographie: W-Kurs, Politikwissenschaft: W-Kurs, Psychologie: G-Kurs, Wirtschaftsinformatik: W-Kurs. Für alle anderen Bachelor-Studiengänge kontaktieren Sie uns bitte direkt.
- An der Universität Bamberg werden aktuell keine Bachelor-Studiengänge angeboten, die dem M-Kurs (= Schwerpunktkurs für medizinische und biologische Studiengänge) zugeordnet sind. Eine Bewerbung für Bachelor-Studiengänge, die dem M-Kurs zugeordnet sind (z.B. Medizin usw.) ist daher an der Universität Bamberg nicht möglich.
An der Universität Bamberg gibt es kein Studienkolleg. Für alle Universitäten in Bayern ist das Studienkolleg München zuständig.
Eine direkte Bewerbung beim Studienkolleg München ist nicht möglich. Sie müssen sich an einer bayerischen Universität bewerben, um eine Zulassung für das Studienkolleg München zu erhalten:
- Bewerbung für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung:
Sie müssen am Studienkolleg zuerst erfolgreich an einem Deutsch-Aufnahmetest teilnehmen, für den T-Kurs, W-Kurs und M-Kurs außerdem an einem Mathematiktest. Jeder Schwerpunktkurs dauert ein Jahr (zwei Semester) und endet mit der Feststellungsprüfung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Bewerbung:
- Seit dem Wintersemester 2020/21 wird die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr angeboten. Daher ist in Bayern eine Bewerbung für die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr möglich!
- Bitte beachten Sie hierbei die jeweils geltenden Termine und Fristen des Studienkollegs München.
Allgemeine Informationen zu den Studienkollegs bzw. zur Feststellungsprüfung finden Sie unter:
Keine Hochschulzugangsberechtigung
Wenn die Bedingungen zur Zeugnisbewertung nicht erfüllt sind, ist keine Zulassung möglich.
"International Baccalaureate Diploma" (IB)
Informationen bzw. Hinweise, unter welchen Bedingungen ein IB-Diploma als allgemeine Hochschulzugangsqualifikation anerkannt wird:
- Bayerisches Landesamt für Schule → Anerkennung von Zeugnissen → Zeugnisanerkennung → Allgemeinbildende Schulabschlüsse → Merkblätter → Merkblatt Besuch einer Internationalen Schule und Erwerb eines IB Diploma (Stand: Oktober 2023)
- Kultusministerkonferenz → IB-Diploma → Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International" (in der jeweils aktuell geltenden Fassung)
Studierendenkanzlei: Informationen zu Bewerbung bzw. Einschreibung & Deutschkenntnissen
Erforderliche Deutschkenntnisse
Bei Studieninteressierten, die Ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache erworben haben, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Soweit der individuelle Lebenslauf und die Schullaufbahn ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium erkennen lassen, kann im Einzelfall von der Vorlage eines Sprachzeugnisses abgesehen werden (z.B. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Deutschland vor Weggang in ein ausländisches Bildungssystem).
Genaue Informationen zu den jeweils erforderlichen Deutschkenntnissen.